Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerzuständigkeit oder nicht? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich schon wieder. Mein Betreuer ist zwar per Mail immer erreichbar, antwortet aber nur alle zwei Wochen einen Zweizeiler. ...
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27.09.2017, 23:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Betreuerzuständigkeit oder nicht?
Hallo,
ich schon wieder. Mein Betreuer ist zwar per Mail immer erreichbar, antwortet aber nur alle zwei Wochen einen Zweizeiler. Daher frag ich Euch. Da mich bisher niemand aufgeklärt hat, für welche Sachen der Betreuer nun zuständig ist oder nicht. Aufgabenkreise: Aufenthalt, Gesundheit, Rechtsangelegenheiten Ich beziehe leider ALG II, wohne in meiner angemessenen Eigentumswohnung. Und habe heute die Jahresabrechnung bekommen und den neuen Wirtschaftsplan. So, ich weiß, ich muss das dem Jobcenter natürlich melden. Ich habe ein kleines Guthaben von 22 Euro. Laut Wirtschaftsplan steigen meine monatlichen Hausgeldzahlungen ab Oktober um 11 Euro. Ist jetzt bei diesen Aufgabenkreisen der Betreuer zuständig? Ich tue mich da sehr schwer mit. Ich trau mich oft gar nicht aus der Wohnung, schon gar nicht zum Copy-shop, um die Unterlagen zu kopieren, und dann zur Post, um sie ans Jobcenter zu schicken. Wär das jetzt was, wo ich dem Betreuer schreiben könnte und der erledigt das dann? Ich hätte es schon schön gefunden, mal zu erfahren, für was nun der Betreuer zuständig ist und was nicht. Für sowas dann schon, oder? Gruß |
28.09.2017, 07:35 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Steht da Rechtsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden usw.? Du könntest vielleicht höflich per Mail um einen Gesprächstermin bei dir in der Wohnung bitten damit solche Fragen für dich geklärt werden könnten. Mal sehen was dann passiert.
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28.09.2017, 11:03 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
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Moin,
ich lese auch keine Zuständigkeit aus den geschriebenen Aufgabenkreisen heraus. Kannst Du nicht ein Bild vom Dokument machen und zum Jobcenter schicken? Mail hast Du ja. Wenn Du im genannten Fall dennoch Hilfe benötigst, müsste meines Erachtens der Aufgabekreis erweitert werden. Eine Erweiterung kannst auch Du anregen. Grüße vom Leuchtttuem |
28.09.2017, 13:43 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Ich dachte der Aufgabenkreis Rechtsangelegenheiten umfasst eben sowas wie Vertretung gegenüber Behörden etc.
Ich find die Formulierung auch blöd, aber das hatte ich hier im Forum ja auch schon mal gefragt und da meinten die Antwortenden, das wär wohl dasselbe. Irgendwas muss der Aufgabenkreis "Rechtsangelegenheiten" ja meinen? Großartig: ich habe Michaelas Rat befolgt und ihm gemailt. Prompt kam ein Anruf aus seinem Büro - er arbeitet bei einem Betreuungsverein, da arbeiten viele Betreuer. Er wär die nächsten zwei Wochen krank und entschuldigt sich. Auf meine Nachfrage wurde bestätigt: ja, für Angelegenheiten mit dem Jobcenter sind nun wir verantwortlich. Aber dazu müsste ja erstmal jemand bei ihnen vorbei kommen und die Unterlagen sichten etc. Ich: ja, und was mach ich jetzt mit den Sachen, die hier liegen? Sie: kopieren Sie das doch und gehen Sie zur Post und schicken das an uns! ( hat die ehrlich gesagt!, dann fiel ihr selbst auf: .....wobei, dann könnten Sie es ja auch direkt selbst ans Jobcenter schicken. ...) boah. Ja, gut erkannt gute Frau. Ich: ja, wenn ich das könnte, hätte ich wohl kaum einen Betreuer. Sie: ja, ähm. Haben Sie Verwandte oder so? Ich: Wenn ich das hätte, hätte ich wohl kaum einen Betreuer. Sie: ja, äh, blöd jetzt. Sie müssen einfach warten, bis Herr X wieder da ist. Ja, super. Geändert von Frettchen (28.09.2017 um 14:16 Uhr) |
28.09.2017, 17:41 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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wenn das so gelaufen sein sollte dann ruf dort nochmal an bzw. maile den Verein an, bei Erkrankung und Dringlichkeit gibt es Vertreter.
Wobei die Jahresabrechnung zur Einreichung beim Jobcenter keine lebensnotwendige Dringlchkeit darstellt. Zeit bis in 14 Tagen hat das sachlich also.
