Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Sterbefall im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wenn Deine Betreuerin die Vermögenssorge hat, dann sollte sie auch Deine Bestattungspflichten erledigen müssen und ggf. danach anfallende Erbschaftsangelegenheiten. Da ...
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08.04.2017, 20:49 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Wenn Deine Betreuerin die Vermögenssorge hat, dann sollte sie auch Deine Bestattungspflichten erledigen müssen und ggf. danach anfallende Erbschaftsangelegenheiten. Da Deine Betreuung auch die Vermögenssorge umfasst, wäre sie gehalten eine Erweiterung der Betreuung zu beantragen (Erbschaftsangelegenheiten), damit sie das für Dich machen kann.
Zunächst aber wäre die Bestattung zu beauftragen, hierzu gibt es ja aus gutem Grund recht kurze Fristen. Falls Deine Oma kein Geld für eine Bestattung hat und Du auch nicht, wird Deine Betreuerin hierfür Geld beim Sozialamt beantragen. Falls die Oma noch lebende Kinder hat, sind aber ohnehin die bestattungspflichtig. Wir wollen aber hoffen, dass Deine Oma noch lange lebt! Marsupilami |
08.04.2017, 20:52 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Wg. der Bestattungskosten hängst Du trotzdem drin. In Nds. werden die Angehörigen bis zum 5.Grad ausgegraben, wenn das Sozialamt die Bestattungskosten zurückbekommen will. Und zwar unabhängig davon, ob man das Erbe ausgeschlagen hat oder nicht. Aber wer selber von Transfergeldern lebt, braucht doch nicht zahlen. Wo nix ist, ist auch nix zu holen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.04.2017, 20:59 | #13 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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oh das wusste ich gar nicht Imre. Ich hatte 1. und 2. Grades im Kopf. Bis 5. Grades? Wow
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09.04.2017, 07:41 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich musste eine Erweiterung (mit Attest!) dafür beantragen. Ich hatte Mutter und Tochter betreut.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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