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Betreuung und Schonvermögen

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Durfte der Betreuer ohne mein Einverständnis einfach mein schonvermoegen dem obdachlosenheim anbieten?...


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Alt 20.08.2017, 01:23   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 42
Standard Betreuung und Schonvermögen

Durfte der Betreuer ohne mein Einverständnis einfach mein schonvermoegen dem obdachlosenheim anbieten?
Marko100 ist offline  
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Alt 20.08.2017, 09:28   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

nein darf er nicht das ist schon vermögen es kann nur sein
das du Gelder ans Amt zurück zahlen musst aber der Betreuer kann nicht einfach so das Geld dem Heim anbieten
macht er es doch gehe zur Polizei und zeige ihn an wegen
Verdacht auf Unterschlagung

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 20.08.2017, 09:32   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

zum Gericht gehen bringt nicht viel bei solchen Betreuern
denen gleich zeigen wo es lang geht und warum Heim ?
war das deine Entscheidung oder hatte der Betreuer das bestimmt ?
Pillusch ist offline  
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Alt 20.08.2017, 10:10   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Marko100 bitte mache deine Frage verständlich. Vorher war es keine Obdachloseneinrichtung.
Wenn du Antworten möchtest musst du auch dafür sorgen, dass deine Fragen verständlich werden ansonsten lassen wir das hier nicht mehr zu.
Wir helfen gerne weiter aber auf Zeitverschwendung hat hier niemand Lust.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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