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Habe ich als gesetzlich Betreute Anspruch auf das Sorgerecht meines Kindes?

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Hallöchen, ich habe die Frage, ob ich das Sorgerecht meines Kindes bekäme, wenn ich nun schwanger würde oder ob dann ...


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Alt 06.04.2008, 22:21   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 4
Standard Habe ich als gesetzlich Betreute Anspruch auf das Sorgerecht meines Kindes?

Hallöchen,

ich habe die Frage, ob ich das Sorgerecht meines Kindes bekäme, wenn ich nun schwanger würde oder ob dann der gesetzliche Betreuer über das Sorgerecht für das Kind verfügt?

Vielen Dank!
Indian-Summer ist offline  
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Alt 06.04.2008, 23:07   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard Sorgerecht

Hallo,

"Sorgerecht" heißt "elterliche Sorge" und ist untergliedert in "Personensorge" und "Vermögenssorge".

Die entsprechenden Bestimmungen findest Du hier:

§ 1626 bis § 1698b BGB
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 07.04.2008, 07:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 4
Standard

Kann mir vielleicht jemand aus seinem Erfahrungsbereich Auskunft geben, bevor ich jetzt nach Paragraphen suche? Danke!
Indian-Summer ist offline  
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Alt 07.04.2008, 09:38   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Indian-Summer,

das Problem ist sehr diffiziel: die persönliche Sorge um dein Kind geht den gestzlichen Betreuer oder deine Mutter zunächst nichts an, da die Betreuuung sich auf dich bezieht und nicht auf deine Angehörigen.

Andererseits ist es auch eine finanzielle Angelegenheit, sich um das eigene Kind zu sorgen. Das heißt, in dem der gesetzliche Betreute sich um deine finanzielle Situation kümmert (Anträge stellt, Ausgaben kontrolliert u. dgl. mehr), kümmert er sich unweigerlich auch um deine finanziellen Belange gegenüber deinem Kind.

Doch die Gesundheitssorge für dich, erstreckt sich nicht auch auf dein Kind. Jedoch kann das Jugendamt sich für dich und dein Kind interessieren. Zumindest dann, wenn sie der Ansicht sind, dass du aufgrund deiner eigenen Hilfsbedürftigkeit nicht in der Lage bist, dich auch noch um ein eigenes Kind zu kümmern. Das heißt nicht, dass Betreute keine eigenen Kinder haben können oder dürfen. Das heißt nur, dass das Jugendamt mitunter dir noch eine weitere Hilfe anbietet oder von dir verlangt, sie anzunehmen. Und in dieser Hinsicht hat dein gesetzlicher Betreuer überhaupt nichts zu kamellen. Ist jedoch deine Mutter deine Betreuerin, wird das Jugendamt dies sicherlich berücksichtigen und prüfen, ob dein Kind durch deine Mutter hinreichend versorgt ist.

Bedenke das mal.
Heinz
 
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Alt 08.04.2008, 15:44   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 4
Standard

Hallo Heinz,

danke für Deine Antwort. Habe inzwischen beim Amtsgericht angerufen und die meinten, es sei kein Problem das Sorgerecht meines Kindes zu bekommen, auch wenn ich gesetzlich betreut bin. Sie haben mir aber geraten die Betreuung aufzuheben, zumal diese auf meinen eigenen Wunsch hin erfolgte.

Wegen finanzieller Belange mache ich mir keine Sorgen, mein Partner ist vermögend und braucht quasi nicht mehr arbeiten zu gehen. Er will sich nach einem Jahr dann auch um das Kind kümmern, damit ich eine berufliche Reha machen kann.

Da ich nun schon länger gesundheitlich stabil bin, werde ich wahrscheinlich versuchen die gesetzliche Betreuung aufzuheben, zumal meine Mutter damit einverstanden ist.

Liebe Grüße,

Jasmin
Indian-Summer ist offline  
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Stichworte
elterliche sorge, kind, personensorge, sorgerecht, vermögenssorge

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