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gesetzliche Betreuung

 

durch gesetzliche Betreuung von Teilnahme ausgeschlossen TK

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Hallo liebe Forengemeinde. Folgendes Problem : Ich bin Mitglied der Techniker Krankenkasse. Da meine gesetzliche Betreuerin unter anderem Vertretung gegenüber ...


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Alt 19.11.2017, 07:24   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.11.2017
Beiträge: 5
Standard durch gesetzliche Betreuung von Teilnahme ausgeschlossen TK

Hallo liebe Forengemeinde.
Folgendes Problem :

Ich bin Mitglied der Techniker Krankenkasse.
Da meine gesetzliche Betreuerin unter anderem Vertretung gegenüber
Ämter und Behörden hat, gibt es so schon einige chaotische Zustände.
Beispiel: Zuzahlungsbefreiung TK
TK schickt den Antrag an Betreuerin, die setzt bei Erhalt ihren Stempel drauf und schickt mir den Antrag dann zu. Ich fülle ihn aus, zumal ich ja die Unterschrift wegen Abbuchung vom Konto leisten muss.
Um das alles zu beschleunigen, gehe ich damit persönlich zur TK und es wird auch sofort bearbeitet.
Die Befreiungskarte wird dann natürlich wieder an die Betreuerin geschickt, welche sie mir dann zuschickt. Umständlicher geht nimmer 😒

Nun bin ich im Zuge der Raucherentwöhnung (ich habe ua COPD) auf das von der TK angebotene Programm "meine TK" gestoßen, in dem ein Nichtraucher Coaching angeboten wird, kostenlos!
Hier wollte ich mich anmelden. Dies wurde abgelehnt, da ich einen gesetzlichen Betreuer habe. Natürlich habe ich daraufhin da angerufen um die Sachlage zu klären.
Ich muss dazu sagen, dass ich weder geschäftsunfähig bin und ausserdem kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.
Die Antworten der TK waren mehr als unbefriedigend.
So ist es, es gehe ja um sensible Daten und gesetzlich Betreute haben daher kein Anspruch auf das Programm.
Ich könnte ja den Gesundheitskurs Nichtraucher nehmen.
Hmm, A: Kostenpunkt 199€, b: es handelt sich um eine 5 Zeitstunden lange zusammenhängende Einheit.
Interessant! Ich darf also nicht an dem kostenlosen Programm teilnehmen, aber natürlich gerne an dem arg teuren Gesundheitskurs.
Mir bleiben nur zwei Optionen :
Krankenkasse wechseln oder Betreuung aufheben lassen.
Da ich wie oben beschrieben meine Dinge selbstständig regel, möchte ich gerne die Betreuung aufheben lassen.
Meine Betreuerin ist mir dabei leider keine große Hilfe, ihr Kommentar: dann schreiben Sie ans Gericht oder gehen Sie da vorbei.
Suuuuper.
Meine Frage an euch: was genau muss ich da nun machen?
Wie formuliere ich einen solchen Antrag und muss ich zb Atteste beifügen, die bestätigen, dass ich die Betreuung in den genannten Punkten nicht mehr benötige?
Wenn Attest, reicht dann eins vom Hausarzt oder muss ich einen Psychiater bemühen, der mich allerdings kaum kennt, da ich ihn erst seit 2 Jahren habe.
Hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen klar schildern, leider ist bei mir der Username Programm (Chaoskim)
Vielen Dank schon mal.
Chaoskim aka Sabine.
Chaoskim ist offline  
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Alt 19.11.2017, 08:41   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Sabine,

Zitat:
Hier wollte ich mich anmelden. Dies wurde abgelehnt, da ich einen gesetzlichen Betreuer habe. Natürlich habe ich daraufhin da angerufen um die Sachlage zu klären.
Die Auskunft der TK ist blanker Unsinn.
Bitte nochmal deine Betreuerin schriftlich das für dich zu klären. Sollte daraufhin nichts passieren oder eine Auskunft kommen wie: gehen Sie mal dahin, dann informiere das Betreuungsgericht darüber und bitte um Klärung oder evtl. auch um einen Betreuerwechsel.

Wenn bei dir der Nick auch das Program ist dann bist du mit einem guten Betreuer deutlich besser dran.

Als Betreuer freut man sich, und letztendlich ist ja auch das Ziel einer Betreuung irgendwann mal wieder überflüssig zu sein im Leben des Betreuten, wenn die Leute ihre Dinge selbst erledigen.
Aber den Ärger mit der KV wegen irgendwelcher falsch verstandener Formalia von Seiten der KV sollte man, oder darf man dann nicht den Betreuten alleine überlassen.

