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Fragen zur Ladung zum Gericht

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Hallo, ich habe freiwillig für mich eine Betreuung beantragt, einen Betreuer hatte ich auch selbst ausgesucht - Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, ...


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Alt 08.09.2017, 00:22   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
Standard Fragen zur Ladung zum Gericht

Hallo,


ich habe freiwillig für mich eine Betreuung beantragt, einen Betreuer hatte ich auch selbst ausgesucht - Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, wurde mir empfohlen von einer durchaus vertrauenswürdigen Person.
Nun ist soweit alles gelaufen, Gutachten etc. und nächste Woche bin ich vor Gericht geladen. Der (zukünftige) Betreuer auch, aber der kann nicht und hat da abgesagt.
Vor 3 Wochen, als wir beide die Ladung bekamen, hat er mich angerufen und gesagt: Ich habe gerade die Ladung bekommen, Du müsstest auch eine im Briefkasten haben, ich habe da aber abgesagt, da ich einen wichtigen Termin habe, den Brief kannst Du also einfach wegwerfen.
So, für mich klang das jetzt so, als wär der Termin komplett verschoben und es käm ein neuer. Da kam aber nichts. Also habe ich nochmal bei ihm nachgefragt. Jetzt sagt er auf einmal: ruf da halt an und frag, ob Du dann allein kommen sollst. Super, der bringt mich ja nur noch mehr durcheinander.
Gut, hab ich da angerufen. Die wussten überhaupt nichts davon, dass er nicht kommen kann, aber dann bin ich eben allein mit dem Richter. Obwohl ich eigentlich gerade für solche Dinge einen Betreuer bräuchte, aber was solls, schau ich halt, dass ich das irgendwie allein gebacken bekomme.


Nun hab ich aber große Angst. Kann mir jemand grob sagen, was mich da bei dem Termin erwartet, wie lange das wohl ungefähr dauert etc.?
Und: kann ich vielleicht doch noch einen anderen Betreuer bekommen?...Obwohl, bei einem Wildfremden wüsste ich dann ja gar nicht, was mich erwartet? Aber diesem Menschen traue ich nicht mehr. Es gab schon mehrere Kleinigkeiten, wo er sich als unzuverlässig erwiesen hat. Und das jetzt finde ich schon etwas mehr als nur eine Kleinigkeit. Der hat mir gesagt, ich kann den Brief wegwerfen, weil er da abgesagt hat. Gut, dass ich nochmal nachgefragt habe und mich nicht drauf verlassen.
Und: da gibt's ja das Gutachten usw. Inwieweit kann man in dem Gespräch mit dem Richter noch was ändern? Im Gutachten wird der Aufgabenbereich der Aufenthaltsbestimmung empfohlen. Das möchte ich aber auf keinen Fall. Macht das Sinn, das anzusprechen, oder ist der Termin beim Richter mehr so reine Formalität, weil man mich halt anhören muss, aber ernst nimmt mich "Bekloppte" eh niemand und der entscheidet sowieso, was der Arzt empfiehlt?


Gruß
Frettchen
Frettchen ist offline  
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Alt 08.09.2017, 08:29   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hallo,

bei mir war der Termin bei Gericht eine ziemlich formelle Sache, ich wurde zuerst gefragt ob ich ich bin, was ich mit einem nicken bestätigte(ich bin teilweise non-verbal). Danach hat der Richter die wesentlichen Auszüge aus dem Gutachten vorgelesen und gefragt ob das so stimmt und ob ich mit dem was das Gutachten sagt einverstanden bin. Ich hab dann noch auf einen Zettel geschrieben dass ich gerne hätte dass der Sachverhalt in 2 Jahren (statt den üblichen 7) nochmal geprüft wird und hatte das dem Richter gegeben.
Letztlich kam dann genau das zu erwartende raus dass ich für 2 Jahre eine Betreuung in den Vorgeschlagenen Bereichen habe.

Ich denke du kannst ruhig sagen was du denkst beim Richter, er hört dir sicher zu und je nach Richter wird er auch drauf reagieren.

Aber keine Angst vor dem Aufenthaltsaufgabenkreis der ist nicht ein viertel so mächtig wie er klingt, sondern eher eine warme Ente, für alle zwangssachen muss dein Betreuer eh wieder das Gericht fragen, was er auch ohne den Aufgabenbereich könnte...

