Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zur Ladung zum Gericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Aber dann spricht der Richter mit IHM und nicht mehr mit MIR?
Hallo Frettchen,
der Richter wird zwar auch ...
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11.09.2017, 14:39 | #11 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
der Richter wird zwar auch mit dem Betreuer sprechen falls dieser einen Antrag auf Unterbringung stellt. Er wird jedoch auch dich dazu anhören. Das ist nicht anders wie du es ja bisher auch schon kennst. Wenn bei dir ein Richter gekommen ist war vermutlich der Arzt der Meinung das eine weitere Unterbringung sinnvoll wäre, der Richter prüft das und trifft dann seine Entscheidung. Auch wenn ein Arzt der Meinung ist das eine stationäre Unterbringung sinnvoll ist heißt das noch lange nicht das der Richter diese Meinung teilt. Du brauchst dir da also keine Gedanken zu machen das der Betreuer da willkürlich entscheiden kann.
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12.09.2017, 06:44 | #12 | |
Einsteiger
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
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Zitat:
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12.09.2017, 18:14 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Moin
Wenn der betreffende Mensch sienen Willen nicht mehr frei bilden kann, darf eine Betreuung auch gegen den "nicht-freien-Willen" beschlossen werden. Ein Wille wird dann nicht mehr als frei angesehen, wenn jemand z.B. eine Erkrankung hat, die seinen Willen beeinflußt und er in einem akuten Zustand der Erkrankung etwas anderes will, als in einem Zustand, wenn die Krankheit nicht akut ist. MfG Imre
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13.09.2017, 00:10 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
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Ist das bei Geschäftsunfähigkeit automatisch der fall?
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13.09.2017, 18:06 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin Niklas
Nein, automatisch nicht. Die Geschäftsfähigkeit bezieht sich auf den Abschluss von Verträgen und den Überblick über die eigenen Finanzgeschichten. Also wenn z.B. jemand sein Geld gleich auf den Kopf haut und für den Rest des Monats ist kein Geld mehr für Essen da - oder man hat viele Verträge für handies, oder anderen Kram gemacht, dass die Raten höher sind, als das was gezahlt werden kann - also sich Schulden auftürmen. Einen Willen zu seinen persönlichen Angelegenheiten kannst Du aber auch dann noch entwickeln. Diese Fähigkeit ist durch eine Geschäftsunfähigkeit nicht automatisch weg. Es ist aber auch möglich, dass beide Fähigkeiten nicht mehr da sind. MfG Imre
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