Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzfristig(!) Anwalt einschalten: Kostenübernahme? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
M., eine Freundin von mir, will so schnell wie möglich einen Anwalt einschalten, aber sie verfügt nicht über ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
06.06.2017, 19:29 | #1 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
|
Kurzfristig(!) Anwalt einschalten: Kostenübernahme?
Hallo zusammen,
M., eine Freundin von mir, will so schnell wie möglich einen Anwalt einschalten, aber sie verfügt nicht über das notwendige Geld. (Auch ich kann es leider nicht vorschießen.) M. wohnt in einem Pflegeheim, bekommt monatlich nur ein kleines Taschengeld, hat kein Vermögen. Vorgehensweise? Kostenübernahme? Derzeit liegt M. im Kh, hat starke Schmerzen. Das Kh sperrt sich gegen eine angemessene Behandlung ("Stärkere Schmerzmittel bekommen bei uns nur Krebspatienten...") und sperrt sich auch gegen eine Verlegung in ein anderes Kh. Wir hoffen, ein Anwalt könnte Druck machen... Liebe Grüße Jörg
__________________
|
06.06.2017, 20:16 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
|
Moin Jörg
Beim Amtsgericht kann man einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen. Dafür wird z.B. der Grundsicherungsbescheid oder der ALG 2 Bescheid benötigt, um das geringe Einkommen zu belegen. Hat Deine Freundin einen BetreuerIn? Dann kann er bzw. sie sich darum kümmern. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.06.2017, 20:17 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
zum örtlichen Amtsgericht gehen. Kontoauszüge , Nachweise und Belege für die Mittellosgkeit mitnehmen, Problem schildern und um Ausstellung eines Beratungshilfescheins bitten. Damit einen Anwalt suchen. Einmal müssen - ich glaube - 15 Euro zugezahlt werden.
|
06.06.2017, 20:23 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
|
Hallo Jörg,
im Prinzip könnte man beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen und damit dann zum Anwalt. Dann zahlt man nur noch 10 Euro. Das geht leider selten von jetzt auf gleich, bringt also wohl nichts. Man kann auch gleich zum Anwalt gehen und der beantragt dann die Beratungshilfe. Problem: Wird sie nicht gewährt, bleibt man auf den Kosten sitzen. So oder so hat aber auch kein Anwalt die Möglichkeit, einen Arzt zu einer bestimmten Art der Behandlung zu zwingen oder einem Krankenhaus eine Verlegung vorzuschreiben. Die Betroffene muss sich ja nicht von diesen Ärzten oder in diesem Krankenhaus behandeln lassen. Liebe Grüße, Janina |
06.06.2017, 21:25 | #5 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
|
Hallo!
Danke für eure Ratschläge und Anregungen! Ich bespreche das mit M.. (Ja, sie steht unter gesetzlicher Betreuung.) Dankeschön! Liebe Grüße Jörg
__________________
|
07.06.2017, 07:57 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Es gibt allerdings freie Arzt- und KH Wahl. Diese ist nur dadurch eingeschränkt dass das Krankheitsbild in dem jeweiligen KH auch behandelt werden kann. D.h. ein KH ohne Onkologie z.B. kann natürlich keinen Krebspatienten aufnehmen und behandeln. Wer hier evtl. etwas erreichen könnte wäre die Betreuerin. Sie könnte auf jeden Fall die Verlegung in ein anderes KH durchsetzen- so sie es für angebracht hält.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
07.06.2017, 11:04 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2017
Beiträge: 14
|
Hallo Jörg,
lass dich von meinen Fragen nicht ärgern, versuche nur zu verstehen. Du sagst: Zitat:
Jetzt kennen wir die Umstände nicht. Ich, für meinen Teil, würde aber im Gespräch mit den verantwortlichen Ärzten, Pflegern etc. die Begründung erfragen, wieso das so laufen muss/soll?! Ärzte wiegen Nutzen/Kosten (im Sinne von Risiken) ab und haben sicherlich für sich selbst eine gute Begründung. Sei es, dass eine höhere Dosis in der Anwendung gewisse Risiken mit Bezug zum Nutzen nicht rechtfertigt?! Ähnlich verhält es sich mit der Verlegung. Möglicherweise gibt der Zustand der betroffenen solch Umstände nicht her? Alles nur Vermutungen, wenn du möchtest kannst du ja elaborieren. Falls nicht, auch okay. Die besten Tips wurden wahrscheinlich schon gegeben. Grützi |
|
07.06.2017, 11:10 | #8 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
|
Danke, Michaela!
Ms. Betreuerin ist schwer zu erreichen und hat schon in der Vergangenheit wenig Motivation gezeigt. M. versucht nun, die Presse auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Vielleicht hilft das. Einen lieben Gruß Jörg P.S. "Unangemessene Schmerzbehandlung" ist mindestens ein Kunstfehler, wahrscheinlich sogar eine Straftat (laut google).
__________________
|
08.06.2017, 07:22 | #9 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
|
Hallo chImp,
ich bin zu erschöpft zum Erklären. Liebe Grüße Jörg
__________________
|
Lesezeichen |
|
|