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Frage zum Aufgabenkreis

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Hallo, heute kam mein Beschluss wegen der Betreuung. Aufgabenkreise: Aufenthaltsbestimmung Gesundheitsfürsorge Rechtsangelegenheiten Trotz Google, Suche hier und Suche bei Betreuungslexikon ...


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Alt 15.09.2017, 00:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
Standard Frage zum Aufgabenkreis

Hallo,


heute kam mein Beschluss wegen der Betreuung.
Aufgabenkreise:
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsfürsorge
Rechtsangelegenheiten


Trotz Google, Suche hier und Suche bei Betreuungslexikon konnte ich nichts rausfinden zu: Rechtsangelegenheiten.


Geplant war eigentlich Behördenangelegenheiten, da ich ja leider Hartz IV beziehe und da durchaus manchmal Hilfe benötige bei den anträgen etc. Ist Rechtsangelegenheiten dasselbe?


Oder ist das jetzt ein Freibrief für den Betreuer? Denn eigentlich betrifft doch alles, was er macht, Rechtsangelegenheiten?


Kann mir jemand sagen, was das für mich jetzt genau heißt?


Gruß
Frettchen
Frettchen ist offline  
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Alt 15.09.2017, 07:11   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Keine Panik . Rechtsangelegenheiten ist für die Behördensachen. Bei uns hier heißt dieser AK z.b. Rechrs-Antrags- und Behördenangelegenheiten.

Dieser AK gibt den Betreuer die Möglichkeit, mit Jobcenter, Sozialamt etc Kontakt aufzunehmen und Anträge zu stellen.

Durch diesen AK wird er nicht zu deinem Rechtsanwalt.
Boomer ist offline  
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Alt 15.09.2017, 14:25   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten heißt, auf Nachfrage bei der Rechtspflege des Amtsgerichts, ausdrücklich auch die Führung von Prozessen mit Hilfe von Anwälten vor Gerichten, wenn der Betreute nicht in der Lage ist, dies eigenständig zu erledigen. Einer ausdrücklichen Genehmigung durch das AG bedarf es dazu nicht. Bei mir grade so auch praktisch vollzogen.
Hein Klein ist offline  
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