Dies ist ein Beitrag zum Thema abslußbericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,Ich muss Jahresabschluss für Betreute abgeben.
Nun Betreute (Ehemann)hat keine eigene Konto.(wurde vor Betreuung wegen höhe Ruckstand ausgeglichen und aufgelöst)
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05.07.2017, 07:20 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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abslußbericht
Hallo,Ich muss Jahresabschluss für Betreute abgeben.
Nun Betreute (Ehemann)hat keine eigene Konto.(wurde vor Betreuung wegen höhe Ruckstand ausgeglichen und aufgelöst) sollte man schreiben,das Geld(seine Rente)wurde auf konto der Ehefrau überwiesen? Aus Ehemanngeld musste auch Unterhalt für Tochter und Ehefrau bezahlt worden.Kann man Gegenforderungen schreiben.Taschengeld für Ehefrau und Tochter? |
05.07.2017, 09:33 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
ist die Rente denn tatsächlich auf das Konto der Ehefrau eingegangen oder willst du das nur so schreiben ? Wenn dem so ist wieso muss der Betreute dann Unterhalt für seine Frau und die Tochter zahlen. Leben die drei denn nicht in einem Haushalt ? Angeben musst du bei der jährlichen Rechnungslegung alle Geldzu- und Abflüsse deines Betreuten. Die Kontoumsätze müssen nachvollziehbar und belegt werden. Taschengeldzahlungen an Familienmitglieder kannst du nur als Ausgaben angeben wenn diese tatsächlich erfolgt und belegt sind. Wenn das Girokonto aber der Ehefrau gehört finde ich es merkwürdig, dass sie dann Taschengeld vom Ehemann erhält, sie kann sich doch Geld von ihrem Konto einfach abheben. Oder hab ich da jetzt was völlig falsch verstanden. Gelder von Betreuten sollten generell nicht mit Geldern von anderen vermischt werden, das erschwert die Rechnungslegung und Transparenz. Tipp: Lege doch für deinen Betreuten ein neues Konto bei einer anderen Bank an, evtl. als "P"-Konto, dann ist alles schön sauber getrennt, übersichtlich und Taschengeld- und Unterhaltszahlungen können durch die Überweisungen belegt werden. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
05.07.2017, 20:59 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Hallo estee
Du hast schon viele Fragen hier im Forum gestellt und auch viele Antworten und gute Tipps erhalten. Leider hast Du sie alle nicht so recht verstanden und dann wahrscheinlich so gehandelt, wie Du es für richtig gehalten hast. Jetzt hast Du die Betreuung und damit auch Bericht und Rechnungslegung an der Backe. Und das wird ein riesiges Problem, bei dem wir Dir hier wirklich nicht helfen können, weil Du uns nicht verstehen wirst. Wenn Du mit der Rechnungslegung ein Problem hast, dann gehe lieber gleich zum Rechtspfleger am Gericht und frage ihn um Hilfe, wie Du das machen sollst und wie er es haben will. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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