Wenn du allerdings die Betreuung wirklich komplett aufheben lassen willst dann bitte deinen Neurologen oder auch Hausarzt um eine kurze ärztliche Stellungnahme ob das dort genauso gesehen wird und die Betreuung für dich wirklich überflüssig ist.
Das schickst du dann zusammen mit einem formlosen Antrag: ich bitte um Aufhebung der Betreuung, an das zuständige Gericht.

Wie das dann weitergeht, ob noch ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben wird, ob eine Anhörung stattfindet das kann dir hier keiner sagen.
Deiner Betreuerin wird dein Schreiben auf jeden Fall auch noch zur Stellungnahme vorgelegt werden. Vielleicht kannst du mit ihr das zuvor noch besprechen.
Überlege es dir nochmal gut, nicht alle Betreuer arbeiten auf diese Art.
Viel Glück.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2017, 09:45   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.11.2017
Beiträge: 5
Standard Betreuung Antwort

Hallo Michaela.
Nun, ich musste leider viel lernen bzgl Betreuung.

Natürlich hat meine Betreuerin ein Fax an die KV geschickt und eine telefonische Antwort erhalten.
Es sei eben so, da es um sensible Daten ginge und es sicherlich auch in ihrem Interesse sei, dass Betreute nicht einfach zb ihre Adressdaten ändern.
Punkt!

Auf die Idee, meine Adresse zu ändern, bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen, könnte das aber sicherlich auch auf anderen Wegen 😉

Im Laufe des nächsten Jahres soll eventuell eine Überprüfung stattfinden, inwieweit da noch was abgeändert wird. Fakt sei eben, das Personen unter 16 und Personen mit gesetzlicher Betreuung von der Teilnahme ausgeschlossen seien. Punkt.

Daher erwäge ich ja nun die Aufhebung.
Ich werde es also so machen, wie du vorgeschlagen hast.
Ärztliches Attest vom Hausarzt holen und formlosen Antrag stellen.
Meine Betreuerin ist gegen die Aufhebung, kein Wunder, denn sie hat ja keine nennenswerte Arbeit mit mir, da sie mir alles ja einfach zuschickt, damit ich das dann erledige.

Eine zusätzliche Idee von mir: ich bin zusätzlich Klientin im ambulant betreuten Wohnen mit 5 Fachleistungsstunden pro Woche. Könnte ich das in meiner Argumentation mit anklingen lassen?

Danke für die schnelle Antwort und die Vorschläge.

Liebe Grüße, Sabine.
Chaoskim ist offline  
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Alt 19.11.2017, 13:30   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,

ich würde mir an deiner Stelle echt gut überlegen ob ein einzelnes Programm es wert ist die ganze Betreuung hin zu werfen, das würde ich echt nur tun wenn die Betreuung wirklich überflüssig ist...

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 19.11.2017, 14:35   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es sei eben so, da es um sensible Daten ginge und es sicherlich auch in ihrem Interesse sei, dass Betreute nicht einfach zb ihre Adressdaten ändern.
Also bitte, das wird ja immer absurder mit den von dir geschilderten Antworten. Ich kenne jetzt dieses spezielle Programm nicht aber einen Sinn, im Stil von: das ist dann eben so, ergibt sich daraus nicht für mich.
Meine Betreuten nehmen z.B. alle an dem Diabetes Programm der AOK teil, noch nie davon gehört dass man wegen einer Betreuung dort ausgeschlossen werden könnte.
Ich kann mich in deinem konkret Fall aber auch irren.

Zitat:
Ich werde es also so machen, wie du vorgeschlagen hast.
Ich hatte dir als bessere Lösung ein n Betreuerwechsel vorgeschlagen!

Wenn du weiter noch schreibst dass du 4 Wochenstunden Betreutes Wohnen hast dann ist das viel, insofern scheint der/dein Bedarf hoch zu sein. Was sagt denn dein Bezugsbetreuer dort zur Beendigung der Betreuung? Denkt er das ginge? Das wäre ein weiterer wichtiger Anhaltspunkt.
Ausserdem wenn deine Beteuerin gegen die Beendigung ist dann wäre es schon gut wenn du noch weitere Unterstützung für die evtl. Umsetzung deines Wunsches hast.

Lass dir in den Überlegungen dazu noch bißchen Zeit, hole noch weitere Infos ein damit aus deinem Antrag kein Bumerang wird.
Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2017, 20:41   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Den Zusammenhang zwischen einer Krankenkasse, die sich blöd anstellt und der daraus resultierenden gewünschten Betreuungsaufhebung verstehe ich jetzt nicht so ganz!?

Deine Betreuerin solltest Du als rechtliche Helferin im Hintergrund nicht voreilig aufgeben, sofern Du da gelegentlich Bedarf für Hilfe hast (z.B. bei Problemen mit der Krankenkasse).

