Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausgesprochenes Anwesenheitsverbot durch Betreuer an Familienangehörige im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle Teilnehmer des Forums !
Ich hätte eine Frage:
Meine krebskranke Schwester steht unter Betreuung und wird durch ...
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11.11.2017, 18:59 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.11.2017
Beiträge: 1
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Ausgesprochenes Anwesenheitsverbot durch Betreuer an Familienangehörige
Hallo an alle Teilnehmer des Forums !
Ich hätte eine Frage: Meine krebskranke Schwester steht unter Betreuung und wird durch Ihren Sohn, ihrer Tochter und meine Person abwechselnd im täglichen Leben und Bedarf unterstützt. Die Betreuerin kommt sporadisch unter vorherige telefonischer Ansage, hat aber jeden Angehörigen im einzelnen die Anwesenheit bei den Besuchen verboten, ist das zulässig? Leider fand ich bisher keine Auskunft dahingehend im Netz, darum wende ich mich hier an das Forum. Ich bin für jede Auskunft dankbar. |
11.11.2017, 19:21 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn ich als Betreuerin das Gefühl habe meine Betreute kann sich in Anwesenheit bestimmter Personen nicht frei und ungezwungen äussern dann vereinbare ich Gespräche zu zweit. Wenn letztendlich die Betreute eine Vertrauensperson bei Gesprächen dabei haben möchte dann ist dem nachzukommen. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.11.2017, 19:23 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Ja, sie darf. Die Betreuerin will sich alleine mit der Betreuten unterhalten. Von daher darf sie schon alle anderen auffordern, den Raum zu verlassen. Da ihr die Betreute ebenfalls unterstützt, wird sie sich sicherlich auch mit Euch unterhalten. Sie ist ja auch ein Stück weit auf Eure Unterstützung für die Betreute angewiesen und hat dies auch im Sinne und zum Wohl der Betreuten zu koordinieren. Daher wird sie sich mit Euch auch mal im Beisein der Betreuten unterhalten. Die Betreuerin wird sicherlich nicht immer alles so tun, wie ihr euch das vorstellt. Das hätte die Betreute ebenfalls sicherlich nicht. Deshalb müßt ihr der Betreuerin also auch nicht böse sein. Aber mit ihr zusammen zu arbeiten ist wohl immer noch das Beste für die Betreute. Und das wollen wahrscheinlich alle. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.11.2017, 22:14 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nein, ist es nicht. Und diese sporadischen Anrufe würde ich der guten Frau auch mal austreiben. Es sind Termine zu vereinbaren mit Betreuten.
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12.11.2017, 15:13 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Ja ist zulässig und ist in manchen Fällen auch sinnvoll . Alles weitere hat Inre schön erklärt . Warum man Anrufe der Betreuerin austreiben sollte, ist mir auch ein Rätsel |
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13.11.2017, 10:54 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
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Verbot?
Hallo Zarmon2 - findet heraus oder fragt mal Deine Schwester (evtl. auch mal wenn die Betreuerin dabei ist) was Sie will, und akzeptiert dann ihren Willen!
(Ich selber bin ein Mensch, den Verbote besonders reizen, mich nicht an diese zu halten) Gruss Motzerella |
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