Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanziellen unterstützung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe für mein Vater die Betreuung übernommen und damit auch alle Finanziellen Geschäfte. Jetzt habe ich aber ...
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09.06.2017, 07:37 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 2
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Finanziellen unterstützung
Hallo zusammen,
ich habe für mein Vater die Betreuung übernommen und damit auch alle Finanziellen Geschäfte. Jetzt habe ich aber leider ein paar Finanzielle Problem, früher hat mir mein Vater in solchen Situationen unter die Arme gegriffen. Darum meine Frage wie kann mich mein Vater in solchen Situationen unterstützen denn ich kann mir ja nicht selber Geld aus der Kasse nehmen . Des Weiteren die Frage wie verhält es sich mit Feiertagen wie Geburtstag und Weinachten wo man sich was schenkt, darf ich das in zukunft übernehmen oder ist es dann ein in sich Geschäft ? Vielen Dank |
09.06.2017, 10:15 | #2 | ||||
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2017
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat:
Ich störe mich persönlich an der egozentriertheit deiner Frage. Das ist zwar mein Problem, aber...als Betreuerin oder Betreuer solltest du dein "mindset" um 180Grad drehen. Es geht einzig und allein darum, was dein Dad möchte. Kann er es dir nicht mehr mit Worten sagen, soll er es schreiben oder zeichnen. Kann er das auch nicht mehr, dann geht es darum, was er wollen würde. Wenn du keine Ahnung hast, was er wollen würde (kommt oft genug vor), dann fragst du andere aus seinem sozialen Umkreis, was er hätte wollen würden. Long story short: Wenn dein Dad dir gerne finanziell etwas unter die Arme greifen möchte (welcher Dad möchte das nicht --> völlig legitim), dann darf eine Schenkung sicherlich stattfinden. Bürokratisch könnte man das dann sogar festhalten, auch wenn dadurch das Zeremonielle am Schenken etwas verloren geht. Ebenso könnte ohne weitere Probleme (meiner Meinung nach) über einen interfamiliären Kredit gesprochen werden. Wichtig dabei ist, was dein Vater noch kann und was nicht. Ist eine klare Kommunikation noch möglich? Einen Haufen schöner Informationen findest du hier: Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon Zitat:
Zitat:
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09.06.2017, 10:42 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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Schenkung möglich?
Ich möchte mich dem 2. Teil der ursprünglichen Fragestellung des Threaderstellers anschließen. Ich bin jetzt schon länger der Betreuer meiner 87 jährigen Großmutter und auch für das finanzielle verantwortlich. Sie lebt in einem Pflegeheim, hat aber noch Rücklagen für 2 Jahrzehnte Pflegeheim. Als Taschengeld (für Süßkram, Kleidung, Drogerieartikel etc.) habe ich mit dem Betreuungsgericht 100€ verbeinbart. In den letzten Jahren hat meine Großmutter zu uns immer gesagt, dass sie uns finanziell was zukommen lassen will. Dies habe ich aber immer grunsätzlich abgelehnt, nicht zuletzt auch um die Betreuung nich irgendwie negativ aufzuladen. Nun fürchte ich aber, dass die Banken in unserer Region vielleicht in absehbarer Zeit Strafzinsen verlangen könnten und bei Direktbanken darf ich ja die Ersparnisse meiner Großmutter nicht anlegen. Jetzt die Frage: wenn meine Großmutter zustimmt, wäre es dann möglich (natürlich mit Konsultation des Betreuungsgerichts), dass meine Großmutter uns von dem Geld etwas schenkt? Sei es jetzt einmalig oder z. B. zu Geburtstagen? Und falls ja, in welcher Höhe wäre das möglich bzw. kann man da einen Prozentwert ermitteln?
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09.06.2017, 10:54 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Ansonsten siehe § 1804 BGB.
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09.06.2017, 19:48 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Eher eine Antwort auf Jimmys Frage: Falls Dein Vater soch selber entscheiden kann, was er mit seinem Geld tut gilt eher die Anwort von Andreas. Wenn Dein Vater aber nichts mehr dazu sagen kann, dann könntest Du dem Rechtspfleger die Situation schildern und fragen, ob Dein Vater dir so wie früher Geld z.B. in Form eines Darlehens geben kann. Hierfür wäre dann ein Ergänzungsbetreuer notwendig, der dann an der Stelle Deines Vaters den Darlehensvertrag mit Dir macht. Dann wäre das kein Insichgeschäft mehr. Aber erst mal beim Rechtspfleger zu der grundsätzlichen Problematik anfragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.06.2017, 22:32 | #6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Zitat:
MfG Hein Klein |
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10.06.2017, 12:40 | #7 | |
Neuer Gast
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 2
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Zitat:
Und ja ich führe für mein Vater eine Komplette Buchhaltung mit Kasseneingang und Ausgang und darum will ich es ja ganz genau wissen bevor ich mir in Namen meines Vaters ein Euro aus der Kasse nehme. Ich bedanke mich auf jeden Fall schon mal für eure Hilfe |
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