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28.09.2017, 20:17 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Zitat:
Wenn das tatsächlich so ist, soll mir das Recht sein. Für "Normalsterbliche" gilt beim Jobcenter, dass man sowas "sofort" zu melden hat - soweit ich weiß, meint das nach gängiger Rechtssprechung binnen 3 Tagen. Wenn das bei einem Betreuer anders ist und das Jobcenter das problemlos schluckt, dass das drei Wochen zu spät gemeldet wird, dann soll mir das egal sein. Ich find das dringend, wenn ich hier was liegen habe, von dem ich weiß, dass es innerhalb von 3 Werktagen eingereicht sein muss normalerweise. Eine Rechnung wegen eines Krankenhausaufenthaltes in diesem Jahr hab ich hier auch liegen seit gestern. Er hat zwar nicht die Vermögenssorge, aber Gesundheit und Recht. Also ist er wohl auch für die Zuzahlungsbefreiung zuständig? Da weiß ich jetzt auch nicht, was ich machen soll. Müsste ich eh die volle Summe zahlen erstmal und dann lass ich mich befreien und bekomme Geld zurück? Oder könnte ich den Befreiungsantrag vorher stellen und müsste dann erst gar nicht über 300 Euro zahlen? - keine Ahnung wovon, ich hab zwar keine Schulden etc., aber auch natürlich kein Geld auf der hohen Kante. Auch das fänd ich eigentlich relativ dringend, da die Krankenkasse ja ein Datum gesetzt hat, bis wann ich das bezahlt haben muss. Wenn ich solche Sachen eh alle allein machen muss, wenn ich die Fristen einhalten will, brauch ich auch keinen Betreuer. Entweder ich krieg es allein hin oder halt nicht. Kann ich das dem Gericht melden, dass er sich seit seiner Betreuerbestellung um nix gekümmert hat und sich nicht gemeldet und jetzt auch noch krank ist und offensichtlich keine Vertretung hat etc.? Wenn ich eh mit allem allein dastehe und es entweder irgendwie hinkriege oder Probleme bekomme wegen versäumter Fristen etc., dann brauch ich auch keinen Betreuer, der fürs Nixtun Geld bekommt. |
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28.09.2017, 22:41 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn jmand am Platz ist wegen dem Einreihen der NK Abrechnung dann macht er das. Wenn er krank ist dann nicht sofort. Eine Nk Abrechnung kommt wann sie kommt. Dringlich ist ein Verlängerungsantrag weil es da um den Lebensunterhalt geht. Zitat:
Wer nicht regelmässig verordnete Medis braucht, braucht eine keine vorherige Zuzahlungsbefreiung. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Zitat:
Ich würde warten bis er zurück ist und dann im Gespräch mit ihm deine Fragen und Anliegen versuchen zu klären. Wenn da nix bei rum käme wäre immer nchZeit dem Gericht Mitteilung zu machen. Nix ist blöder wie ne heftige Beschwerde wenn hinterher sich rausstellt, die war für die Katz weil es Erklärungen und Erläuterungen gäbe wenn man miteinander geredet hätte.
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28.09.2017, 23:11 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Zitat:
Meiner Meinung nach hätte er sich doch mal mit mir treffen müssen - er ist seit diesem Monat erst mein Betreuer - oder wenigstens telefonieren, um zu klären, was für Aufgaben so anstehen und was ich selbst tun muss und wofür er nun bestellt ist? Ich wusste ja vorher, welche Probleme auf mich zukommen. Die Krankenhausrechnung, die Jahresabrechnung. Das hätte man ja besprechen können. Jetzt steh ich genauso hilflos da wie ohne Betreuung und bin eigentlich noch verunsicherter und ängstlicher als vorher wegen dieses relativ fremden Menschen in meinem Leben, der wohl irgendwelche Befugnisse hat, sogar die Aufenthaltsbestimmung, aber so weiß ich nix. Nochmal zur Jahresabrechnung: ich find das dringend, da ich mich ungern strafbar machen möchte. Ich hab ein Guthaben - wenn auch sehr gering - und soweit ich weiß, muss man sowas unverzüglich melden, ansonsten macht man sich strafbar. Gut, für 22 Euro 4 Wochen zu spät gemeldet, wird mich höchstwahrscheinlich wohl niemand vor Gericht bringen. Trotzdem finde ich, dass das rechtzeitige Einreichen von Unterlagen, um sich nicht strafbar zu machen, ebenso dringend ist wie das rechtzeitige Stellen von Anträgen, um den Lebensunterhalt zu sichern. P.S.: Und noch eine Frage habe ich. Er arbeitet zwar bei einem Betreuungsverein. Aber als Betreuer bestellt laut Gerichtsbeschluss ist er allein. Nicht Verein X. Sondern Herr Y, Straße und Stadt z. Darf er dann überhaupt meine Unterlagen teilen einfach ohne mich zu fragen mit den anderen in seinem Büro? Die Frau heute hatte zwar keine konstruktiven Vorschläge, aber meine Telefonnummer, wusste, welche Betreuungsbereiche bei mir sind etc. Darüber hat mich auch niemand aufgeklärt. Gibt's da keinen Datenschutz? Geändert von Frettchen (28.09.2017 um 23:56 Uhr) |
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29.09.2017, 08:04 | #9 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im Ernst: warte bis deine Betreuer wieder gesund ist und dann treffe dich mit ihm persönlich und besprich deine Sorgen.
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30.09.2017, 03:11 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Geduld ist schwierig. Der Antrag an sich hat schon meine ganze Geduld aufgezehrt. Und jetzt ist endlich alles geregelt - dachte ich - und es passiert immer noch nichts.
Gerade in den ersten drei Monaten bekommt der Betreuer doch besonders viele Stunden vergütet. Hab ich da dann nicht auch einen Anspruch drauf, dass er sich in diesem Zeitrahmen mit meinen Problemen befasst? |
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