Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Streichung von Aufgabenkreisen eines Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Streichung von Aufgabenkreisen eines Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@betreuter 83 usw. was du hochgeladen hast ist eine sog. fachärztliche Stellungnahme die auf einem Formblatt abgegeben wurde. Du kannst ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 17.10.2017, 15:52   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@betreuter 83 usw.

was du hochgeladen hast ist eine sog. fachärztliche Stellungnahme die auf einem Formblatt abgegeben wurde.
Du kannst es glauben oder das auch nicht glauben: es hat alles seine Richtigkeit mit deiner Unterbringung gehabt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2017, 15:57   #12
betreuter827651
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du kannst es glauben oder das auch nicht glauben: es hat alles seine Richtigkeit mit deiner Unterbringung gehabt.
Gut, dann schließe ich daraus, dass Du Dich mit dieser Thematik offensichtlich nicht auskennst.

Ich will mich nicht mit irgendjemanden vergleichen, aber ich verweise bei solchen Dingen sehr gerne auf Fälle wie Gustl Mollath, der jahrelang zu Unrecht in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht war. Er ist - und auch das musst Du wissen, liebe Michaela - dabei bei weitem nicht der einzige Fall.

Ich möchte Dich ermutigen, liebe Michaela, dass wenn Du schon Administratorin für ein Forum bist, welches sich an Betreute und Betreuer richtet und gleichzeitig auch noch Berufsbetreuerin bist, Dich etwas mehr mit den gesetzlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, an die sich, liebe Michaela, selbstverständlich auch die Betreuer selbst halten müssen.

Liebe Grüße,
Christian

Geändert von betreuter827651 (17.10.2017 um 15:58 Uhr) Grund: Ein "die" vergessen...
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2017, 17:34   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich möchte Dich ermutigen, liebe Michaela, dass wenn Du schon Administratorin für ein Forum bist, welches sich an Betreute und Betreuer richtet und gleichzeitig auch noch Berufsbetreuerin bist, Dich etwas mehr mit den gesetzlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, an die sich, liebe Michaela, selbstverständlich auch die Betreuer selbst halten müssen.
Du kannst ganz beruhigt sein, wenn ich nicht wüsste was ich mache- vor allem beim Arbeiten- dann wäre ich nicht schon so lange dabei sondern schon lange draussen.

Der von dir erwähnte Fall ist nach wie vor sehr umstritten. Wenn du dich in dieser oder einer ähnlichen Rolle sehen möchtest dann bleibt dir das natürlich unbenommen. Leider wird dir dann auch das Forum weniger nützen können.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2017, 20:14   #14
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Nicht der Betreuer hat die Unterbringung veranlasst, sondern die Klinik. Der Betreuer hat lediglich aus gutem Grund den Beschluss dafür beantragt.
Nein, nur der Betreuer bringt unter, und lässt sich die Unterbringung dann genehmigen.

Der F.20er Bereich ist schon hoch spannend. Da scheinen die Gerichte schon unterschiedlich zu entscheiden. Ein ähnlich gelagerter Fall hat 3 erfolglose BGB Unterbringungen, 4 Vollgutachten, 6 Beschwerden, 2 Verfahrenspfleger "gekostet" bis der Betreute letztendlich nach PsychKG untergebracht wurde, und auch nur nachdem er angekündigt hatte, sich und seine Eltern umzubringen.

Insofern finde ich diese ärztliche Stellungnahme schon sehr "soft", ein wenig Sterne gucken und Vorträge halten, nicht viel Raum für eine Selbstgefährdung.

Dem Threadstarter bleibt die Möglichkeit gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Anzuraten ist ihm aber, sich auf die ärztliche Behandlung und die Medikation einzulassen. die 4 Wochen müssen nicht ausgereizt werden, sobald die Gründe für die Unterbringung wegfallen, muss die Unterbringung beendet werden.
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2017, 20:50   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Was bei einer deutlichen Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit "soft" sein soll entzieht sich wirklich meiner Kenntnis????

