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gesetzliche Betreuung

 

Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung

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Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für meinen Vater. Mein Vater (78 ...


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Alt 08.08.2017, 13:15   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.08.2017
Beiträge: 3
Standard Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für meinen Vater. Mein Vater (78 Jahre alt) lebt nach mehrmonatiger Krankheit seit Ende letzten Jahres in einem Pflegeheim, in dem er sich mittlerweile auch recht wohl fühlt.

Meine Mutter (65 Jahre) war mit seiner Versorgung vollends überfordert, da sie selbst an einer schweren chronifizierten psychischen Erkrankung leidet (Pflegegrad 1). Sie lebt in ihrer eigenen Wohnung und kommt mit Hilfe von Alltagsbegleitern einigermaßen klar.

Meine Halbschwester (gleicher Vater) und ich haben beide Generalvollmachten. Ich seit zirka 20 Jahren, meine Schwester erst seit vergangenen Herbst. Ich hatte die Einrichtung einer solchen angeregt, da ich mit der „Versorgung“ beider Elternteile plus eigenem Kind und Berufstätigkeit heillos überfordert war und die Verantwortung gerne auf unsere beiden Schultern übertragen wollte. Nun stellt sich zunehmend heraus, dass sich meine Schwester am Girokonto des Vaters bedient – es werden durchschnittlich zirka 1500 Euro abgehoben. Ich ärgere mich vor allem deshalb, weil ich selbst ihr eine „Aufwandsentschädigung“ anstelle einer Alltagsbegleitung angeboten hatte – sie ist Frührentnerin, erbrachte für die Eltern viele Botendienste und kann das Geld „gut gebrauchen“. Sie behauptet nun, sie leihe das Geld nur und unser Vater hätte ihr das zugesagt. Dieser streitet das ab, will sich aber um nichts mehr kümmern (Vogel-Strauß-Politik ...), fängt an zu weinen, sobald man ihm diesbezügliche Fragen stellt ... er ist mit der Situation emotional schlicht überfordert.

Da ich dem ganzen Treiben nicht einfach so zusehen kann (wenn wir so weitermachen, sind meine Eltern in wenigen Jahren bankrott und wir Kinder müssen für die Pflege aufkommen – bzw eigentlich nur mein Mann und ich, da meine Schwester über keine finanziellen Mittel verfügt), denke ich über die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nach. Die nervlichen Belastungen gehen inzwischen so weit, dass meine Ehe zusehends belastet ist.

Was ich nicht will: meine Schwester anzeigen oder sie alleine dazu verpflichten, ihre Vollmacht abzugeben. Ich kann und will diese familiären Reibereien einfach nicht länger ertragen. Und denke, ein neutraler Dritter wäre hier richtig.

Daher meine Frage:

1. Kann ich eine gesetzliche Betreuung anregen und dabei nur den Bereich der Vermögenssorge einschließen? Für die anderen Sektoren wäre ich gerne selbst weiterhin verantwortlich.
2. Wie verfahre ich, wenn ich meine Vollmacht abgeben will? Und: Falls sich meine Schwester nicht auf eine gesetzliche Betreuung einlässt (die ich ihr um des Familienfriedens willen zunächst vorschlagen würde) – wie kann ich erwirken, dass sie ihre Vollmacht auch abgeben muss?

Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Beantwortung meiner Fragen. Da dies ehrenamtlich geschieht, schätze ich es um so mehr.

Herzlicher Gruß
Jettel
Jettel ist offline  
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Alt 08.08.2017, 13:56   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Kann ich eine gesetzliche Betreuung anregen und dabei nur den Bereich der Vermögenssorge einschließen?
Hallo,
die Anregung einer Betreuung wird dich nicht weiterbringen, da es ja derzeit zwei Bevollmächtigte gibt. Damit gibt es keine Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung.

Falls hier jedoch ein Vollmachtsmißbrauch vorliegen sollte kann bei Gericht ein Kontrollbetreuer beantragt werden. Das Gericht wird den Sachverhalt prüfen und entscheiden ob es diesen einrichtet.

Zitat:
Wie verfahre ich, wenn ich meine Vollmacht abgeben will?
Falls in der Vollmacht nichts dazu geregelt ist kannst du diese an den Vollmachtgeber zurückgeben und damit hat es sich dann. Eine Vollmacht ist eine rein private Vereinbarung.

Zitat:
Falls sich meine Schwester nicht auf eine gesetzliche Betreuung einlässt (die ich ihr um des Familienfriedens willen zunächst vorschlagen würde) – wie kann ich erwirken, dass sie ihre Vollmacht auch abgeben muss?
Du kannst es gar nicht erwirken. Lediglich ein Kontrollbetreuer mit dem entsprechenden Aufgabenkreis könnte die Vollmacht widerrufen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.08.2017, 15:08   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.08.2017
Beiträge: 3
Standard

Guten Tag,

vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Es ist mir schon klar, dass nicht ich als Person (in diesem Falle als Tochter als Schwester) die Rückgabe einer Vollmacht bewirken kann, sondern dies in den Händen des zuständigen Gerichts liegt. Es ging mir mehr darum, welche Schritte ich gehen muss, um den "Widerruf" einer Vollmacht zu erwirken. Da ich vermute, dass sich meine Schwester weigern wird, ihre Vollmacht "abzugeben".

