Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung eines Angehörigen / Führerschein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag und mir Antworten, dass ich mit meinen Problemen weiter komme.
Es geht um ...
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13.09.2017, 14:13 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Betreuung eines Angehörigen / Führerschein
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag und mir Antworten, dass ich mit meinen Problemen weiter komme.
Es geht um meinen Vater, der an der Grenze zur Demenz ist. Er sieht schlecht - Augen-OP mit Einsetzung einer neuen Linse hat nicht geholfen. Er hört schlecht - Hörgerät lehnt er ab. Er ist vergesslich und macht alles nur in Zeitlupe. Er gibt dies selbst zu - aber fährt weiterhin mit seinem Auto in der Stadt umher. Das Auto ist ringsum verbeult. Er ist nicht mehr in der Lage bei einem Schaden, seiner Kfz-Versicherung einen Schadensbericht zu geben. Beim letzten Unfall, kam nur die Antwort die Polizei hat`s doch aufgenommen, dann soll die dies machen. Der Hausarzt und der Neurologe empfahlen mir ihm den Führerschein wegzunehmen, da er nicht mehr fahrtüchtig ist. Eine Bestätigung dafür bekomme ich aber nicht. Zur Zeit ist er in der Kurzzeitpflege und die Heimleitung sagte, es ist beginnende Demenz. Aber eine Bestätigung dafür wäre nicht möglich. Anruf bei der Polizei, dann müssen sie eine Anzeige machen. Ansonsten sind sie falsch bei uns. Meine Frage: welche Möglichkeit besteht, damit er den Führerschein abgeben muss? Es kann doch nicht sein, dass wir warten müssen, bis er einen Menschen oder sogar ein Kind tot fährt! Viele Grüße, Appilady |
13.09.2017, 15:09 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
grundsätzlich zuständig für die Frage der Fahrtauglichkeit bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis ist die Führerscheinstelle des Landkreises oder der Stadt. Wenn erhebliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen kannst du dich dort hinwenden. Es wundert mich allerdings das selbst die Polizei nach einem Unfall bislang noch keinen Grund sah eine Meldung wegen einer evtl. Prüfung der Fahrtauglichkeit weiterzugeben. Da scheint dein Vater bislang noch nicht so auffällig geworden zu sein.
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13.09.2017, 17:58 | #3 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Der Tipp von Andreas ist im Prinzip der Richtige. sofern Du der Betreuer Deines Vaters bist, ist es zwar nicht unbedingt Deine Aufgabe, ihm den Führerschein entziehen zu lassen, wenn es Dein Vater nicht wünscht. Wenn du aber seine Fahrtüchtigkeit so sehr eingeschränkt siehst, das Du sogar um seine Gesundheit fürchtest, dann wäre eine Meldung bei der Führerscheinstelle durchaus im Sinne des Wohles zu verstehen. Hier gab es durchaus schon einige male Diskussionen zu dem Thema. Zitat:
Für mehr Aufwand sind keine Kapazitäten da, also läßt man das auch. Die Vorstellung, dass die Polizei aktiv und initiativ ist, ist eher eine (zum Teil sehr zwielichtige) Wunschvorstellung. Die Polizei würde gerne mehr und bessere Arbeit leisten, ist aber dem allgemeinen Sparwahn auch zum Opfer gefallen. Das merkt man dann auch an so was - oder wenn sie bei sonstigen Gelegenheiten gerne gesehen wäre, aber trotzdem fehlt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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15.09.2017, 09:55 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Hallo,
tja an die Führerscheinstelle habe ich auch schon gedacht. Nur die können mir auch nicht weiter helfen. Lt. Auskunft wäre dies nur möglich, wenn ich meinen Vater bei der Polizei anzeigen würde. Na dann muss ich halt warten, bis er jemanden umfährt oder evt. sogar tot fährt. Ich versuche seit über einem Jahr eine Stelle zu finden die hier tätig werden kann - lt. Auskunft vieler Betreuungsstellen, wie z.B. BRK, Ärzte und Pflegeheim (Kurzzeitpflege) hat er beginnende Demenz, aber es ist niemand bereit, mir dies schriftlich zu bestätigen. Gruß Appilady |
15.09.2017, 10:04 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.09.2017, 10:18 | #6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.05.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Nur eine schriftliche Bestätigung für eine beginnende Demenz, bzw. dass mein Vater nicht in der Lage ist noch Auto zu fahren, bekam ich nicht. Gibt es ein Gesetz, woraus man entnehmen kann, dass Ärzte dazu verpflichtet sind? Gruß Appilady |
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15.09.2017, 11:17 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vielleicht ist es schwer zu verstehen: wenn man zu einem Neurologen geht und sagt, ich möchte eine schriftliche Bestätigung über die beginnende Demenz und dass er deswegen nicht mehr Auto fahren kann, hat man zwei Dinge miteinander verbunden die nicht zusammen gehören. Fachlich. Wenn man zu einem Neurolgen geht und sagt: ich möchte einen Test auf evtl. vorliegende Demenz und dazu das Stadium dann sollte man das auch bekommen. Ansonsten würde ich den Neurologen wechseln. Bei dem vom Fahrverbot zu reden hat wenig Sinn. Dazu kann er nichts sagen.
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16.09.2017, 18:25 | #8 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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Zitat:
Erst wenn ersteres nicht hilft und ein Gespräch mit Ihm auch nicht, erst dann würde ich andere einschalten. Wie sieht der öffentliche Nachverkehr bei euch aus? Eventuell kannst Du Deinen Papa überreden, ein Jahresticket für den ÖPNV zu kaufen? Manchmal gibt es da auch Ermäßigungen? Vorteil für den ÖPNV ist halt, man muss sich nicht um den Verkehr kümmern. Hat Dein Papa Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, kann er für etwa 80 Euro im Jahr kostenlos Bus + Bahn nutzen (in Deutschland). liebe gruesse, katie. Geändert von katja30031983 (16.09.2017 um 18:30 Uhr) |
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17.09.2017, 02:03 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Zitat:
Und das gibt dann kein böses Blut, wenn man jemandem einfach so die Autoschlüssel klaut? |
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17.09.2017, 20:57 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehr fahrtauglich ist und sowohl sich als auch andere im Starßenverkehr akut gefährden würde dann ist das Wegnehmen der Autoschlüssel kein "Klau" sondern eine "In Obhutnahme" und dient dem Wohl des Betroffenen und der Allgemeinheit. M. E. zeugt dies von verantwortungsvollem Handeln und wurde in meinen ähnlich gelagerten Fällen vom Gericht auch so gesehen. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
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demenz, führerschein |
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