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Suche Rat als Elternteil: Entscheidung Betreuung, Kindergeldfrage etc

Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche Rat als Elternteil: Entscheidung Betreuung, Kindergeldfrage etc im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich hab keine Ahnung, ob ich hier richtig bin und z.Zt.auch keine Nerven zum ForenDurchsuchen, sorry:-/. Vielleicht mag ...


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Alt 08.05.2017, 19:30   #1
Flohchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Suche Rat als Elternteil: Entscheidung Betreuung, Kindergeldfrage etc

Hallo zusammen, ich hab keine Ahnung, ob ich hier richtig bin und z.Zt.auch keine Nerven zum ForenDurchsuchen, sorry:-/.
Vielleicht mag mir trotzdem jemand Tipps geben, das wäre lieb.
Meine schwerstbehinderte Tochter wird bald volljährig: Sie ist auf dem Stand eines Säuglings plus div.Behinderungen. Ich habe sie 9 Jahre zuhause gehabt, musste dann aber Kraft für die 2 Geschwister zurückhalten, habe die Große schweren Herzens ins Heim gegeben..
Nun steht eine weitere Entscheidung an: Betreuung selbst übernehmen oder gesetzlicher Betreuer? Ich tue mich schwer damit...Aber da das Heim knapp 100km entfernt liegt, die Klinik, die sie nun leider öfter besucht, auch nicht um die Ecke UND meine Kräfte schwinden bzw die Geschwister mich immer noch sehr brauchen, tendiere ich zum erneuten 'abgeben'. Ich weiß, dass es eigentlich keins ist, aber trotzdem.. Ob man dann wohl alle Entscheidungen 'verspielt' hat? War jemand in ähnlicher Situation? Bin seit 15 Jahren alleinerziehend, die Große hat ihren 1.Wohnsitz nach wie vor bei mir, dadurch kam auch das anteilige Kinder- und Blindengeld zu mir, wovon ich mit für sie gesorgt habe. Nun habe ich heute erfahren, dass ich da ab dem 18.Geburtstag nicht mehr dran darf: Sie gibt zwar kaum was aus, aber dass das Blindemgeld nun auf ein anderes/ihr Konto gehen muss, verstehe ich ja noch. Aber das Kindergeld? Bekommen das nicht die Eltern, um das Kind mit Wohnraum, Kleidung, Autofahrten etc zu,versorgen? Mein Einkommen ist sehr gering, das wird zukünftige Fahrten, Erledigungen etc ziemlich erschweren..
Muss nun in,diesen Tagen der Frau vom Gericht sagen, welche,Betreuungsart...bin ziemlich ratlos
 
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Alt 09.05.2017, 09:19   #2
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 5
Standard

Hallo Flohchen, genau weiß ich das auch nicht, was du wissen möchtest, aber ich glaube, dann bist du alles los und musst dich mit dem gesetzlichen Betreuer zusammen tun,
aber wie gesagt, ich weiß es nicht und hoffe das du eine Antwort bekommst
borstel ist offline  
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Alt 09.05.2017, 09:47   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Es ist tatsächlich so, dass du im Falle eines Berufsbetreuers "nur" noch Mutter bist. Aber keine Entscheidungen mehr treffen kannst. Das hat Vor- und Nachteile. Du bist was Entscheidungen und "Kontrolle" angeht raus. Aber du musst eben auch keine "bösen" Entscheidungen treffen, sondern darfst einfach nur Mama sein und dich soweit kümmern, wie es für euch gut ist. Im Idealfall funktioniert dann die Zusammenarbeit mit dem rechtlichen Betreuer sehr gut und ihr spricht vieles ab. Im schlimmsten Fall agiert er alleine und bezieht dich nicht mit ein. Rechtlich gesehen hast du kein Anrecht, über irgendwas informiert oder in Entscheidungen mit einbezogen zu werden. Ich persönlich arbeite jedoch gerne mit Angehörigen zusammen - sofern diese Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Übernimmst du die Betreuung, dann kannst du weiterhin alle Entscheidungen treffen und hast die Kontrolle. Stehst aber auch eben voll in der Verantwortung und hast deine Pflichten als Betreuer gewissenhaft zu erfüllen. Unterstützung kannst du als ehrenamtliche Betreuerin z. B. über die Betreungsvereine oder die Betreuungsbehörde deiner Stadt bekommen. Die können dich bei Problemen beraten.

Prinzipiell ist eine Betreuunsführung über 100 km möglich. Wenn auch vielleicht ab und zu etwas komplizierter.

