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Finanziellen unterstützung

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Hallo zusammen, ich habe für mein Vater die Betreuung übernommen und damit auch alle Finanziellen Geschäfte. Jetzt habe ich aber ...


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Alt 09.06.2017, 07:37   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 2
Standard Finanziellen unterstützung

Hallo zusammen,

ich habe für mein Vater die Betreuung übernommen und damit auch alle Finanziellen Geschäfte. Jetzt habe ich aber leider ein paar Finanzielle Problem, früher hat mir mein Vater in solchen Situationen unter die Arme gegriffen.

Darum meine Frage wie kann mich mein Vater in solchen Situationen unterstützen denn ich kann mir ja nicht selber Geld aus der Kasse nehmen .

Des Weiteren die Frage wie verhält es sich mit Feiertagen wie Geburtstag und Weinachten wo man sich was schenkt, darf ich das in zukunft übernehmen oder ist es dann ein in sich Geschäft ?


Vielen Dank
Jimmy66 ist offline  
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Alt 09.06.2017, 10:15   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2017
Beiträge: 14
Standard

Zitat:
und damit auch alle Finanziellen Geschäfte.
Nun ist also anzunehmen, dass der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" von dir bearbeitet werden darf. So weit so gut.

Zitat:
Jetzt habe ich aber leider ein paar Finanzielle Problem, früher hat mir mein Vater in solchen Situationen unter die Arme gegriffen.
Hier fangen die Glocken in der Ferne an zu läuten. Du hast finanzielle Probleme und möchtest sie beheben, indem du deinem Vater hilfst? Das darfst du uns gerne nochmal erklären. Einfach so Geld aus der Kasse von deinem Dad darfst du dir natürlich nicht zocken. Das wäre ethisch und rechtlich ein faux pas.

Ich störe mich persönlich an der egozentriertheit deiner Frage. Das ist zwar mein Problem, aber...als Betreuerin oder Betreuer solltest du dein "mindset" um 180Grad drehen. Es geht einzig und allein darum, was dein Dad möchte. Kann er es dir nicht mehr mit Worten sagen, soll er es schreiben oder zeichnen. Kann er das auch nicht mehr, dann geht es darum, was er wollen würde. Wenn du keine Ahnung hast, was er wollen würde (kommt oft genug vor), dann fragst du andere aus seinem sozialen Umkreis, was er hätte wollen würden.

Long story short: Wenn dein Dad dir gerne finanziell etwas unter die Arme greifen möchte (welcher Dad möchte das nicht --> völlig legitim), dann darf eine Schenkung sicherlich stattfinden. Bürokratisch könnte man das dann sogar festhalten, auch wenn dadurch das Zeremonielle am Schenken etwas verloren geht. Ebenso könnte ohne weitere Probleme (meiner Meinung nach) über einen interfamiliären Kredit gesprochen werden.

Wichtig dabei ist, was dein Vater noch kann und was nicht. Ist eine klare Kommunikation noch möglich?

Einen Haufen schöner Informationen findest du hier: Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon
Zitat:
"Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen strikt trennen, darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1805 BGB).
Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als Insich-Geschäfte untersagt (§ 181 BGB)."
Bezüglich Feiertagen und Schenkungen: Schenkung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Zitat:
Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, kann der Betreuer namens des Betreuten machen (§ 1804 Satz 2 BGB). Darunter fallen Geschenke zu Geburtstagen, Weihnachten, Verlobung, Hochzeit, Examen usw. an nahe Angehörige. Bezüglich der Höhe kommt es auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreuten an.
chImp ist offline  
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Alt 09.06.2017, 10:42   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard Schenkung möglich?

