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Ist ein Antrag beim Amtsgericht überhaupt sinnvoll ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist ein Antrag beim Amtsgericht überhaupt sinnvoll ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wie jede(r) weiß, gibt es Theorie und Praxis. Ich habe hier schon wiederholt geschrieben, dass ich es selbst erlebt ...


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Alt 02.04.2008, 15:56   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,

wie jede(r) weiß, gibt es Theorie und Praxis. Ich habe hier schon wiederholt geschrieben, dass ich es selbst erlebt habe, wie ein Richter sagte: Nun richten wir erstmal die Betreuung für sie ein, und dann sehen wir nach einem Jahr weiter. Obwohl der Betreute dies ausdrücklich nicht wollte.

Ohne Betreuung hätte er aber auch gar nichts auf die Reihe bekommen.

Natürlich war dies rein formaljuristisch falsch, aber vielleicht für den Betreuten am besten ?

Ich halte diese immer wieder aufkommende Diskussion für sinnlos.

An neuling:

spätestens, wenn das Amtsgericht den zweiten oder dritten Antrag des Heimes auf Einrichtung einer Betreuung auf dem Tisch hat, wird diese wohl eingerichtet werden, es sei denn, Sie bekommen eine Vollmacht und regeln alles.

Wobei es zwei Möglichkeiten gibt: eine Betreuung für die Mutter oder/und für den Vater.

Die Situation aus Sicht des Heimes: die Mutter wurde aufgenommen, Ansprechpartner und Zahler ist der Ehemann. Der zahlt aber nicht. So, wer ist noch da ? Sie. Sie werden angesprochen, erzählen auch noch gutgläubig, dass der Vater das Geld verjubelt. Also wird das Heim alles tun, um an das Geld für die Heimkosten zu kommen. Das ist ja auch legitim.

Ich persönlich würde für die Mutter eine Betreuung einrichten lassen, das macht es einfacher. Dann müssen zwei getrennte Konten eingerichtet werden, und der Vater kann dann mit seinem Geld machen, was er will.
Vorher ist natürlich auszurechnen, was wem zusteht. Unter Umständen kann das auch das Sozialamt machen. Oder ein Scheidungsanwalt berechnet die Unterhaltsansprüche der Mutter. Hört sich viel komplizierter an, als es ist.

Schlimmer ist, dass der Herr Vater das, was ihm an Geld bleibt, wahrscheinlich auf Dauer verbraten wird. Aber so lange er nicht völlig geschäftsunfähig ist, kann er dies tun.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 03.04.2008, 01:14   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Zu Deinem Beitrag bzgl. dem Wortsalat von Sternfee fehlen mir schon die Worte.
Zitat:
Zitat von Jochen07 Beitrag anzeigen
Die Fähigkeit seinen Willen frei zu bestimmen hat zwar nichts mit der Rechtschreibung zu tun,
Stimmt
Ja und wo ist jetzt das Problem?
Zitat:
Zitat von Ursula Beitrag anzeigen
Übrigens erkenne ich keinen Wortsalat in den Beiträgen von sternfee, nur eine noch nicht ausgereifte Rechtschreibung. In all ihren Texten erkenne ich Logik und ernsthaftes Fragen.

Dieser Beitrag ist
Zitat:
Zitat von sternfee Beitrag anzeigen
ooohohhh wa shab ich ich nur gemacht, es tut mri elid !!

Oops...
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Schlimmer ist, dass der Herr Vater das, was ihm an Geld bleibt, wahrscheinlich auf Dauer verbraten wird.

Finde ich auch: Nieder mit Udo - Schluss mit Lustig! Betreuer Pflicht ab 66!

Geändert von Heinz (03.04.2008 um 18:32 Uhr)
Jochen07 ist offline  
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Alt 03.04.2008, 07:55   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Jochen, bist Du als Nachwuchskünstler in der Comedy gescheitert und versuchst nun hier lustig zu werden?

Zitat:
Beim nächsten Antrag auf Aufhebung der Betreuung sollte der Antrag mit Hilfe eines Programms geschrieben werden, dass eine Rechtschreibkorrektur aufweist. Wäre auch hier ganz hilfreich. Einfach im Schreibprogramm vorschreiben, mit rechter Maustaste markieren, und mit linker Maustaste kopieren und einfügen. Die Fähigkeit seinen Willen frei zu bestimmen hat zwar nichts mit der Rechtschreibung zu tun, die Aussichten als geschäftsfähig eingestuft zu werden steigen dann aber dennoch ungemein
.

Dieser Beitrag war das Problem. Für die Ermittlung einer Geschäftsfähigkeit ist ein Rechtschreibeprogramm sicher nicht geeignet. Ich verfolge die Beiträge von Sternfee schon eine ganze Weile und ich denke, dass sie Deine Holzhammermethode schon arg getroffen hat.

Wäre schön, wenn man zum eigentlichen Thema zurückkommen könnte.
Tina L. ist offline  
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Alt 03.04.2008, 10:17   #14
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard ohne

Lieber Jochen07,


von mir aus könnte jeder sein Geld verbraten, wie er will. Wenn es dann bitte auch sein Geld ist.

