Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Schonvermögen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Durfte der Betreuer ohne mein Einverständnis einfach mein schonvermoegen dem obdachlosenheim anbieten?...
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20.08.2017, 01:23 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 42
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Betreuung und Schonvermögen
Durfte der Betreuer ohne mein Einverständnis einfach mein schonvermoegen dem obdachlosenheim anbieten?
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20.08.2017, 09:28 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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nein darf er nicht das ist schon vermögen es kann nur sein
das du Gelder ans Amt zurück zahlen musst aber der Betreuer kann nicht einfach so das Geld dem Heim anbieten macht er es doch gehe zur Polizei und zeige ihn an wegen Verdacht auf Unterschlagung MfG Thomas Pillusch |
20.08.2017, 09:32 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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zum Gericht gehen bringt nicht viel bei solchen Betreuern
denen gleich zeigen wo es lang geht und warum Heim ? war das deine Entscheidung oder hatte der Betreuer das bestimmt ? |
20.08.2017, 10:10 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Marko100 bitte mache deine Frage verständlich. Vorher war es keine Obdachloseneinrichtung.
Wenn du Antworten möchtest musst du auch dafür sorgen, dass deine Fragen verständlich werden ansonsten lassen wir das hier nicht mehr zu. Wir helfen gerne weiter aber auf Zeitverschwendung hat hier niemand Lust.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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