Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht statt Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mir wurde von kompetenter Seite bei Gericht (!) schlicht davor abgeraten, eine Betreuung für meinen Vater anzustreben. "Wozu?" hieß es. ...
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25.07.2017, 00:01 | #1 |
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Vollmacht statt Betreuung
Mir wurde von kompetenter Seite bei Gericht (!) schlicht davor abgeraten, eine Betreuung für meinen Vater anzustreben. "Wozu?" hieß es. "Arbeiten Sie weiter mit Ihrer Vorsorgevollmacht, als Betreuer müssen Sie dann über jeden Cent Rechenschafft ablegen, als Bevollmächtigter haben Sie freie Hand".
Also, Alternative ist nicht Berufsbetreung, sondern eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht und vor allem eine Bankvollmacht. |
25.07.2017, 08:49 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Was andere Dinge, nämlich menschliches Handeln betrifft, davon findest du bei Gerichteher weniger Kompetenz. Vollmachten werden gerne propagiert weil eine Vollmacht der Justiz zunächst oder manchmal Geld und Arbeit spart. Die Forumsmitglieder repräsentieren nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung aber lies dich da mal durch unter dem Stichwort Vollmacht durch. Inzwischen haben wir/ich fast ein Viertel von Fällen wegen Vollmachtsmissbrauch oder Blauäugigkeit der Vollmachtsnehmern zum "aufräumen" im Bestand. Mein Beitrag geht auf keinen Fall gegen dich persönlich sondern spiegelt lediglich Erkenntnisse aus meinem langjährigen Arbeitsalltag wieder.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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25.07.2017, 10:12 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Guten Morgen,
ich habe den Beitrag mal verschoben da er an der vorherigen Stelle völlig deplaziert war. Ansonsten kann ich mich leider den Erfahrungen von Michaela anschließen.
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25.07.2017, 11:26 | #4 |
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Ok. Ja, klar.
Dass Vollmachten missbraucht werden (können), kann natürlich nicht oft genug wiederholt werden. Das reicht aber nicht, entscheidend ist, dass die Vollmachten auch wirklich Personen des Vertrauens erteilt werden und nicht irgendjemandem. Geschwister oder andere Verwandte/Freunde/Bekannte oder wer auch immer, die nur kritisieren, kontrollieren und schließlich erben wollen, ohne selbst einen wirklichen Beitrag zur Pflege/Betreuung zu leisten, stellen auch ein großes Problem dar, wie man ja auch hier immer wieder liest. Solchen Argwöhnern empfehle ich, sich ebenfalls eine Vollmacht ausstellen zu lassen und ansonsten die Füße still zu halten. In meiner Familie habe ich sogar selbst dafür gesorgt, dass meine Geschwister ebenfalls bevollmächtigt sind, die wären allerdings selbst nicht drauf gekommen bzw. hätten sich nicht getraut drum zu fragen und womöglich auch lieber hinterher gemotzt. Wenn, nur mal als Beispiel, ein Elternteil irgendwann in ein Heim muss weil es zu Hause definitiv nicht mehr geht, der andere Elternteil ebenfalls pflegebedürftig ist, aber gerne in seinem Haus bleiben möchte, und wenn dann auch noch ein gewisses Vermögen vorhanden ist, fühle ich mich als Sohn definitiv auf der sichereren Seite, wenn ich selbst handlungsfähig bin. Die Hinzuziehung externer BetreuerInnen für bestimmte Dinge liegt durchaus im Bereich des Erwägbaren, und es kann sogar sein, dass ich da noch drauf zurückgreife. Dann wäre es aber wichtig, dass diese Personen von mir Beauftragte mit klar eingegrenztem Handlungsrahmen sind und mir nicht "das Heft aus der Hand nehmen". Die Vorsorgevollmacht hat u.a. den Sinn, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, allein daraus erkennt man doch, dass eine gesetzliche Betreuung auch nicht ohne ist. Auch wenn es sicher ebenfalls potentielle Risiken birgt, sollten mE Ehegatten und/oder ersatzweise die Kinder automatisch bevollmächtigt sein, wenn der betroffene Angehörige nicht mehr selbst entscheiden kann. Zu meinem Erschrecken habe ich in letzter Zeit festgestellt, dass doch immer noch sehr viele Menschen noch nicht einmal wissen, was eine Vorsorgevollmacht überhaupt ist und dass man ohne sie praktisch rechtlos ist - ich weiß es ja auch erst seit 2013. |
25.07.2017, 12:27 | #5 | ||||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es steht dann in Deinem Belieben nach den Wünschen der Vollmachtgeber zu handeln oder eben nicht - eine gerichtliche Kontrolle findet da nicht mehr statt (abgesehen von genehmigungspflichtigen Entscheidungen). Es ist also Sache der Vollmachtgeber eigene Kontrollinstanzen in die Vollmacht einzubauen. Zitat:
Sollte für einen bestimmten Bereich eine Betreuung notwendigund eingerichtet werden, dann hat sich der Betreuer nach wunsch und Wohl der betreuten Person zu richten und nicht nach Deinen Vorstellungen. Das kann zwar das gleiche sein, umm es aber nicht. Der Betreuer hat sich gegenüber dem Gericht zu verantworten, nicht Dir gegenüber. Er kann mit Dir zusammenarbeiten, muss es aber auch nicht. Das Heft ist dann - zumindest für die gegebenen aufgabenbereiche ganz klar nicht mehr in Deiner Hand. Zitat:
Das bezieht sich allerdings darauf, dass ein Betreuer gleiche Rechte zugesprochen bekommt, wie die zu betreuende Person. Bei einem EiWi sogar höhere Rechte. Das mit einer Vorsorgevollmacht Betreuungen vermieden werden können und sollen hat einzig und allein den Grund, Gerichte zu entlasten. Sonst keinen! Zitat:
Du liegst mit Deiner Liebsten im Clinch und ihr habt die Scheidung noch nciht durch. Dummerweise hast du einen Autounfall, Schaganfall, Herzkasper oder sonst etwas, weshalb Du Deine Sachen nicht mehr selber regeln kannst. Und ausgerechnet jetzt soll Dein heißgehaßtes Ehegespons automatisch alles für Dich regeln dürfen? Viel Spaß!!! Aus diesem Grund wurde die automatische Vertretungsregelung wor ein paar Jahren verworfen. Es gab Politiker, die ihre Scheidung noch nich durchbekommen und das Problem deshalb deutlicher vor Augen hatten. Aktuell ist diese Frage auch wieder auf dem Tapet und als Gesetzesvorschlag sogar mit einer vernünftigen Regelung - also mit sinnvollen Einschränkungen in den Aufgabenkreisen und in den Voraussetzungen - in Arbeit. Den Gesetzesvorschlag finde sogar ich akzeptabel. Als "Huckepackgesetz" hängt da sogar eine Veränderung der Betreuervergütung mit dran. Im Bundestag wird das von allen Parteien akzeptiert, aber der Bundesrat (und hier insbesondere die Justizminister) schießt quer, weil Geiz so geil ist. MfG Imre
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25.07.2017, 14:31 | #6 | ||
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Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat:
Ja ok, das Beispiel ist ja nun bekannt. Ich sprach ja selbst von Risiken. Das Leben ist nun mal nicht ohne Risiken. Aber andererseits besteht nun mal das Risiko, nicht mehr in sein eigenes Haus zu kommen und seinen Partner nicht mehr zu sehen, wenn man keine Vorsorgvollmacht oder Generalvollmacht hat, und deshalb bekommen sowohl meine Ehefrau und meine Kinder eine Vollmacht meinerseits, und ich habe eine von meinen Eltern. Die Vollmacht erstellt man ja nun zu einem Zeitpunkt, in dem alles gut ist, und man kann sie ja jederzeit, auch mündlich, widerrufen. Dass die Vollmacht nur der Entlastung der Gerichte dient, glaube ich nicht, sie dient erst mal dazu, die Handlungsfàhigkeit des Vollmachtnehmers zu garantieren und vor allem den Wünschen des Vollmachtgebers zu entsprechen! Wenn hinterher die Vollmacht von irgendjemandem angefochten wird, haben die Gerichte auch wieder und womöglich noch mehr zu tun. Das ist schon eine gute Einrichtung, ich habe es selbst gerade erfahren! Geändert von Sohn55 (25.07.2017 um 15:35 Uhr) |
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25.07.2017, 15:43 | #7 | |||
Admin/ Berufsbetreuer
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Zitat:
ich glaube du solltest dich über die Begrifflichkeiten und die handelnden Personen nochmals intensiv informieren. Ein Kontrollbetreuer hat lediglich die Aufgabe einen Bevollmächtigten in bestimmten Bereichen zu kontrollieren jedoch nicht diesen zu vertreten oder gar in dessen Auftrag zu handeln. Zitat:
Zitat:
Ich kenne leider auch persönlich viele Vollmachten die gegen die Wand gefahren wurden und wo für den ursprünglichen Vollmachtgeber dann doch eine Betreuung eingerichtet werden musste. Daneben gibt es sicherlich auch eine Menge Vollmachten die problemlos laufen.
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25.07.2017, 15:56 | #8 | |||
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
Solange Dein Vater geschäftsfähig ist, darf er das Haus überschreiben, wem er will. geerbt wird erst nach dem Tod. Sollte Dein Vater aber nicht mehr geschäftsfähig sein, so kann er das Haus auch nicht überschreiben (egal wem). Für Dich (und dein zukünftiges Erbe) ist es dann aber auch sinnvoll, eine Bescheinigung über die inzwischen nicht mehr vorhandene Geschäftsfähigkeit Deines Vaters schon vorher zu haben. Diese erst im Nachhinein zu organisieren ist meistens sehr schwer. Zitat:
(...in der Hoffnung, dass diese auch von Banken, Ärzten und manch anderen eigenwilligen Stellen ausreichend anerkannt wird). Die Sicht der Gerichte ist in aller erster Linie die der Arbeits- und Kostenersparnis. Der Rest geht die Gerichte nichts an. Das ist Dein Wunsch, und der ist edel - aber noch lange nicht die Regel. Zitat:
- wahrscheinlich sterben die meisten, bevor die Misstände nach aussen dringen. - Innerhalb von Familien wird gerne erst mal der Deckel draufgehalten, bevor man bei Gericht die Hosen runterläßt. - erst recht, wenn man dabei riskiert, dass jemand von außen (Berufsbetreuer) aufräumen soll... und: Die "Mehr-"Arbeit für das Gericht bedeutet nur eine Betreuungseinrichtung, die ohne VV sowieso angestanden hätte - also keine Mehrarbeit. So sollte es auch sein. MfG Imre
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25.07.2017, 16:53 | #9 | |
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Zitat:
Es gibt aber Grauzonen und/oder Momente, in denen er falsch (hier = gegen seine eigenen Absichten) handeln könnte, außerdem könnte er seine Geschäftsfähigkeit ja auch plötzlich verlieren. Aber ich will hier nicht zu weit führen, ich mache mal bei Gelegenheit ein neues Thema auf. |
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