Danke nochmals.
Jettel ist offline  
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Alt 09.08.2017, 12:39   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Wenn deine Schwester verantwortungslos mit der Bankvollmacht, die sie offenbar hat, umgeht, also die Versorgung der Eltern gefährdet, dann sollte man ihr die entziehen, das heißt widerrufen. Und wenn das der Vater nicht machen will/kann, dann solltest du das in seinem Namen tun, wenn du eine Generalvollmacht hast. Dazu reicht ein Anruf in der Bank.

Sollte sie nur im Besitz des PINs sein und die Karte des Vaters benutzen, sollte man diese sperren lassen, wenn sie diese nicht freiwillig herausgibt, das kannst ebenfalls du mit deiner Generalvollmacht tun.

Für eine Anzeige gibt es keine Handhabe, denn mit einer Generalvollmacht (+ eventuell Bankvollmacht) hat sie nun mal Zugriffsrecht auf das Vermögen deines Vaters.

Warum du nun deine Vollmacht abgeben willst, verstehe ich gar nicht.

Geändert von Sohn55 (09.08.2017 um 12:54 Uhr)
Sohn55 ist offline  
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Alt 09.08.2017, 12:53   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.08.2017
Beiträge: 3
Standard

Lieber "Sohn", ich danke Dir für die Rückmeldung! Ich kann nachvollziehen, dass mein Vorhaben, die Vollmacht ebenfalls zurückzugeben, aus Unverständnis stößt. Ich tue mich moralisch einfach schwer damit, mich "über die Schwester" zu stellen, zumal mein Vater dies nicht möchte. Ich glaube einfach, dass ein neutraler Dritter hier gut wäre. Zumal auch mein Vater zu spontanen Käufen von technischen Geräten neigt (nicht in derselben Größenordnung, aber er unterlässt dies auch nach unserer mehrmaligen Aufforderung nicht - obwohl wir betonen, wie teuer seine Pflege ist und auch eine Fürsorgepflicht gegenüber meiner Mutter besteht). Ich gerate an meine Belastbarkeitsgrenze mit den ständigen Auseinandersetzungen. Da ich meine Mutter seit meiner eigenen Kindheit "betreue" glaube ich auch, dass der Generationenvertrag längst erfüllt ist und ich das Recht habe, auf meine eigenen Grenzen zu achten. Und deshalb will ich eine langfristig gute Lösung anstreben.
Jettel ist offline  
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Alt 09.08.2017, 19:50   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Einfach noch mal der Hinweis, den Andreas schon gegeben hat:
Die beste und korrekteste Lösung ist es, am Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer zu beantragen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.08.2017, 16:22   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Kontrollbetreuer beantragen ist sicher korrekt, aber Jettel will sich ja nicht über die Schwester stellen, und der Vater offenbar auch nicht, da beißt sich die Sache wohl in den Schwanz.

Ich plädiere daher für interfamiliäre Einigung.

Wichtig ist vor allem, dass die Versorgung der Eltern gesichert ist, und wenn Renten/Pensionen nicht ausreichen, um die Heimkosten (und zwar möglicherweise für beide) zu decken, darf eventuell Erspartes nicht einfach für Elektronik o.Ä. verpulvert werden, und das muss man der Schwester (und wohl auch dem Vater) nachdrücklich klarmachen - für zwei Heimplätze sind um die 6000 Euro Eigenbeteiligung/Monat erforderlich, aber das ist ja wohl bekannt.

Erst wenn da keine Einsicht kommen sollte, wäre ein Kontrollbetreuer, der dann aber wirklich nur noch die Vollmachten widerruft und eine Betreuung für die Eltern anregt, aus meiner Sicht als ultima ratio sinnvoll.

Vollmachten weiterlaufen zu lassen, die dann aber extern kontrolliert werden, halte ich für wenig sinnvoll, denn entweder ich habe eine Vollmacht oder eben keine, vom Familienfrieden mal ganz zu schweigen.
Sohn55 ist offline  
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Alt 10.08.2017, 20:27   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
Standard

Wenn eine Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, um sich selbst zu bereichern und ich merke dies als Mitbevollmächtigte, würde ich dies unbedingt dem Betreuungsgericht mitteilen, um am Ende nicht auch noch haftbar gemacht zu werden.
Das Gericht könnte dann einen Betreuer nur für Vermögensangelegenheiten bestellen.
Da es nicht Jettel ist, die den Familienfrieden stört, hat sie mE gar keine andere Wahl.
Marsupilami ist offline  
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Stichworte
betreuung, familie, unstimmigkeiten, vater


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