Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Mutter liegt im Sterben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin mal wieder mit einer Frage hier: meine Mutter liegt im Sterben: ich weiß, dass meine Betreuung mit ...
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04.06.2017, 16:52 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.03.2012
Beiträge: 37
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Betreute Mutter liegt im Sterben
Hallo, ich bin mal wieder mit einer Frage hier: meine Mutter liegt im Sterben: ich weiß, dass meine Betreuung mit dem Tod meiner Mutter endet. Aber was passiert jetzt? Meine beiden Schwestern und ich sind die Erben und es wird ganz sicher nicht möglich sein, dass wir drei uns an einen Tisch setzen und wir wie erwachsene Menschen irgendeine Lösung für irgendwas hin zu bekommen. Meine Mutter hat keinen Testamentsvollstrecker ernannt. Ich weiß, dass da ein Nachlassverwalter beantragt werden muss, aber wann kommt der und wann macht er was?
Wer bezahlt die Rechnungen etc. Darf ich nach dem Tod meiner Mutter überhaupt die Beerdigung bezahlen und was passiert mit Rechnungen aufgrund von Aufträgen, die ich vergeben habe - ich kann doch den Elektriker nicht im Regen stehen lassen, wenn ich ihn während meiner Betreuung beauftrage und die Rechnung nach dem Tod meiner Mutter kommt ..... - ist jetzt nur ein Beispiel. Meine Mutter hat Immobilien - wer kümmert sich um die Mieter, der Steuerberater macht gerade Steuererklärungen der letzten Jahre - wer unterschreibt die? Es gibt ein Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mieter - wer kümmert sich hier? Ich habe die totale Panik.....als ob es mir wegen meiner Mutter nicht schon schlecht gehen würde, macht mich das alles wahnsinnig. LG Wenzlein |
04.06.2017, 22:30 | #2 | |||||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Ich hoffe, Du hast noch genug Zeit um ein paar Sachen zu organisieren. Zitat:
Was die Immobilien angeht, wird die schnellste Lösung eine Teilngsversteigerung sein. Dass ist ein Tisch im Gericht, an den sie dann von dort aus zitiert werden, ob es ihnen paßt oder nicht. Zitat:
Ihr werdet Euch schon so einigen oder prügeln müssen. Zitat:
Zitat:
Als Sohn würde mir da eher einfallen, ausreichend Geld in bar noch zu Lebzeiten abzuheben, um diese Kosten begleichen zu können. Da ist dann aber auch eine saubere BArgeldverwaltung notwendig, weil deine Schwestern mit Sicherheit anfangen zickig zu werden. Nach Möglichkeit umgehend (zu Lebzeiten der Mutter) einen Hausverwalter einsetzen, der die Verwaltung auch nach dem Tod weiter macht. Der Hausverwalter sollte dafür auch ein extra Hauskonto eröffnen, das vom Tod der Mutter nicht berührt wird. Zitat:
Zitat:
Wenn Deine Mutter nicht mehr da ist, kannst Du weiterhin als Auftraggeberin für den Hausverwalter fungieren. Er würde zwar die Anteile Deiner Miterbinnen dann ohne Auftrag mitverwalten, aber die Alternative wäre, dass Deine Schwestern sich diese Arbeit an die eigenen Beine binden. Sollte ich wundern, wenn sie das tun. Und dann: Den Schwestern die Pistole auf die Brust heften und fordern, dass sie den Verwaltervertrag ebenso unterschreiben (dann läuft das Ganze auch völlig korrekt) oder eine Teilungsversteigerung anbieten bzw. auch durchziehen - zusammen mit der gesamten Erbauseinandersetzung. Danach ist Ruhe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.06.2017, 12:51 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.03.2012
Beiträge: 37
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Hallo, vielen Dank für die Antwort. Aber ich habe noch eine Frage: ich habe ja gelernt, dass ich mit dem Tod meiner Mutter nicht mehr als Betreuer fungiere und dementsprechend auch nix mehr bezahlen darf. Ist es da nicht egal, ob ich das vom Konto meiner Mutter aus mache oder mit deren Bargeld? Es ist klar, dass ein Angebot bindend ist und das vom Geld meiner Mutter bezahlt werden muss - aber den Akt des Bezahlens darf ich doch nicht (mehr) ausführen, oder?
Wenn ich die Steuererklärung unterschreibe ist es doch im Namen der Erben, da kann ich doch nicht allein unterschreiben? Ich weiß nicht, wie das weiter gehen soll....LG |
05.06.2017, 22:11 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin Wenzlein
als Betreuerin darfst Du nach dem Tod Deiner Mutter nicht mehr bezahlen. Aber Du bis dann immer noch ihre Tochter und (Mit-)Erbin. Als solche darfst Du zahlen. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass Du dann genauestens Buch führst, was Du von Mutters Geld bezahlst. Es ist ja auch das Geld Deiner Miterbinnen. Das Konto Deiner Mutter wird möglicherweise von der Bank erst mal zugemacht, bis alle Erbinnen zusammen es wieder aufmachen bzw. entsprechend des Erbscheines auflösen. Bis dahin ist es aber erst mal zu. Deshalb geht das mit Bargeld schneller und einfacher. MfG Imre
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