Ich möchte mich dem 2. Teil der ursprünglichen Fragestellung des Threaderstellers anschließen. Ich bin jetzt schon länger der Betreuer meiner 87 jährigen Großmutter und auch für das finanzielle verantwortlich. Sie lebt in einem Pflegeheim, hat aber noch Rücklagen für 2 Jahrzehnte Pflegeheim. Als Taschengeld (für Süßkram, Kleidung, Drogerieartikel etc.) habe ich mit dem Betreuungsgericht 100€ verbeinbart. In den letzten Jahren hat meine Großmutter zu uns immer gesagt, dass sie uns finanziell was zukommen lassen will. Dies habe ich aber immer grunsätzlich abgelehnt, nicht zuletzt auch um die Betreuung nich irgendwie negativ aufzuladen. Nun fürchte ich aber, dass die Banken in unserer Region vielleicht in absehbarer Zeit Strafzinsen verlangen könnten und bei Direktbanken darf ich ja die Ersparnisse meiner Großmutter nicht anlegen. Jetzt die Frage: wenn meine Großmutter zustimmt, wäre es dann möglich (natürlich mit Konsultation des Betreuungsgerichts), dass meine Großmutter uns von dem Geld etwas schenkt? Sei es jetzt einmalig oder z. B. zu Geburtstagen? Und falls ja, in welcher Höhe wäre das möglich bzw. kann man da einen Prozentwert ermitteln?
Hans3000 ist offline  
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Alt 09.06.2017, 10:54   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Jetzt die Frage: wenn meine Großmutter zustimmt, wäre es dann möglich (natürlich mit Konsultation des Betreuungsgerichts), dass meine Großmutter uns von dem Geld etwas schenkt?
Ein geschäftsfähiger Betreuter kann mit seinem Geld machen was er möchte, dazu hat auch das Betreuungsgericht nichts zu sagen. Alleine die Tatsache das eine Betreuung besteht macht die Person nicht geschäftsunfähig.

Ansonsten siehe § 1804 BGB.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.06.2017, 19:48   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Eher eine Antwort auf Jimmys Frage:

Falls Dein Vater soch selber entscheiden kann, was er mit seinem Geld tut gilt eher die Anwort von Andreas.

Wenn Dein Vater aber nichts mehr dazu sagen kann, dann könntest Du dem Rechtspfleger die Situation schildern und fragen, ob Dein Vater dir so wie früher Geld z.B. in Form eines Darlehens geben kann. Hierfür wäre dann ein Ergänzungsbetreuer notwendig, der dann an der Stelle Deines Vaters den Darlehensvertrag mit Dir macht. Dann wäre das kein Insichgeschäft mehr.
Aber erst mal beim Rechtspfleger zu der grundsätzlichen Problematik anfragen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.06.2017, 22:32   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Zitat:
Zitat von Jimmy66 Beitrag anzeigen
Darum meine Frage wie kann mich mein Vater in solchen Situationen unterstützen denn ich kann mir ja nicht selber Geld aus der Kasse nehmen.
Meine Meinung dazu ganz klar. Mach dir keine Gedanken mehr um das Geld. Du bist Betreuer des Vaters und musst in diesem Sinne auch verantwortlich handeln. Erwarte keine finanziellen Unterstützungen. Sieh zu, dass Du auf eigenen finanziellen Beinen stehen kannst. Verschwende keine Gedanken an irgendwelche Vorteile, die eine Betreuung bringen könnte. Es gibt sie nicht. Dieser Zug ist abgefahren. Im Gegenteil. Es wird harte Arbeit für dich werden. Stell Dich darauf ein.

MfG
Hein Klein
Hein Klein ist offline  
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Alt 10.06.2017, 12:40   #7
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von chImp Beitrag anzeigen
Hier fangen die Glocken in der Ferne an zu läuten. Du hast finanzielle Probleme und möchtest sie beheben, indem du deinem Vater hilfst? Das darfst du uns gerne nochmal erklären.
Ich habe mich erst entschlossen mein Vater zu Betreuen und meine Finanziellen Problem sind danach aufgetaucht und haben nix mit mein Vater zu tun.

Und ja ich führe für mein Vater eine Komplette Buchhaltung mit Kasseneingang und Ausgang und darum will ich es ja ganz genau wissen bevor ich mir in Namen meines Vaters ein Euro aus der Kasse nehme.

Ich bedanke mich auf jeden Fall schon mal für eure Hilfe
Jimmy66 ist offline  
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