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Betreuung im Sterbefall

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Hallo Meine Oma wird seit einigen Jahren betreut. Die Fürsorge besteht im vollen Umfang. Ich selbst werde auch betreut. Wie ...


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Alt 08.04.2017, 16:04   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
Standard Betreuung im Sterbefall

Hallo

Meine Oma wird seit einigen Jahren betreut.
Die Fürsorge besteht im vollen Umfang.
Ich selbst werde auch betreut.

Wie sieht das im Sterbefall meiner Oma aus?
Muss ich für die Bestattung tätig werden oder macht das eine von den beiden Betreuerinnen?

Ich bin die einzige Verwandte und möchte im Sterbefall meiner Oma nix damit zu tun haben.
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Alt 08.04.2017, 16:08   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Muss ich für die Bestattung tätig werden oder macht das eine von den beiden Betreuerinnen?
Für die Betreuerin deiner Oma endet ihr Amt mit dem Tod.

Ob du für eine Bestattung zuständig bist lässt sich über das Bestattungsgesetz deines Bundeslandes erlesen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.04.2017, 16:14   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
Standard

Laut Gesetz bin ich dann Bestattungspflichtig...

Kann ich das dann alles an meine Betreuerin abgeben dass sie dann die Einäscherung, anonyme Beisetzung, Bestattertermine, Sozialamt, Räumung der Wohnung organisiert und mich da voll raushält?
Journey ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:22   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kann ich das dann alles an meine Betreuerin abgeben dass sie dann die Einäscherung, anonyme Beisetzung, Bestattertermine, Sozialamt, Räumung der Wohnung organisiert und mich da voll raushält?
Dazu benötigte sie wieder
neue Aufgabenkreise und es wird bis jetzt nicht klar ob diese vom Gericht dann vergeben werden.
Das hängt dann sehr an von den Gründen für deine Betreuung ab

Betreuer sind ja schliesslich keine "Dienstboten" und wenn ein Betreuter etwas selbst erledigen kann, dann sollte er das auch erledigen. Notfalls vielleicht mit etwas Hilfe und Unterstützung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:27   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Michaela hat es schon beschrieben: Es hängt von den Aufgabenkreisen deienr Betreuerin ab.
Wenn es für Dich gute Gründe gibt, wird die Betreuerin Dich da auch raushalten. Ganz ohne Dich wird es aber sehr wahrscheinlich nicht gehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:30   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
Standard

Welcher Aufgabenkreis würde dafür benötigt sein?

Die Betreuung ist für mich als Entlastung eingerichtet worden.

Ich sehe die Betreuerin nicht als Dienstbote, aber ich kann definitiv keine weitere Beerdigung mehr organisieren in meinem Leben.
Journey ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:32   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
Standard

Ich würde das gerne klären und vorher wissen. Aber meine Betreuerin lehnt Gespräche diesbezüglich total ab ohne Rücksicht darauf das mich diese Unklarheit sehr belastet.
Journey ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:41   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Im Prinzip reichen die Bereiche "Vermögen" sowie "Behörden und Versicherungen" aus.
Ansonsten wirst Du vielleicht das Erbe ausschlagen wollen, weil nix zu erben da ist. Das wäre dann der Aufgabenbereich "Nachlassangelegenheiten im Sterbefall xy". Sofern Du allerdings geschäftsfähig und halbwegs dazu in der Lage bist, wird das Gericht es sich überlegen, ob es diese Aufgaben der Betreuerin überträgt.
Ein Erbe auszuschlagen ist schon etwas sehr persönliches.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.04.2017, 18:50   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
Standard

Vermögen und Behörden darf sie.
Also wäre es möglich das sie den Sterbefall alleine regelt?

Erbe wurde nicht besprochen beim Gericht. Soweit ich weiß wird das Erbe wohl auf Null hinauslaufen, und würde es daher ausschlagen. Diese angelegenheit kann ich dann selber erledigen.
Journey ist offline  
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Alt 08.04.2017, 20:25   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Wenn du das Erbe ausschlägst, bist du auch nicht mehr beerdigungspflichtig.

Prinzipiell nehme ich den Betreuten nur die Dinge ab, die sie aufgrund der Erkrankung oder Behinderung nicht alleine regeln können. unterstützen ja. voll übernehmen nur, wenn es gänzlich unmöglich ist. " nichts mit zu tun haben wollen" würde bei mir nicht zählen. Außer das würde dich in deiner Erkrankung so zurück werfen, dass ich eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes erwarten müsste. Und selbst dann wäre zumindest leichte Mitarbeit gefragt.
Boomer ist offline  
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