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 08.09.2017, 10:31   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

warum immer gleich Betreuung ? es gibt doch viele andere
hilfen eine Betreung ist nicht so harmlos wie die meisten denken die Aufgaben kann auch ein Betreungsverein erledigen und nur einen.Gesetzlichen Betreuer nur weil es irgendwer so will ? lese erst mal die vielen Negativen Berichte auf Google und fall nicht auf die Lüge rein das ein Betreuer dafür da ist das mann nicht ohne festen Wohnsitz ist das wird immer dann gesagt wenn jemand einen Betreuer bekommen soll und der Betroffene dann nein sagt oder
das gar nicht will

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 08.09.2017, 10:38   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

auch wenn du die Betreuung freiwillig beantragt hast was wurde dir vorher gesagt wozu die Betreuung brauchst ?
Pillusch ist offline  
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Alt 08.09.2017, 10:58   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Pillusch, tut mir echt leid, aber ich kann deine unreflektierten Posts langsam nicht mehr lesen.

Ich dachte den Unsinn mit dem festen Wohnsitz hätten wir schon geklärt ? Und was genau kann ein Betreuungsverein ohne Betreuung tun?

Zur Frage : keine Angst vor dem Termin. Und lass dir bitte jetzt hier auch keine unnötige Angst vor der Einrichtung der Betreuung machen.

In dem Termin werden die die Ergebnisse des Gutachtens und die Vorschläge der Betreuunsbehörde erläutert. Dann wirst du gefragt , ob du mit der Betreuung an sich, den Aufgabenkreisen und dem vorgeschlagenen Betreuer einverstanden bist. Wenn nein, wird normalerweise keine Betreuung eingerichtet. Zwangsbetreuung gibt es i.d.R. nicht. Wenn dir die Aufententhaltsbestimmung nicht passt, dann wird der Richter dir diesen erklären (er ist wirklich harmlos und betrifft nur zwangsweise Unterbringung bei akuter Eigengefährdung - welche auch dann nochmal vom Richter extra beschlossen werden muss ) und vielleicht auch, warum dieser doch sinnvoll sein könnte. Bleibst du bei Nein, wird dieser AK nicht beschlossen. Willst du nun doch einen anderen Betreuer , dann wird der Richter das nach Möglichkeit berücksichtigen , die Akte wieder zur Betreuungsbehörde geben und um einen anderen Vorschlag zur Person des Betreuers bitten. Das verzögert das Verfahren dann aber natürlich nochmal.

Alles in allen dauert so ein Termin normal max. 10 Minuten. Und immer dran denken : Richter sind auch mit Menschen und Betreuungsrichter haben täglich mit Menschen zu tun, die mit irgendwas Probleme haben. Entsprechend groß ist normal das Verständnis bei Zweifeln und dem Bedarf nach mehr Aufklärung.

Alles Gute für dich.

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 08.09.2017, 12:16   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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stimmt hier darf mann nicht über die Betreuung schlecht reden und die Negativen Sachen erwähnen sonst wird mann
gleich Kritisiert hier wird alles schön geredet . . . aber mann
kann ja alles selber nach lesen dafür gibt es ja das Internet
Pillusch ist offline  
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Alt 08.09.2017, 12:24   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Pillusch, tut mir echt leid, aber ich kann deine unreflektierten Posts langsam nicht mehr lesen.
Da kann ich mich nur anschließen! Was soll das? Hier postet jemand, der sich unsicher ist und um qualifizierte Unterstützung bittet. Statt einer hilfreichen Antwort wird gleich die ganze Betreuung in Frage gestellt und die Verunsicherung vorangetrieben.

Danke Elara und Boomer, dass Ihr Frettchen konstruktiv geantwortet habt!

Und Frettchen, nur Mut! Vielleicht schreibst Du Dir vor dem Termin einfach Deine Fragen auf. Dann nimmst Du sie mit und stellst sie dem Richter. Der Anhörungstermin ist keine Prüfungssituation!

Vielmehr trifft der Richter die Entscheidung, ob er DEINER Anregung
und Deinen Wünschen (die Du durchaus auch während der Anhörung äußern kannst!) zustimmt oder nicht. Und wer selbst eine Betreuung anregt, kann auch jederzeit die Aufhebung der Betreuung selbst beantragen.

Ich wünsche Dir, dass der Termin zu Deiner Zufriedenheit verläuft und eine gute Lösung für Dich gefunden wird!
Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 08.09.2017, 12:36   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Pillusch, tut mir echt leid, aber ich kann deine unreflektierten Posts langsam nicht mehr lesen.
Danke dass es nicht nur mich betrifft. Es nervt etwas sehr...

