Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
wir haben mit unseren behinderten Sohn ein Haus gebaut .Er hat sich mit einem Drittel eingebracht . Im ...
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24.04.2017, 17:32 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Hausverkauf
Guten Tag,
wir haben mit unseren behinderten Sohn ein Haus gebaut .Er hat sich mit einem Drittel eingebracht . Im Notarvertrag wurde vom AG festgelegt ,das er bei Verkauf der Immobilie ein Drittel erhält oder aber mindestens seinen Anteil ,die er mit eingebracht hat .Dies hat das AG selbst so formuliert ,wie es bei Verkauf ablaufen soll. Er steht unter Betreuung und mein Mann ist Betreuer . Da mein Mann nicht mit im Haus verankert ist ,benötigt das Betreuungsgericht kein Ergänzungsbetreuer. Aber es möchte eine Bewertung des Hauses ?? Warum wurde erst vertraglich festgelegt wie der Ablauf der Immobilie ,die erst 5 Jahre alt ist ,geschehen. soll. Meine Frau ist mit 2/3finanziell an der Immobilie beteiligt. Müssen wir ein solches Gutachten erstellen lassen ? Unser Käufer springt da womöglich wegen der erwartenden Verzögerung , ab ? Unser Sohn erhält einen höheren Betrag ,als seine Beteiligung betrug. Ich bitte um einen Rat . Vielen Dank im Voraus |
24.04.2017, 19:09 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Zur Wahrung der Interessen des betreuten muss ja auch sichergestellt werden dass ein Haus nicht unter Wert verkauft wird.
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24.04.2017, 21:00 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Vielen Dank für die Auskunft .
muss das ein Gutachter sein ? Und wer muss diesen bestellen? Wie lange dauert ungefähr solch eine Bewertung . Bzw. wie lange dauert so ein Genehmigungsverfahren ? |
24.04.2017, 21:33 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Es muss sich schon um ein aussagekräftiges Wertgutachten handeln.
Welche Voraussetzungen das Gericht sieht solltet ihr am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger klären. Das kann auch für das Ausräumen weiterer Probleme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sorgen und damit unnötige Verzögerungen verhindérn. Je nach Gutachter kann das sehr schnell gehen. Sucht euch am besten auch einen Notar der sich mit dem Genehmigungsverfahren auskennt. Zur Dauer der Genehmigung gibt es hier viele Beiträge im Forum.
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