Dies ist ein Beitrag zum Thema Streichung von Aufgabenkreisen eines Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@betreuter 83 usw.
was du hochgeladen hast ist eine sog. fachärztliche Stellungnahme die auf einem Formblatt abgegeben wurde.
Du kannst ...
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17.10.2017, 15:52 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@betreuter 83 usw.
was du hochgeladen hast ist eine sog. fachärztliche Stellungnahme die auf einem Formblatt abgegeben wurde. Du kannst es glauben oder das auch nicht glauben: es hat alles seine Richtigkeit mit deiner Unterbringung gehabt.
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17.10.2017, 15:57 | #12 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich will mich nicht mit irgendjemanden vergleichen, aber ich verweise bei solchen Dingen sehr gerne auf Fälle wie Gustl Mollath, der jahrelang zu Unrecht in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht war. Er ist - und auch das musst Du wissen, liebe Michaela - dabei bei weitem nicht der einzige Fall. Ich möchte Dich ermutigen, liebe Michaela, dass wenn Du schon Administratorin für ein Forum bist, welches sich an Betreute und Betreuer richtet und gleichzeitig auch noch Berufsbetreuerin bist, Dich etwas mehr mit den gesetzlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, an die sich, liebe Michaela, selbstverständlich auch die Betreuer selbst halten müssen. Liebe Grüße, Christian Geändert von betreuter827651 (17.10.2017 um 15:58 Uhr) Grund: Ein "die" vergessen... |
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17.10.2017, 17:34 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der von dir erwähnte Fall ist nach wie vor sehr umstritten. Wenn du dich in dieser oder einer ähnlichen Rolle sehen möchtest dann bleibt dir das natürlich unbenommen. Leider wird dir dann auch das Forum weniger nützen können.
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17.10.2017, 20:14 | #14 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Der F.20er Bereich ist schon hoch spannend. Da scheinen die Gerichte schon unterschiedlich zu entscheiden. Ein ähnlich gelagerter Fall hat 3 erfolglose BGB Unterbringungen, 4 Vollgutachten, 6 Beschwerden, 2 Verfahrenspfleger "gekostet" bis der Betreute letztendlich nach PsychKG untergebracht wurde, und auch nur nachdem er angekündigt hatte, sich und seine Eltern umzubringen. Insofern finde ich diese ärztliche Stellungnahme schon sehr "soft", ein wenig Sterne gucken und Vorträge halten, nicht viel Raum für eine Selbstgefährdung. Dem Threadstarter bleibt die Möglichkeit gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Anzuraten ist ihm aber, sich auf die ärztliche Behandlung und die Medikation einzulassen. die 4 Wochen müssen nicht ausgereizt werden, sobald die Gründe für die Unterbringung wegfallen, muss die Unterbringung beendet werden. |
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17.10.2017, 20:50 | #15 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Was bei einer deutlichen Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit "soft" sein soll entzieht sich wirklich meiner Kenntnis????
Zitat:
Beispiele die das dann benennen könnten verkneife ich mir jetzt ganz absichtlich. Zitat:
Zitat:
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17.10.2017, 23:56 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 66
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Hallo Christian,
ich versteh Dich absolut, ich bin selbst betreut mit dem AK Aufenthalt und weiß noch nicht so recht, ob ich das will. Aber: zur Eigengefährdung gehören nicht nur klar geäußerte Suizidabsichten oder gar ein Suizidversuch. Eigengefährdend ist man auch dann z.B., wenn man denkt, man könnte fliegen, und es besteht die Gefahr, man springt vom Hochhaus. Fremdgefahr ist nicht nur: ich drohe, jemanden zu ermorden. Fremdgefahr ist auch, wenn ich die Gasleitungen im Keller für Tentakel von Außerirdischen halten und sie abzuhacken plane. ... Was ich damit meine: Du denkst zu kurz, wenn Du meinst, man kann nur untergebracht werden, wenn man glasklar äußert, dass man sich oder anderen was tun will. Es gibt Krankheiten, da will man niemandem was tun und tötet trotzdem "aus Versehen" sich oder andere. Ob das bei Dir zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Aber in dem Bericht steht was von Fehlhandlungen in vorherigen Behandlungen. Was für Fehlhandlungen waren das? LG |
24.10.2017, 18:19 | #17 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Frettchen.
Zitat:
In meiner ersten Psychose habe ich Stimmen gehört, die mein Verhalten abfällig beurteilt haben. Nicht mehr und nicht weniger. Kein "Bring Dich um!" oder "Töte Deine Mutter!" oder "Zünde das Haus an!" oder sowas in der Art. Ich höre heute auch noch Stimmen (sehr selten), aber die rufen immer nur meinen Namen. Weiß auch nicht, was da in meinem Unterbewusstsein abgeht. Die Fehlhandlung(en) in der Vergangenheit lagen darin, dass ich mal vor lauter Wut eine Sicherheitsglasscheibe eingetreten habe, die vor einem Fernseher stand. Das hat sich aber nicht Zuhause abgespielt, sondern in der Psychiatrie. Zum Thema: Mein Betreuer hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass er der Aufhebung zustimmen würde. Ich müsste aber vorher noch einmal mit einem Gutachter sprechen. Schauen wir mal, wie es weiter geht... Gruß, Christian |
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