Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung angeben bei behörden/institutionen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung angeben bei behörden/institutionen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, wenn ich eine rechtliche betreuung bekomme, wird das beim familiengericht ja aktenkundig. wo noch? bei anderen gerichten oder stellen? ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 23.07.2017, 00:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard Betreuung angeben bei behörden/institutionen

hallo,
wenn ich eine rechtliche betreuung bekomme, wird das beim familiengericht ja aktenkundig. wo noch? bei anderen gerichten oder stellen?
muss ich das noch anderswo offen angeben? muss der betreuer das noch irgendwo angeben? hat man an irgendeiner stelle eine pflicht die rechtliche betreuung anzugeben?
niklas13 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2017, 08:28   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dass eine rechtliche Betreuung besteht wird nirgendwo in irgendeiner Form veröffentlicht.
Es kann allerdings sein, dass die Polizei z.B. wenn sich Vorfälle häufen vorsorglich beim Betreuungsgricht nachfragt ob evtl. eine Betreuung besteht.

Zitat:
muss ich das noch anderswo offen angeben? muss der betreuer das noch irgendwo angeben? hat man an irgendeiner stelle eine pflicht die rechtliche betreuung anzugeben?
Nein, das muss man nicht bzw. dazu besteht keine Pflicht.

Schwierig wird es allerdings für einen Betreuer z.B. wenn ein Einwilligungsvorbehalt in das Vermögen besteht und er diesen der Bank nicht bekannt gäbe. Damit wäre die Bank aus der Haftung, der Betreuer müsste das also der Bank z.B. bekannt geben um nicht zu haften für Unregelmässigkeiten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2017, 12:01   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

ja, das mit der Bank ist klar, da muss man das dann sagen, sonst geht alles drunter und drüber. Aber sonst die Behörden meinte ich jetzt. Oder andere Institutionen. Beim Jobcenter. In Anträgen steht da ja immer "rechtlicher Vertreter" und so. Aber beim Arzt.´Das ist dann also immer alles freiwillige Angabe, ja?
niklas13 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2017, 12:21   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hallo Niklas,

Meine Betreuerin hat sich am Anfang der Betreuung an allen wichtigen Stellen die in ihr Aufgabenfeld fallen gemeldet. Heißt bei mir z. B. Banken, Krankenkasse und Kreis(der zahlt bei mir Eingliederungshilfe). Du kannst soweit es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt weiter auch selbst unterschreiben... Auch wenn da steht oder Vertreter, aber die Betreuer können auch.

Mit freundlichen Grüßen
Elara
Elara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2017, 13:13   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Niklas,

auf deine Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort.
Wenn ich als Betreuer z.B. die Gesundheitssorge habe, gebe ich beim Arzt natürlich die Betreuung bekannt. Sonst macht das ja alles keinerlei Sinn.

Beim Jobcenter ist das ähnlich. Sobald ich die Betreuung bekannt gegebn habe kann das JC nur noch mit mir etwas vereinbaren/ bzw. muss mich informieren. Damit ist dann aber auch klar geregelt wer verantwortlich ist wenn (mit einem Antrag) etwas schief geht. Einzige Ausnahme sind die persönlichen Meldungen beim JC, die muss der Betreute erledigen, das kann der Betreuer nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2017, 22:38   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

ok danke
aber es gibt sozusagen keine "rechtliche pflicht". es ist eine freiwillige angabe, die dann folgen hat, aber sie freiwillig also wenn man sich einigt das bleibt erstmal geheim, dann geht das auch. ne?
außer bei einwilligungsbehalt
niklas13 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2017, 12:20   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Hallo Niklas

Ein bisschen verwurschtelt ist das schon, was Du schreibst.

Stell' Dir vor, du hast einen Betreuer und der soll etwas für Dich regeln (z.B. einen ALG 2 Antrag oder eine Urkunde beim Standesamt besorgen etc.).
Das kann er nur tun, wenn er dort die Betreuung bekannt gibt. Sonst darf man ihm nichts aushändigen - er kann also die Sachen nicht erledigen.

Wenn du diese Sachen erledigen kannst, dann muss sich der Betreuer dort auch nicht als Betreuer bekannt machen, weil Du das ja regelst.

Ein Eiwi (z.B. in der Vermögenssorge) bedeutet, dass Du Vertragliche Dinge, die mit Geld zu tun haben, nicht mehr kannst.
Deshalb muss der Betreuer sich an den entsprechenden Stellen bekannt machen.

Wenn Du einen Betreuer hast, dann sprich Dich mit ihm darüber ab, in welchen Belangen er sich einklinkt und in welche nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2017, 21:30   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

ok ja wir sprechen das gemeinsam immer ab.
ich wollte nur sichergehen dass es keine pflicht gibt oder beim gericht irgendwo ausgehangen oder bekannt gegeben wird oder ein rundbrief oder sowas gemacht wrid. sondern man sich das mit dem betreuer zusammen dann aussuchen kann wem man das sagt und wem nicht.
niklas13 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39