Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung eines Angehörigen / Führerschein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist
Es geht doch aber darum ob das wirklich so oist.
Jemand hat ...
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18.09.2017, 09:11 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Jemand hat den Eindruck dass jemand..... was auch immer. Mal grundsätzlich gelesen, so entsteht für mich kein Handlungsbedarf. Mir persönlich sind die Aussagen zu dünn, zu ungenau und zu unbelegt als dass ich auf die Idee kommen könnte hier aktiv tätig zu sein und jemanden, den Betreuten, zu beschneiden. An Fahrtauglichkeit sind Kriterien angelegt die überprüft werden müssten und sollten. Rein persönliche Eindrücke und Einschätzungen taugen meiner Meinung nach dafür nicht und als Betreuer würde ich mich auch sehr davor hüten in der Form zu agieren. Frage an @Appilady: bist du eigentlich Betreuer deines Vaters oder "nur" Angehörige?
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18.09.2017, 13:20 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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@ Michaela
Selbstverständlich rechtfertigt allein der subjektive Eindruck nicht das Wegnehmen von Autoschlüsseln. Ich hätte bei dem Satz "wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist" noch das Wort "nachweislich" einfügen sollen. Denn so war es eigentlich gemeint. In meinen Fällen gab es jeweils Atteste welche die Fahruntauglichkeit belegten und hier ist der Betreuer dann auch in der Pflicht zu handeln. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
18.09.2017, 13:25 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
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23.09.2017, 15:47 | #14 | |||
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Hoffentlich kann ich noch weiter Auto fahren. ich sehe nicht mehr gut und höre fast nichts mehr. Aber wenn man mir den Führerschein weg nimmt, werde ich trotzdem weiter fahren - ein Auto habe ich ja noch. Zitat:
Nur auch dies ist für ihn keine Option. Zitat:
Mit anderen Worten - er ist ein Sturhammel und mach nur das was er im Kopf hat. eine Betreuung vor Ort lehnte er ebenfalls ab. Info von der Betreuungsstelle Landratsamt, wenn er nicht will, können wir nichts tun. Gruß Appilady |
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23.09.2017, 16:00 | #15 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Auf Grund der Entfernung von ca. 300 km habe ich sogar beim zuständigen Betreuungsgericht gebeten einen Betreuer vor Ort einzusetzen. Der zuständige Mitarbeiter der Betreuungsstelle (Landratsamt) hat mehrere Wochen versucht (unter anderem auch mit dem Gesundheitsamt) ins Haus meines Vaters zu kommen. Doch Fehlanzeige, mein Vater lässt niemanden ins Haus rein. Der Vorgang wurde dann wieder ans Betreuungsgericht zurück gegeben. Und solange nicht festgestellt werden kann, dass mein Vater nicht mehr Auto fahren kann darf er dies nach wie vor tun. Ein Anruf letzte Woche, von einem Bekannten meines Vaters, der sich immer um sein Auto kümmerte. "ich werde an dem Auto nichts mehr tun - es ist ringsum verbeult und hat Schrammen und der Vater ist auch nicht mehr des Fahrens mächtig " Gruß Appilady |
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demenz, führerschein |
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