Sprich doch mal mit dem Gericht, ob man eine Aufteilung der Aufgabenkreise machen kann. Z. B. behälst du Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Behördensachen übernimmt ein Berufsbetreuer. Oder umgekehrt, je nachdem was dir wichtig erscheint, das es unter deiner Kontrolle bleibt und für deine Tochter das Beste wäre.

Ich selbst führe als Berufsbetreuerin eine Betreuung, in der der Sohn einen Teil der Aufgabenkreise hat und ich den anderen Teil, weil er sich damit überfordert fühlte. Vielleicht wäre das eine mögliche Alternative für euch?

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 09.05.2017, 10:35   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 5
Standard

allo Boomer,

das wusste ich gar nicht, dass man die "aufgaben" teilen kann,

denn ich bin bei gesundheitlichen anliegen überfordert, (halt Mama),
(z.b. sollte er ihm KH bleiben, er wollte das nicht und ist böse geworden, also habe ich ihm heim mitgenommen, )bin nervlich fertig,
mein Sohn ist von montags bis Freitag in einem betreuten Wohnheim, am we holen wir ihn nach Hause,
borstel ist offline  
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Alt 09.05.2017, 10:55   #5
Flohchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Danke

Euch... das mit 'halt Mama' kenne ich, deshalb war ich gestern abend auch schon so aufgeweicht, 'alles' abzugeben: Muß mich heute/morgen entscheiden:-(.
Aber nun bin ich nochmal ins Nachdenken gekommen.. Sind das die 4 Teil-Gebiete, die es gibt? Aber die überschneiden sich ja zum Teil.. Hmm, AufenthaltsBR wäre mir schon wichtig. Die Gesundheitssachen müßte ich wohl leider abgeben, da es ein Riesen-hin-und-her mit dieser Klinik ist - und sich seit Jahren schon in mir einiges sträubt, was zu unterschreiben ist..
Behörden? Also Kostenträger etc, auch Krankenkassen und so was?
Finanzen: Also Kinder- und Blindengeld verwalten, belegen etc

Grübel..
 
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Alt 09.05.2017, 11:10   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 5
Standard

Hallo Flohchen,

ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, (Finanzen)

das Pflegegeld,Rente,Kindergeld gehen ans Heim,

sein Lohn geht auf sein Konto, davon wird ein Anteil ans Heim gezahlt,Rest Geld ist seins,
borstel ist offline  
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Alt 09.05.2017, 11:43   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Tag,

Zitat:
AufenthaltsBR wäre mir schon wichtig. Die Gesundheitssachen müßte ich wohl leider abgeben, da es ein Riesen-hin-und-her mit dieser Klinik ist - und sich seit Jahren schon in mir einiges sträubt, was zu unterschreiben ist..
Schau, das wäre eine sehr schlechte Lösung. Die Aufenthaltsbestimmung macht nur einen Sinn zusammen mit der gesundheitssorge. Das bedeutet nämlich für den Ernstfall dass man beide Aufgabenkreise zusammen braucht wenn ein Klient in eine Klinik eingewiesen werden muss.

Zitat:
Rechtlich gesehen hast du kein Anrecht, über irgendwas informiert oder in Entscheidungen mit einbezogen zu werden.
Das ist nicht zu 100 Prozent richtig so. Als Angehöriger kann man sich- das Einverständnis des Betreuten vorausgesetzt- als sog. Verfahrensbeteiligter melden bei Gericht und dann hat man auch Anspruch auf Teilnahme und Infos.

Wenn du nicht in derselben Stadt wie deine Tochter wohnst dann wird das unter Umständen manchmal sehr problematisch.

Wäre es nicht eine Möglichkeit einen guten Kontakt zu versuchen zum Betreuer aufzubauen, zusammen zu arbeiten und ansonsten vielleicht wirklich lieber nur "die Mama" zu sein und sich um die anderen beiden Kinder zu kümmern.
Eine Betreuung zu übernehmen ist nicht einfach, sie zu führen ist auch nicht immer unbedingt einfach, und du klingst jetzt schon ziemlich überfragt und belastet.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.05.2017, 13:58   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.05.2017
Beiträge: 5
Standard

Da muss ich ihnen recht geben michaela mohr, das ist nicht einfach,

ich betreue meinen Sohn 38j und finde es wird immer schwieriger,
borstel ist offline  
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Alt 09.05.2017, 16:23   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:


Das ist nicht zu 100 Prozent richtig so. Als Angehöriger kann man sich- das Einverständnis des Betreuten vorausgesetzt- als sog. Verfahrensbeteiligter melden bei Gericht und dann hat man auch Anspruch auf Teilnahme und Infos.
Man lernt nie aus. Das wusste ich gar nicht. Gut zu wissen
Boomer ist offline  
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