Dies ist ein Beitrag zum Thema Verunsicherung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Sohn55
1.) Muss ich, um für die Pflege entschädigt zu werden, überhaupt Betreuer sein? Theoretisch brauche ich ...
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18.05.2017, 23:53 | #21 | |
Club 300
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Beiträge: 313
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Bei einer Betreuung oder Vollmacht geht es nur um die rechtliche Seite, nicht um die soziale/pflegerische. Du vertrittst den Betreuten oder Vollmachtgeber in rechtlichen Belangen, also auch bei Verträgen. Nur wenn du selbst zum Vertragspartner wirst, darfst du das nicht (§ 181 BGB) - auch nicht bei einer Vollmacht. Verträge, die vom Vollmachtgeber selbst mit dir abgeschlossen wurden (zu fitten Zeiten z.B.), gelten natürlich. Aber wenn es um Änderungen oder Kündigungen etc. geht, kann es trotzdem Probleme mit dem § 181 BGB geben. Ich würde dir empfehlen, die Vorsorgevollmacht beim Notar wasserdicht machen zu lassen. Wenn wichtige Punkte nämlich nicht eindeutig von der Vollmacht abgedeckt werden, muss im Zweifelsfall hierfür eine Betreuung eingerichtet werden. Sofern das nicht erwünscht ist, sollte man lieber rechtzeitig einen Notar mit dem Verfassen der Vollmacht betrauen. |
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19.05.2017, 02:01 | #22 | |
Gesperrt
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Beiträge: 93
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Zitat:
Befindet sich dann also mein Vater, der eine Vollmacht für meine Mutter hat und de facto ihr Betreuer ist, in einem Interessenskonflikt? Und wie ist meine Situation zu bewerten, wenn ich einfach nur ganz normal mit meinen Eltern zusammenlebe und mich um sie kümmere (ohne Pflegegeld zu kassieren) - haben wir dann einen Vertrag? Will heißen, wenn ich für meine Eltern koche, wasche, Rasen mähe, diese zum Arzt fahre, meinem Vater bei der Steuererklärung helfe u.v.a., bin ich dann bereits ein Dienstleister? Nach meiner Auffassung ist das ganz normales familiäres Zusammenleben, Gefälligkeiten unter Verwandten (ich habe ein erklärtes eigenes Einkommen). Wo liegen die Grenzen? Meine Vollmacht ist die laut Innenministerium und vollumfänglich, allerdings nicht beglaubigt, aber registriert. |
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19.05.2017, 02:42 | #23 | ||
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Ich kann nicht beurteilen, ob die ausreicht. Ich wollte in unseren Vollmachten die ausdrückliche Erlaubnis von Insichgeschäften und diverse Erklärungen bzgl. des Innen- und Außenverhältnisses, damit wir im Ernstfall sofort handlungsfähig sind und nicht erst Gutachten über die Geschäftsfähigkeit abwarten müssen. |
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