Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung verheimlicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Janina
Wenn die Betreute ausdrücklich nicht wünscht, dass die Betreuung bei Familie und Freunden bekannt wird, ist ...
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17.05.2017, 19:09 | #11 |
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Habe ich etwas Anderes behauptet? Ich schrieb von möglichen Fehlern im Vorfeld der Betreuung!
Geändert von Imre Holocher (17.05.2017 um 19:43 Uhr) Grund: Rote Schrift ist den Admis vorbehalten. Bitte merken! |
17.05.2017, 19:45 | #12 | |
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Zitat:
Was sollten das denn für Fehler im Vorfeld der Betreuung gewesen sein? So lange keine Betreuung besteht, ist jeder für sich selbst verantwortlich. Ich sehe nicht, wer da welche Fehler machen konnte. |
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17.05.2017, 20:12 | #13 | |
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Zitat:
Wie wäre es mit abwarten, ob sich nicht alles in Wohlgefallen auflöst, wenn ihr den nötigen bürokratischen Kram für den Vater in Zusammenarbeit mit dem Betreuer der Mutter abwickelt? Angaben über das Vermögen eurer Mutter liegen dem eh schon vor. Das ist wahrscheinlich gar keine große Sache. Die wissen aber schon, dass weder Verwandte noch Betreuer sie in psychiatrische Behandlung zwingen können? Die Hürden sind recht hoch und die damit verbundenen Aktionen gerne mal traumarisierend. Nebenbei finde ich es sehr gewagt, sich so zum Umgang mit einer Person zu äußern, die man nicht kennt. |
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17.05.2017, 20:51 | #14 | |
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Zitat:
Und ja, ich bin etwas gereizt, weil mir nicht nur in diesem Thread Dinge in den Mund gelegen werden, die ich so nicht geäußert habe. Aber ich kann damit umgehen. |
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17.05.2017, 21:43 | #15 | |
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Zitat:
Ähm - nein. Zur Verantwortung: natürlich ist im rechtlichen Sinne jeder für sich selbst verantwortlich und könnte beizeiten Vorsorge treffen - durch Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. |
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17.05.2017, 22:22 | #16 |
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17.05.2017, 22:39 | #17 |
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Im Interesse des Fragestellers, werde ich auf weitere Provokationen in diesem Thread nicht mehr reagieren.
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17.05.2017, 22:57 | #18 |
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Weil ich nicht dieser Meinung bin. Ich meine auch nicht, dass da im Vorfeld Fehler gemacht wurden - von wem auch immer. Anscheinend hat die Betreute ja klar gemacht, dass sie nicht wünscht, dass die Tatsache ihrer Betreuung publik wird. Sonst hätte sie schon bei der Anhörung ihre Kinder als Betreuer ins Spiel bringen können. Und egal, welche Vorstellungen von einem Familienverband andere auch haben mögen, der Wunsch der Betreuten ist zu respektieren bzw. wäre zu respektieren gewesen (ist ja nun anders gelaufen). Zu behaupten, ihr Wunsch laufe ihrem Wohl zuwider, hielte ich für anmaßend - zumal Heimlichtuerei innerhalb von Familien nicht mal außergewöhnlich ist.
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