Ich bin mit meiner Betreuung sehr zufrieden und hoffe dass es nächstes Jahr verlängert wird, dann auch gerne um 7 Jahre... es entlastet mich in einer weiße die für mich vorher nicht abzusehen war, aber ich bin sehr froh darum. Ich kann nur dazu raten den Schritt zu gehen. Wenn es kein guter Schritt ist für dich, kannst du den Schritt auch rückwärts gehen, da du selbst beantragt hast.
Elara ist offline  
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Alt 08.09.2017, 14:35   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
stimmt hier darf mann nicht über die Betreuung schlecht reden und die Negativen Sachen erwähnen sonst wird mann
gleich Kritisiert
Hallo,

@Pillusch
man kann sich hier selbstverständlich auch kritisch äußern, jedoch nicht mit immer dem gleichen inhaltsleeren Unsinn.

Wenn du etwas kritisch diskutieren willst mach halt einen eigenen Beitrag auf und höre bitte endlich auf ständig den gleichen Satz in allen Beiträgen anzubringen und damit die Fragen von Usern zu behindern.
Bisher hast du ja auf Nachfragen auch keinerlei Fakten geliefert.

Wir werden uns ein solches Verhalten sicher nicht endlos anschauen.

Zitat:
Obwohl ich eigentlich gerade für solche Dinge einen Betreuer bräuchte, aber was solls, schau ich halt, dass ich das irgendwie allein gebacken bekomme.
@Frettchen,
wegen des Termins hast du ja schon einige Rückmeldungen bekommen.
Falls es dir bei deinem Problem eher um eine ständige Begleitung geht weiß ich jedoch nicht so genau ob da ein rechtlicher Betreuer die richtige Person ist oder ob du eher eine Anbindung an das ambulant Betreute Wohnen bräuchtest.
Aufgabe eines rechtlichen Betreuers kann es dann aber auch durchaus sein dies zu organisieren.
Also dann viel Erfolg bei deinem Termin.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.09.2017, 13:33   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
Standard

Hallo,


danke für Eure Antworten.


@Pillusch: Deine Beiträge habe ich nicht ganz verstanden. Ich hab doch geschrieben, dass ich das freiwillig beantragt habe, es will also nicht "irgendwer so", sondern ich selbst. Wohnungslosigkeit droht mir auch nicht.
Ich "brauche" auch keinen Betreuer, ich könnte auch weiterhin allein so "vor mich hin murksen", aber ich tue mich eben mit sehr vielen Dingen sehr, sehr schwer und erhoffe mir von der Betreuung ein wenig Erleichterung und damit die Möglichkeit zu etwas Lebensfreude, statt immer nur Stress zu haben und in Panik zu sein.
Ich hoffe, dass ich etwas unbeschwert(er) leben kann, wenn mir jemand bei gewissen Sachen hilft. Z.B. beim Umgang mit dem Jobcenter. Wenn ich da Anträge ausfüllen muss, das ist fast schon lächerlich, wie sehr mich das verzweifelt. Ich bin ja nicht zu blöd dazu, aber ich muss dann immer alles 1000 mal kontrollieren, ob auch alles korrekt ausgefüllt ist. Dann warte ich immer bis auf den letzten Drücker, weil ich ja denke, ich habe sicher alles falsch ausgefüllt, werde verzweifelter und verzweifelter. Neulich war ich in einer Klinik, da hat jemand anders meinen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt. Ich war fasziniert, der hat 70% durchgestrichen ("trifft ja alles auf Sie nicht zu"), abgeschickt, zack, eine Woche später bewilligt. Ich grübel mich da immer kaputt, was ich da wohl eintragen soll. Und ob das mal alles so richtig ist und ob man das so abschicken kann etc. Ich wollte diesem Menschen auch erst sagen: "Das können Sie doch so nicht abschicken, so unausgefüllt." Aber war ja wohl korrekt so. Bei sowas hätte ich gern Hilfe


@agw: ja, das ambulant betreute Wohnen ist ebenfalls beantragt.


Aber nochmal kurz zu der Aufenthaltsbestimmung:
"
§ 1906
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen


(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder2. zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.(2) 1Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. 2Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
(3) 1Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 2Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen."


Ich war leider schon häufiger auf der geschlossenen Station. Aber immer nur für 1 Tag. Entweder haben die Ärzte gesagt, dass ich heim darf. Oder es musste halt ein Richter kommen und der hat dann gesagt, dass ich nach Hause kann.
Für mich liest sich das Gesetz so, dass der Betreuer zwar auch nicht ohne Gerichtsbeschluss mich wegsperren lassen kann. Aber dann spricht der Richter mit IHM und nicht mehr mit MIR? Und dann kann es passieren, dass der Betreuer mich für Wochen in die Psychiatrie stecken kann, wenn er dem Gericht das gut verkaufen kann, warum das nötig ist. Man fragt dann in so einem Fall nur noch ihn und nicht mehr mich, versteh ich das richtig?
Frettchen ist offline  
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