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Kann ein ehemals Betreuter wieder unter Betreuung gestellt werden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein ehemals Betreuter wieder unter Betreuung gestellt werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Kurze Frage: kann ein ehemals Betreuter erneut unter Betreuung gestellt werden, wenn er zum Beispiel aus der Reihe tanzt? Kumpel ...


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Alt 20.06.2017, 00:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard Kann ein ehemals Betreuter wieder unter Betreuung gestellt werden?

Kurze Frage: kann ein ehemals Betreuter erneut unter Betreuung gestellt werden, wenn er zum Beispiel aus der Reihe tanzt?

Kumpel von mir stellt seiner Cousine wieder mal nach ( auf die fährt er irgendwie ab seit Sie 14 ist, jetzt sind beide 28 und sie bald 27 ) Eigentlich dachten ja alle das habe sich gelegt. Vorher ruft die mich heulend an, er habe ihr nacktfotos samt einem Bild gewisser Körperteile geschickt, dazu noch nachdem Sie ihn als wiederlich bezeichnet habe quasi damit gedroht, dass Sie auf irgendeiner art von Liste wäre.
Ich hab ihr nur den Rat gegeben, dass Sie den Spinner garnicht beachten sollte, das trifft mehr als hier nun die Halbe Familie irre zu machen.
Sie fragte mich jetzt, da er eben wie ich auch schonmal unter Betreuung stand ob man das wieder machen könnte und ihn in eine Geschlossene Einrichtung schicken könnte.

Ich habe das verneint, da dies meines Wissens nicht gehen könnte. Meiner Erfahrung nach kommen nur Leute in die Geschlossene, welche wirklich auch Strafbare Handlungen vorgenommen und nicht wild damit gedroht haben, weil hiierzulande giltet ja die Unschuldsvermutung. Ich mein mal, wenn wir jede Person die Nacktfotos rumschickt gleich wegsperren dann könnten wir den Richtigen Erkrankten ( Deppresionen ect ) nichtmehr helfen.

Meine Frage ist jetzt. Kann man jemanden mit solch Fehlverhalten wieder Betreuen lassen? Ich denke mal nicht, vor allem nicht gegen den Willen einer Person, die als voll Geschäftsfähig erklärt wurde?
Da würde man sich als Berufsbetreuer bzw Richter ja selbst ein Ei legen? ich denke einfach, dass es sich bei dem Verhalten um eine Ärgerliche Marote handelt, hab ihr gesagt den Typ einfach komplett ignorieren, anscheinend hat er sie auch mit über 99 Anrufen nachts belästigt aber das sei in Lautlosem zustand gewesen
Executrix ist offline  
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Alt 20.06.2017, 20:40   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,590
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Moin Executrix

Natürlich kann jemand auch wieder eine Betreuung bekommen, wenn die frühere schon aufgehoben wurde. Das ist grundsätzlich kein Problem und ich habe einige Betreute, die sogar selber zum Gericht gegangen sind und die Betreuung wieder angeregt haben.
Soweit zum Grundsätzlichen.

Was den Fall mit Deinem Kumpel und Deiner Cousine angeht, ist eine Betreuung nicht unbedingt das Mittel der Wahl. EinBetreuer hat seinem Betreuten zur Seite zu stehen und nicht das Interesse z.B. Deiner Cousine zu vertreten (Es sei denn, sie ist die Betreute).

Dein Kumpel begeht Straftaten, und die muss man strafrechtlich verfolgen. D.h. es bleibt Deiner Cousine nichts anderes übrig, als ihn anzuzeigen. Und das sollte sie auch unbedingt tun, weil sie den Kerl sonst nicht mehr los wird. Dabei kannst Du sie unterstützen, auch und gerade weil das mit viel Ängsten verbunden ist.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.06.2017, 20:10   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Hallo Imre, dankeschön.

Naja, ich bezweifle stark, dass man wegen sowas unter Betreuung gestellt werden könnte. Wen er sonst alles gerichtet bekommt mit Miete ect zu bezahlenj, dann kann doch von einer Geschäftsunfähigkeit keine Rede sein
Executrix ist offline  
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Alt 26.06.2017, 21:46   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Executrix Beitrag anzeigen
Wenn er sonst alles gerichtet bekommt mit Miete ect zu bezahlenj, dann kann doch von einer Geschäftsunfähigkeit keine Rede sein
Von einer Schuldunfähigkeit allerdings auch nicht, weshalb man ihm strafrechtlich auf die Finger klopfen sollte.

MfG

Imre
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Alt 27.06.2017, 08:27   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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wenn es schon mal eine Betreuung gegeben hat und er villeicht schlechte Erfahrungen gemacht hat und nun nein
sagt dann gibt es auch keine neue Betreuung mehr nur weil
das irgendwer so will ? die Betreuung wurde bestimmt nicht
ohne Grund auf gehoben. Andere Probleme kann mann auch
anders lösen

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 27.06.2017, 12:54   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Das mit den schlechten Erfahrungen kann ich bejahen. Er war beim gleichen betreuer wie ich, mit dem Unterschied, dass er eher gemerkt hatte was unser werter Vertreter für ein Schwätzer war. Er hatte halt eher Rückhalt bei seiner Familie, die gleich merkte, dass hier garnichts vorangeht aber seitens Betreuer alles schöngeredet wird. Hier hat man sich dann auch massiv gewehrt, juristischen Beistand gehoilt und mittels eines Neutralen Gutachtens das vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung welche Geschäftsunfähigfördernd wäre klar verneinen können.

In einem Punkt sind wir uns einig: Dauerhafte Betreuungen bei Jungen Menschen geht mal garnicht - richtet mehr schaden an als es nutzt.
Executrix ist offline  
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Alt 27.06.2017, 20:28   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Noch mal eine dusselige Frage hinterher:
Was soll dein Bekannter eigentlich mit einer Betreuung?
Oder:
Was soll denn Sinn und Zweck der Betreuung sein?

Die Cousine vor Belästigungen duch den Bekannten zu schützen, kann überhaupt nicht Aufgabe einer Betreuung sein. Diesen Schutz kann sie nur mit einer Strafanzeige gegen ihn - also strafrechtlich - erreichen.

Den Bekannten durch eine Betreuung auf den "richtigen Weg" zu führen ist gegen seinen Willen völliger Humbug.
Wenn dessen Sippe es geschafft hat, ihn aufgrund eines Gutachtens für geistig fit zu erklären - was er ja abgesehen von seiner vorliebe für Stalking auch sein kann - dann wird er schon deshalb keine Betreuung bekommen. Wozu auch?

Wenn er Mist baut, dann soll er seine Rübe auch selber dafür hinhalten und nicht von einem Betreuer in Watte gepackt werden. Seine Familie muss ihn dann eben auch aushalten...

MfG

Imre
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Alt 28.06.2017, 15:47   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.08.2015
Beiträge: 12
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Hallo,

Da es hier ja um die Belange der Cousine geht, sollte die sich mal beraten lassen, z.B. von einer Opferschutzorganisation wie dem Weissen Ring. STalking ist eine Straftat und sollte angezeigt werden, da schließe ich mich den Vorrednern/-innen an.

Lg,
M
Gianna ist offline  
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