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Hilfe/Fragen zu der Ausfüllung eines Verzeichnisses über das Vermögen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe/Fragen zu der Ausfüllung eines Verzeichnisses über das Vermögen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich tue mich gerade extrem schwer bei der Ausfüllung des Verzeichnisses über das Vermögen meines Vaters und bin ...


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Alt 02.05.2017, 13:57   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.05.2017
Beiträge: 2
Standard Hilfe/Fragen zu der Ausfüllung eines Verzeichnisses über das Vermögen

Hallo zusammen,
ich tue mich gerade extrem schwer bei der Ausfüllung des Verzeichnisses über das Vermögen meines Vaters und bin zum Glück auf dieses Forum gestoßen, in der Hoffnung das ihr mir weiterhelfen könnt.

Zu Situation:
Mein Vater (81) ist letzte Woche in ein Pflegeheim mit Beatmung gekommen. Er kann leider nichts mehr selber entscheiden bzw. ausfüllen. Meine Mutter (81) ist vom Amtsgericht als offizielle Betreuerin eingetragen.
Ich helfe meiner Mutter bei der ganzen Papierkram und komme hier leider auch nicht weiter.

Zu meinen Fragen:

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der Ausfüllung
rein um das vermögen meines Vater richtig?

2. Wie sieht es mit Wertgegenständen aus, die von beiden benutzt
werden (ich muß jetzt besser schreiben benutzt wurden) wie
z.Bsp. Fernseher e.c.

3. Stichtag: Welchen Tag muß ich hier angeben?

4. Bei dem gemeinsamen Sparbuch (Mutter/Vater) setzte ich 50%
Guthaben für mein Vater an, richtig?

5. Wie sieht es mit dem Girokonto aus? Nehme ich hier die letzte
Summe nach Abzug aller Kosten für die Wohnung meiner Eltern
und Strom usw...

6. Muß ich von dem Kontostand nicht auch noch die monatl. Kosten
die meine Mutter hat für z.Bsp. Fahrkarte, Essen e.c. abziehen?

7. Was muß ich denn alles unter den monatlichen Ausgaben
aufführen?
-Miete: Ist das die Miete des Pflegeheims (ist ja jetzt dort gemeldet) oder der Wohnung meines Vaters?
-Was muß ich alles unter Heimkosten eintragen (nur die Miete?)
-Lebenshaltungskosten: Ist das auch von meiner Mutter gemeint?


ich finde bei so einem Bogen sollte doch vielmehr die Situation meiner Eltern gemeinsam beleuchtet werden.

Abschließend noch eine Frage:
Wann gehen die Behörden denn an das Vermögen der Kinder?

Ich weiß, Fragen über Fragen aber leider komme ich alleine nicht weiter und finde auch nicht die richtigen Seiten wo ich das alles nachlesen kann.

Viele Grüße und vielen Dank im voraus
Hugi
hugi ist offline  
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Alt 02.05.2017, 15:26   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo und herzlich Willkommen,

zum Nachlesen erst mal folgenden Link. Der ist unschätzbar in jeder Lebens/Betreuungslage:
Betreuungsrecht-Lexikon

Zu deinen Fragen:
Zitat:
1. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der Ausfüllung
rein um das vermögen meines Vater richtig?
Theoretisch ja. Aber da deine Eltern verheiratet sind gehts un-theoretisch letztendlich um das Gemeinsame.

Zitat:
2. Wie sieht es mit Wertgegenständen aus, die von beiden benutzt
werden (ich muß jetzt besser schreiben benutzt wurden) wie
z.Bsp. Fernseher e.c.
Dinge wie Fernseher und andere üblichen Haushalts/Einrichtungsgegenstände spielen keine Rolle. Da kannst du einach schreiben: üblicher Hausrat ohne besonderen Wert.
Wenn du jetzt natürlich einen Matisse an der Wand hängen hättest wäre das anders aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Zitat:
3. Stichtag: Welchen Tag muß ich hier angeben?
Der Stichtag ist der Tag an dem die Betreuung angeordnet wurde.

Zitat:
5. Wie sieht es mit dem Girokonto aus? Nehme ich hier die letzte
Summe nach Abzug aller Kosten für die Wohnung meiner Eltern
und Strom usw...
Du nimmst den Saldo vom Tag der Betreuungsanordnung. Das gilt für alles, auch Sparbücher usw.

Zitat:
7. Was muß ich denn alles unter den monatlichen Ausgaben
aufführen?
Müssen wir hier z.B. gar nicht. Vieleicht rufst du den zuständigen rechtspfleger mal an und fragst nach was er gerne drin hätte. Kann dir viel Arbeit und Kopfzerbrechen sparen.

Das Vermögensverzeichnis dienst dazu dass das Gericht die Geldbewegungen in der Betreuung überprüfen kann. Also, du hast übernommen und auf dem Giro waren 2000 Euro, auf dem Sparbuch 1000 Euro. Mit diesen Zahlen wird dann "weitergerechnet".
Ausserdem, und das betrifft dann die Gerichtsgebühren, will das Gericht wissen ob derjenige seine Betreuungskostenselbst zahlen kann.

