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Komischer Aufgabenkreis/Hängendes Verfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Komischer Aufgabenkreis/Hängendes Verfahren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Nun habe ich vor einiger Zeit einen Antrag auf Vornamensänderung/Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen Gesetz gestellt, meine Betreuerin hat mir ...


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Alt 20.09.2017, 15:32   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard Komischer Aufgabenkreis/Hängendes Verfahren

Hallo,

Nun habe ich vor einiger Zeit einen Antrag auf Vornamensänderung/Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen Gesetz gestellt, meine Betreuerin hat mir im Verfahren dann mit dem Schriftverkehr geholfen der mich überfordert hat (unter anderem sowas wie Antrag auf Prozesskostenhilfe) nun scheint das Amtsgericht ihr geschrieben zu haben dass es gerne hätte dass sie den Aufgabenkreis "Vertretung in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz" sich holen sollte.
Meine Frage ist nun ob es einen solchen Aufgabenkreis überhaupt gibt, da ich bisher nicht von so spezifischen Aufgabenkreisen gehört habe, bzw welcher Aufgabenkreis dass dann tatsächlich wäre. Bisher ging ich davon aus dass ihre Hilfe mit dem Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behören gedeckt sei.

Mit freundlichen Grüßen
Elara
Elara ist offline  
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Alt 20.09.2017, 15:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Elara Beitrag anzeigen
Meine Frage ist nun ob es einen solchen Aufgabenkreis überhaupt gibt,
Prinzipiell gibt es nichts was es nicht gibt.

Der Richter ist nicht an feste Vorgaben bei der Bezeichnung der Aufgabenkreise gebunden. Von daher können diese auch ganz außergewöhlich ausfallen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 20.09.2017, 18:43   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 684
Standard

Moin,

frag beim AG nach, ob der Aufgabekreis im Zweifelsfall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zulässt. Der Aufgabekreis klingt so, als wenn der/die Betreuer(in) einen Anwalt ersetzen soll.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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