Zitat:
Insofern finde ich diese ärztliche Stellungnahme schon sehr "soft", ein wenig Sterne gucken und Vorträge halten, nicht viel Raum für eine Selbstgefährdung.
Ganz allgemein, jemand der die Realität nicht mehr erkennen kann, der zudem auch deswegen beratungsrestistent erscheint- wie willst du verhindern, dass er ohne aktives Wollen eine absolute Fehhlhandlung, den grössten Fehler seines Lebens begeht...wo siehst du da weder Fremd- noch Eigengefährdung?
Beispiele die das dann benennen könnten verkneife ich mir jetzt ganz absichtlich.

Zitat:
Der F.20er Bereich ist schon hoch spannend.
Ich hatte das schon mal gesagt, Abkürzungen mit denen die wenigsten- ausser den "heimlich Eingeweihte"n- sollten bitte aus Verständigungsgründen vermieden werden. Zudem wir hier im Angehörigenforum usw. sind.

Zitat:
Dem Threadstarter bleibt die Möglichkeit gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Der Threadstarter hat sich nicht danach erkundigt was er gegen seine Unterbringung unternehmen könnte sondern danach, wie er so etwas - die Unterbringung - für die nächste Zukunft grundsätzlich los werden kann.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2017, 23:56   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
Standard

Hallo Christian,


ich versteh Dich absolut, ich bin selbst betreut mit dem AK Aufenthalt und weiß noch nicht so recht, ob ich das will.
Aber: zur Eigengefährdung gehören nicht nur klar geäußerte Suizidabsichten oder gar ein Suizidversuch. Eigengefährdend ist man auch dann z.B., wenn man denkt, man könnte fliegen, und es besteht die Gefahr, man springt vom Hochhaus. Fremdgefahr ist nicht nur: ich drohe, jemanden zu ermorden. Fremdgefahr ist auch, wenn ich die Gasleitungen im Keller für Tentakel von Außerirdischen halten und sie abzuhacken plane. ...
Was ich damit meine: Du denkst zu kurz, wenn Du meinst, man kann nur untergebracht werden, wenn man glasklar äußert, dass man sich oder anderen was tun will. Es gibt Krankheiten, da will man niemandem was tun und tötet trotzdem "aus Versehen" sich oder andere.


Ob das bei Dir zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Aber in dem Bericht steht was von Fehlhandlungen in vorherigen Behandlungen. Was für Fehlhandlungen waren das?


LG
Frettchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2017, 18:19   #17
betreuter827651
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Frettchen.

Zitat:
Zitat von Frettchen Beitrag anzeigen
Eigengefährdend ist man auch dann z.B., wenn man denkt, man könnte fliegen, und es besteht die Gefahr, man springt vom Hochhaus.

Fremdgefahr ist auch, wenn ich die Gasleitungen im Keller für Tentakel von Außerirdischen halten und sie abzuhacken plane. ...

Was für Fehlhandlungen waren das?

LG
In meinen 12 Psychosen, die ich seit 2014 hatte, habe ich nicht einmal daran gedacht von einem Hochhaus zu springen, jemanden gedroht oder sowas.

In meiner ersten Psychose habe ich Stimmen gehört, die mein Verhalten abfällig beurteilt haben. Nicht mehr und nicht weniger. Kein "Bring Dich um!" oder "Töte Deine Mutter!" oder "Zünde das Haus an!" oder sowas in der Art.

Ich höre heute auch noch Stimmen (sehr selten), aber die rufen immer nur meinen Namen. Weiß auch nicht, was da in meinem Unterbewusstsein abgeht.

Die Fehlhandlung(en) in der Vergangenheit lagen darin, dass ich mal vor lauter Wut eine Sicherheitsglasscheibe eingetreten habe, die vor einem Fernseher stand. Das hat sich aber nicht Zuhause abgespielt, sondern in der Psychiatrie.

Zum Thema: Mein Betreuer hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass er der Aufhebung zustimmen würde. Ich müsste aber vorher noch einmal mit einem Gutachter sprechen.

Schauen wir mal, wie es weiter geht...

Gruß,
Christian
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39