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eine frgae

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hab bene gelesne,w a sja shcon enen ältere rbeitrga war, wegen gesundheitsfürsorge..und udn da shcrieb ejamdn..die rkankeasse anshcrieben. heisst dass, ...


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Alt 19.03.2008, 01:16   #1
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard eine frgae

hab bene gelesne,w a sja shcon enen ältere rbeitrga war, wegen gesundheitsfürsorge..und udn da shcrieb ejamdn..die rkankeasse anshcrieben.

heisst dass, das s eine ebetreurin,w enns ei die gesunhetisfüreroege unte randemr euahc hat, einfah cso die kranaknekasse anschrieben tut, ohen mit der betruten dnan zu sprehcne?? vorher?

dnake

sternfee
 
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Alt 19.03.2008, 08:00   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard ohne

Hallo sternfee,


als Betreuer habe ich eigentlich selten mit der Krankenkasse zu tun. Entweder geht es um die Zuzahlung bei Arzneimitteln, oder um die Feststellung der Pflegestufe.

Hinsichtlich der Pflegestufe ist es hier vor Ort so, dass man eigentlich kaum ein Heim findet, das jemanden aufnimmt, wenn nicht mindestens die Pflegestufe 1 vorliegt. Es sei denn, man hat so viel Geld, dass die Heimkosten in voller Höhe selbst getragen werden.

Solche Anträge sollte man natürlich mit den Betreuten absprechen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.03.2008, 08:48   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sternfee,

wenn die Gesundheitssorge angeordnet ist, dann kann und darf der/die BetreuerIn alles, was dem Wohl des/r Betreuten dient. Manche Telefonate oder Schreiben müssen erledigt werden. Da kann nicht ständig Rücksprache gehalten werden. Selbstverständlich muss der/die Betreute informiert werden ob es um Zuzahlungen geht oder um Befreiungsantrag oder um Heil- und Kostenplan oder um Hilfmittel oder auch um Untersuchungen oder auch um medizinische Begutachtung von wegen Pflegebedürftigkeit. Alles das muss bei Bedarf der/die Betreuerin mit der Krankenkasse klären und kann nicht vorher mit der Betreuten das absprechen.

Gruß Heinz
 
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Alt 19.03.2008, 11:34   #4
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo andreass,

danke dir.

hi heinz,

mhm, maashc tmich etwas durcheiannde rjetz, aber dnake für deine antwort..

aber heisst dass auch, sorry, das sich ncohaml nachfrgae, dass eine ebetruerin einfahc so berichte krankenberichte anfordern aknn, ohne die betreute vorher daürber zu frgane, ob das ok ist?

dnake nochmal

grus sternfee
 
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Alt 19.03.2008, 16:02   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sternfee,

sicher ist das ok. Schließlich muss die Betreuerin voll im Bilde sein. Und was sie nicht von der Krankenkasse erfährt (die wissen manchmal auch nicht alles über deine Krankheit) dann schaut die Betreuerin in die Gerichtsakte und holt sich dort alle Informationen, die sie benötigt. Wenn aber die Gutachten nicht vorliegen, kann und darf sie auch die Krankenhäuser und auch die behandelnden Ärzte anschreiben und um Auskunft bitten, wann und weswegen die Betreute behandelt wurde. Und alle müssen ihr Auskunft geben.

Das ist nicht anders als bei der Vermögenssorge. Da darf die Betreuerin auch die Schufa wie auch alle Geldinstitute anschreiben und um Auskunft bitten. Und das auch wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Gruß Heinz
 
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Alt 19.03.2008, 17:41   #6
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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oooohhhhhoooooo allels kalr heinzz, dnake dir!!
 
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, gesundheitsfürsorge

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