Jetzt hast du erst mal was für den Anfang, warte noch bißchen, da kommt sicher noch mehr.

Letztendlich ist es aber wirklich gut solche Dinge ganz direkt mit dem zuständigen Rechtspfleger zu besprechen. Es gibt gerade in dem Punkt sehr unterschiedliche Handhabungen/Vorgaben beim jeweiligen Gericht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.05.2017, 15:38   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

1. Ja richtig. Es geht um das Vermögen des Vaters zum Betreuungsbeginn.

2. Angegeben werden müssen hier richtige Wertgegenstände, z. B. das Auto, die Goldbarren oder das wertvolle Gemälde an der Wand. Dinge wie Fernseher (sofern nicht der allerneueste super-Hightec-Fernseher für 5000 Euro ) , Wohnzimmerkommode (sofern nicht antik und furchtbar wertvoll), Radio und co zählen unter "Wohnungseinrichtung ohne besonderen Wert" . Da muss nicht der ganze Hausrat einzeln aufgelistet werden. Nur besonders wertvolle Dinge sollten einzeln erfasst werden und dann mit der Abgabe 1/2 , sofern die andere Hälfte wohl der Ehefrau gehört .

3. Stichtag ist der Tag an dem die Betreuung begann. Hier gibt es zwei Möglichkeiten :
- der Tag, an dem der Beschluss der Mutter zugegangen ist. Das immer dann, wenn nicht "sofort wirksam " im Beschluss steht.
- steht im Beschluss " mit sofortiger Wirkung" dann ist der Stichtag der Tag , an dem der Beschluss erlassen wurde


4. Wenn die Sparbücher beiden gehören , dann ja. richtig.

5. Hier nimmst du den Stand zum Stichtag (Siehe oben). Du kannst bei der Bank auch eine Saldenbestätigung zu diesem Stichtag anfordern. Diesen Betrag trägst du dann ein

Einnahmen und Ausgaben sind gesondert aufzuführen. Unser Gericht will das alles genau wissen. Beim Stand zum xx.xx.xx gehört nur der Betrag rein, der an diesem Tag auf dem Konto war .Danach kann man dann eine Auflistung machen , was monatlich an Geld eingeht (z.b. Rente ) und was gezahlt werden muss (z. B. Miete , Nebenkosten usw zu je 1/2).

6. Nein. Die Ausgaben deiner Mutter interessieren im diesem Zusammenhang nicht. Es geht nur um die Ausgaben die der Vater für sich selbst hat. Dazu könnten aber ggf auch Unterhaltsansprüche der Mutter gegen den Ehemann gehören .

7. Das hängt jetzt davon ab, wie euer Vordruck aussieht . Da hat jeder eigene Vorlagen für. Prinzipiell muss aus dem fertigen Verzeichnis hervor gehen, welche Ausgaben dein Vater für sich allein hat. Also z.B. Kosten fürs Pflegeheim, seine Ausgaben dort etc, Versicherungsbeiträge etc. Die Ausgaben deiner Mutter zählen dort nicht. Auch nicht die Miete. Da dein Vater dort nicht mehr wohnt, sondern im Heim gemeldet ist, ist er nicht mehr für die Miete zuständig. Bei Alleinstehenden wird die Wohnung bei Einzug ins Heim gekündigt und die Mietkosten zählen noch max 3 Monate (Kündigungsfrist für die Wohnung ) zusätzlich zu den Heimkosten. Bei Ehepaaren ist das im Prinzip nicht anders- nur komplizierter . Das Geld deines Vaters muss für das Heim aufgewendet werden. Es wäre allerdings noch zu prüfen , ob dein Vater deiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig ist und in welcher Höhe. Dieser Betrag gehört dann wieder zu seinen Ausgaben. Die hälftigen Mietkosten können aber nicht auf Dauer vom Vater getragen werden. Sollte kein Vermögen vorhanden sein, müsste deine Mutter dann selbst Sozialleistungen beantragen, wenn ihr eigenes Geld ohne Rente des Vaters nicht ausreicht.

Die Freibetragsgrenzen für Kinder kenne ich nicht. Diese sind aber fest definiert und man kann das über Google leicht finden.

LG
Boomer

Geändert von Boomer (02.05.2017 um 15:44 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 04.05.2017, 09:31   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.05.2017
Beiträge: 2
Standard

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Das hat mir zunächst sehr gut weitergeholfen.

Nicht schön das nicht das Ganze betrachtet wird und direkt in einem geregelt wird. So geht der nächste RUN zum Sozialamt, weil mit der Rente meiner Mutter alleine die Wohnung e.c. nicht bezahlt werden kann:-( und das wo meine Eltern ihr ganzes Leben gearbeitet haben.

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
Hugi
hugi ist offline  
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Stichworte
kinder, vermögen, verzeichniss

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