Wenn aber jemand das Geld bis zum letzten Cent zum Fenster raus wirft, und dann heulend zum Sozialamt läuft, weil er sich nichts mir zum Beißen kaufen kann, dann interessiert mich das schon. Denn solche Menschen leben dann auch von meinen Steuern. Der Staat muss es wieder richten.

Das hat mit "jedem seinem Betreuten ab 66" nichts zu tun. Bitte etwas mehr Sachlichkeit.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:00   #15
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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hallo tina,

dnkea is trichtig , es es ha tmicha uch evrletzt...
ich lsöche meine anderne beiträg ein diesme threa djetz, e stut mir leid.

udn jochen, udn doe rwier du heist, truarig um diene klienten!!!!!!

für den schrieebr de rshcreieberin,w ei wer auch da sjezt wear, alels gtue...

ssternfee
 
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Alt 03.04.2008, 12:11   #16
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 347
Standard

Jochen, ich möchte mich hier meinen beiden Vorschreiben anschließen und dich bitten, bei der Diskussion in sachlichen Bahnen zu bleiben.

Hier die Kommentare der anderen Mitglieder ins Lächerliche zu ziehen, obwohl sie sich die Mühe machen, differenziert und fachlich ihre Meinung zu dem Thema rüberzubringen, halte ich für kindisch und bei dem Thema für absolut danebengegriffen.

Ich hoffe, ich habe mich da deutlich ausgedrück.

Achim
Achim ist offline  
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Alt 03.04.2008, 12:32   #17
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,

ich darf doch sehr bitten.... Es gibt sicherlich eine allgemeine Rechtschreibung und sog. Tippfehler. Es darf sicherlich erwartet werden, dass ein Beitrag, bevor er versandt wird, nochmal Korrektur gelesen wird. Und dennoch unterlaufen mir auch immer wieder Verseher.

Die Schreibe von Sternfee hat rein gar nichts damit zu tun. Anfangs stutzte auch ich, weil ich solch eine Schreibe zuvor noch nicht gesehen hatte, im Gegensatz zu meiner Frau, die heilpädagogisch mit Kindern arbeitet. Ich wurde eines Besseren belehrt, dass es ein Rechtschreibschwäche ist, der man auch nicht mit einem entsprechenden Programm beikommt. Ich bitte deshalb um Verständnis. Unter diesem Umständen ist Sternfee zu loben und zu bewundern, dass sie trotz ihrer Schwierigkeiten sich hier äußert und zum Teil sehr persönliche Dinge von sich erzählt. Es steht jedem Betreuer gut zu Gesicht, diesen Mut und ihre Bereitschaft zu erkennen und zu würdigen. Sollte der Inhalt eines Beitrages nicht verstanden werden, wofür Sternfee sehr viel Verständnis hat, so kann man sie gerne fragen. Notfalls kann es auch 'übersetzt' und für alle verständlich geschrieben werden, ob nun selbst oder durch andere und Sternfee fragen, ob man sie denn so richtig verstanden habe. Sie wird sich schon verständlich machen.

Zum Antrag: wie in anderen Beiträgen bereits verdeutlicht wurde, ist Theorie bzw. Gesetz das Eine und die Praxis etwas Anderes. Für manchen mag sich der Eindruck gewisser Willkür verfestigen. Trotz der Reform von der Vormundschaft hin zur Betreuung sind immer noch Strukturen von Bevormundung existent und werden auch im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und der Pflicht der Gesellschaft um das Wohl des Einzelnen, notfalls auch gegen seinen/ihren Willen, nicht völlig beseitigt und lediglich hier und da korrigiert werden.

Gleichwohl ist das Betreuungsrecht nicht völlig außerhalb unseres Rechtssystems, doch Recht haben und Recht bekommen ist im Betreuungswesen, wie auch im übergeordneten Ganzen, ob Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht samt Verfassungsrecht oft nicht deckungsgleich. Nicht zuletzt gilt der Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter. Das heißt, ein gesetzlich verbrieftes Recht oder ein Anspruch kann nur dort mitunter realisiert werden, wo es auch eingefordert wird. Und auch dann gilt mitunter der Vergleich mit der hohen See, auf der man sich wohl ebenso in Gottes Hand befinden soll, wie vor Gericht. Und auch als Jurist wundert Mann/Frau sich manches Mal über die Entscheidungen und erst Recht der Laie.

Dies möge man doch bedenken. In diesem Sinn bitte ich um einen vorsichtigeren Umgang miteinander. Vielen Dank.

Heinz
 
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Alt 03.04.2008, 15:09   #18
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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oh ahcso und eien bitte und bzw frga ehab ich auch noch, die an dich herr jochen egth!! dien link, besoidner swertvoll...kann diese perverisserite aussage rausgenommenw erden? bzw de rlink?
klingt ja sehr ekeleregnd !!
 
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Alt 11.04.2008, 13:03   #19
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 8
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Hiermit entschuldige ich mich dafür, Sternenfee obwohl sie Betreute ist und trotz ihrer Rechtsschreibschwäche normal behandelt zu haben. In all ihren Texten werde ich in Zukunft auch nur noch eine noch nicht ausgereifte Rechtschreibung, Logik und ernsthaftes Fragen erkennen.
Jochen07 ist offline  
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Alt 11.04.2008, 13:19   #20
sternfee
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hmmmmmmmmmmm
 
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