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Betreuung im Sterbefall

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Wenn Deine Betreuerin die Vermögenssorge hat, dann sollte sie auch Deine Bestattungspflichten erledigen müssen und ggf. danach anfallende Erbschaftsangelegenheiten. Da ...


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Alt 08.04.2017, 20:49   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Wenn Deine Betreuerin die Vermögenssorge hat, dann sollte sie auch Deine Bestattungspflichten erledigen müssen und ggf. danach anfallende Erbschaftsangelegenheiten. Da Deine Betreuung auch die Vermögenssorge umfasst, wäre sie gehalten eine Erweiterung der Betreuung zu beantragen (Erbschaftsangelegenheiten), damit sie das für Dich machen kann.
Zunächst aber wäre die Bestattung zu beauftragen, hierzu gibt es ja aus gutem Grund recht kurze Fristen. Falls Deine Oma kein Geld für eine Bestattung hat und Du auch nicht, wird Deine Betreuerin hierfür Geld beim Sozialamt beantragen.
Falls die Oma noch lebende Kinder hat, sind aber ohnehin die bestattungspflichtig.

Wir wollen aber hoffen, dass Deine Oma noch lange lebt!

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 08.04.2017, 20:52   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du auch nicht mehr beerdigungspflichtig.
Wg. der Bestattungskosten hängst Du trotzdem drin.
In Nds. werden die Angehörigen bis zum 5.Grad ausgegraben, wenn das Sozialamt die Bestattungskosten zurückbekommen will.
Und zwar unabhängig davon, ob man das Erbe ausgeschlagen hat oder nicht.
Aber wer selber von Transfergeldern lebt, braucht doch nicht zahlen.
Wo nix ist, ist auch nix zu holen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.04.2017, 20:59   #13
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

oh das wusste ich gar nicht Imre. Ich hatte 1. und 2. Grades im Kopf. Bis 5. Grades? Wow
Boomer ist offline  
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Alt 09.04.2017, 07:41   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn Deine Betreuerin die Vermögenssorge hat, dann sollte sie auch Deine Bestattungspflichten erledigen müssen und ggf. danach anfallende Erbschaftsangelegenheiten.
Vorsorglich sage ich dazu mal, dass z.B. bei uns das nicht reicht.
Ich musste eine Erweiterung (mit Attest!) dafür beantragen.
Ich hatte Mutter und Tochter betreut.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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