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Betreuung eines Angehörigen / Führerschein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung eines Angehörigen / Führerschein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist Es geht doch aber darum ob das wirklich so oist. Jemand hat ...


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Alt 18.09.2017, 09:11   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Zitat:
wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist
Es geht doch aber darum ob das wirklich so oist.

Jemand hat den Eindruck dass jemand..... was auch immer. Mal grundsätzlich gelesen, so entsteht für mich kein Handlungsbedarf.

Mir persönlich sind die Aussagen zu dünn, zu ungenau und zu unbelegt als dass ich auf die Idee kommen könnte hier aktiv tätig zu sein und jemanden, den Betreuten, zu beschneiden.
An Fahrtauglichkeit sind Kriterien angelegt die überprüft werden müssten und sollten.

Rein persönliche Eindrücke und Einschätzungen taugen meiner Meinung nach dafür nicht und als Betreuer würde ich mich auch sehr davor hüten in der Form zu agieren.

Frage an @Appilady: bist du eigentlich Betreuer deines Vaters oder "nur" Angehörige?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.09.2017, 13:20   #12
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 157
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@ Michaela

Selbstverständlich rechtfertigt allein der subjektive Eindruck nicht das Wegnehmen von Autoschlüsseln.

Ich hätte bei dem Satz "wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist" noch das Wort "nachweislich" einfügen sollen. Denn so war es eigentlich gemeint.

In meinen Fällen gab es jeweils Atteste welche die Fahruntauglichkeit belegten und hier ist der Betreuer dann auch in der Pflicht zu handeln.


Grüße

Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 18.09.2017, 13:25   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In meinen Fällen gab es jeweils Atteste welche die Fahruntauglichkeit belegten und hier ist der Betreuer dann auch in der Pflicht zu handeln.
Da sind wir völlig d `accord.......aber das ist nicht die geschilderte Situation. Die bedarf meiner Meinung nach noch deutlich einer fundierten Abklärung.
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Alt 23.09.2017, 15:47   #14
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von katja30031983 Beitrag anzeigen
Wenn Ihr zusammen mit Eurem Vater wohnt wäre doch auch sinnvoll und effektiver, ihm die Autoschlüssel wegzunehmen.
Mein Vater wohnt 300 km von uns weg. Ein Umzug lehnt er ab. Und selbst bei unserem letzten Besuch bei ihm, teilte er uns mit.

Hoffentlich kann ich noch weiter Auto fahren. ich sehe nicht mehr gut und höre fast nichts mehr. Aber wenn man mir den Führerschein weg nimmt, werde ich trotzdem weiter fahren - ein Auto habe ich ja noch.


Zitat:
Wie sieht der öffentliche Nachverkehr bei euch aus?
Super - Bushaltestelle vor der Haustür.
Nur auch dies ist für ihn keine Option.

Zitat:
Hat Dein Papa Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, kann er für etwa 80 Euro im Jahr kostenlos Bus + Bahn nutzen (in Deutschland).
Könnte er haben, vor vielen Jahren -Berufsunfall - in eine Baugrube gestürzt. Aber er möchte niemandem auf der Tasche liegen und deshalb verzichtet er darauf.

Mit anderen Worten - er ist ein Sturhammel und mach nur das was er im Kopf hat.

eine Betreuung vor Ort lehnte er ebenfalls ab.
Info von der Betreuungsstelle Landratsamt, wenn er nicht will, können wir nichts tun.

Gruß Appilady
Appilady ist offline  
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Alt 23.09.2017, 16:00   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Frage an @Appilady: bist du eigentlich Betreuer deines Vaters oder "nur" Angehörige?
Ich habe die Generalvollmacht und bin auch als Betreuerin eingetragen. Nur solange er noch Geschäftsfähig ist, kann ich nichts tun.

Auf Grund der Entfernung von ca. 300 km habe ich sogar beim zuständigen Betreuungsgericht gebeten einen Betreuer vor Ort einzusetzen.

Der zuständige Mitarbeiter der Betreuungsstelle (Landratsamt) hat mehrere Wochen versucht (unter anderem auch mit dem Gesundheitsamt) ins Haus meines Vaters zu kommen. Doch Fehlanzeige, mein Vater lässt niemanden ins Haus rein.

Der Vorgang wurde dann wieder ans Betreuungsgericht zurück gegeben. Und solange nicht festgestellt werden kann, dass mein Vater nicht mehr Auto fahren kann darf er dies nach wie vor tun.

Ein Anruf letzte Woche, von einem Bekannten meines Vaters, der sich immer um sein Auto kümmerte.
"ich werde an dem Auto nichts mehr tun - es ist ringsum verbeult und hat Schrammen und der Vater ist auch nicht mehr des Fahrens mächtig "

Gruß Appilady
Appilady ist offline  
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demenz, führerschein

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