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Hausverkauf

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Guten Tag, wir haben mit unseren behinderten Sohn ein Haus gebaut .Er hat sich mit einem Drittel eingebracht . Im ...


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Alt 24.04.2017, 17:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
Standard Hausverkauf

Guten Tag,


wir haben mit unseren behinderten Sohn ein Haus gebaut .Er hat sich mit einem Drittel eingebracht . Im Notarvertrag wurde vom AG festgelegt ,das er bei Verkauf der Immobilie ein Drittel erhält oder aber mindestens seinen Anteil ,die er mit eingebracht hat .Dies hat das AG selbst so formuliert ,wie es bei Verkauf ablaufen soll. Er steht unter Betreuung und mein Mann ist Betreuer . Da mein Mann nicht mit im Haus verankert ist ,benötigt das Betreuungsgericht kein Ergänzungsbetreuer. Aber es möchte eine Bewertung des Hauses ?? Warum wurde erst vertraglich festgelegt wie der Ablauf der Immobilie ,die erst 5 Jahre alt ist ,geschehen. soll. Meine Frau ist mit 2/3finanziell an der Immobilie beteiligt. Müssen wir ein solches Gutachten erstellen lassen ? Unser Käufer springt da womöglich wegen der erwartenden Verzögerung , ab ? Unser Sohn erhält einen höheren Betrag ,als seine Beteiligung betrug. Ich bitte um einen Rat . Vielen Dank im Voraus
Liebelle ist offline  
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Alt 24.04.2017, 19:09   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Aber es möchte eine Bewertung des Hauses ?
Hallo, das ist völlig normal im Rahmen eines Hausverkaufs in einer Betreuung. Das Gericht benötigt die Wertschätzung im Rahmen der Genehmigung.

Zur Wahrung der Interessen des betreuten muss ja auch sichergestellt werden dass ein Haus nicht unter Wert verkauft wird.
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agw ist offline  
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Alt 24.04.2017, 21:00   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
Standard

Vielen Dank für die Auskunft .




muss das ein Gutachter sein ? Und wer muss diesen bestellen?
Wie lange dauert ungefähr solch eine Bewertung . Bzw. wie lange dauert so ein Genehmigungsverfahren ?
Liebelle ist offline  
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Alt 24.04.2017, 21:33   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Es muss sich schon um ein aussagekräftiges Wertgutachten handeln.

Welche Voraussetzungen das Gericht sieht solltet ihr am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger klären. Das kann auch für das Ausräumen weiterer Probleme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sorgen und damit unnötige Verzögerungen verhindérn.
Je nach Gutachter kann das sehr schnell gehen.

Sucht euch am besten auch einen Notar der sich mit dem Genehmigungsverfahren auskennt.

Zur Dauer der Genehmigung gibt es hier viele Beiträge im Forum.
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agw ist offline  
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