4 bewo Std. sprechen schon für einen höheren Betreuungsbedarf, daraus läßt sich eher auch ein Bedarf für die rechtliche Betreuung ableiten.

Ich würde es mir nochmals gut überlegen mit der Betreuungsaufhebung.
ufzeer ist offline  
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Alt 20.11.2017, 05:20   #7
Ich bin neu hier
 
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Also ich war erschüttert über die Auskunft der KV 😒 wer mir nicht glaubt, kann ja mal nach "meine TK" googlen und die Zugangsvoraussetzungen lesen.

Hallo erstmal.

Nun, natürlich ist die Geschichte mit der KV nur der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte.

Ich habe nie um eine Betreuung gebeten und mich halt zähneknirschend damit arrangiert.
Eine echte Hilfe habe ich in ihr definitiv nicht!
Das Thema Aufhebung der Betreuung steht quasi immer im Raum, leider habe ich es bisher versäumt, da gezielt gegen anzugehen und meine Betreuerin unterstützt dies auch nicht.

Natürlich bin ich Dank medikamenteninduziertem Diabetes auch im DMP Diabetes der KV. Ebenso im DMP COPD seit kurzem, weswegen ich ja auch versuche, möglichst mit dem Rauchen aufzuhören.

Ich möchte nun nicht in einen Rechtfertigungsmodus verfallen, Fakt ist aber, dass ich meine Angelegenheiten durchaus selbstständig erledigen kann. Gsd blieb mir der Punkt Finanzen. Keine Schulden usw

Ich denke, jeder Betreuer sollte froh sein, wenn die Betreuung sich als überflüssig erweist.

Wegen Bewo: ok, dann werde ich das natürlich nicht in meine Argumentation zwecks Aufhebung der Betreuung einfließen lassen 😁
Der Bezugsbetreuer ist leider auch sehr unerfahren und ich thematisiere dies nicht mit ihm.

Liebe Grüße, Sabine.

Geändert von Chaoskim (20.11.2017 um 05:25 Uhr) Grund: Zusatz
Chaoskim ist offline  
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Alt 20.11.2017, 21:36   #8
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Sabine

Wenn Du Deine Sachen selber entscheiden kannst und bestenfalls bei der Umsetzung Unterstützung benötigst, dann brauchst Du die rechtliche Betreuung nicht.
Da Du eine rechtliche Betreuung hast, ist es Deine Sache die Aufhebung zu beantragen, wenn Du willst, dass sie aufgehoben wird.
Das kannst Du alleine beantragen, Du kannst es aber auch zusammen mit der Betreuerin tun, wenn sie da mitmacht. Das würde das Verfahren vereinfachen.
Aber es ist Deine Sache den Antrag anzuleiern.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.11.2017, 07:20   #9
Ich bin neu hier
 
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Hallo nochmal an alle.
Neuste Entwicklung: Ende Oktober habe ich das DMP COPD bei meiner Lungenfachärztin unterschrieben.
Nun erreichte mich am 20.11 ein Schreiben der KV mit der Bitte um Rückruf, da man mich telefonisch nicht erreicht hätte.

Natürlich rief ich zurück, obwohl die KV mich definitiv nicht angerufen hatte (Handy)
Dort erfuhr ich dann, das auf dem DMP eine falsche Unterschrift sei. Ich fragte erstaunt nach, wie das zu verstehen sei. Nun, ich als gesetzlich Betreute darf laut KV nicht mehr unterschreiben, sondern die Unterschrift muss von der Betreuerin erfolgen!
Mein Einwand, dass ich weder geschäftsunfähig bin noch ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt wurde zwar registriert, aber nicht notiert etc. Dann ginge es eben weiter zu einer anderen Stelle.
Nun bin ich völlig ratlos. Ich habe zb Rehasport, Bewegungsbad, wo ich vor der Stunde dann unterschreiben muss. Zählt diese Unterschrift nun auch nicht mehr? Ich habe keine gesetzestexte bzgl Betreuung parat, aber habe eigentlich angenommen, dass ich aufgrund der Geschäftsfähigkeit und ohne Einwilligungsvorbehalt sehr wohl noch unterschriftsberechtigt bin.
Natürlich rief ich meine Betreuerin an. Nach ca 4 Stunden rief sie auch zurück. Sie würde der KV die passenden Gesetzestexte per Fax schicken.
Zum Abschied meinte sie noch, sehen Sie, sie können nichts allein regeln. Hmmm, ohne Betreuung wäre ich aber doch auch gar nicht in diese Lage gebracht worden. Oder sehe ich das so falsch?
Mich stellt die KV ja nun als unfähig hin, also glaubt sie auch meinen Ausführungen nicht.
Also mir reicht es jetzt wirklich.
Nächste Woche habe ich den Termin bei meinem Hausarzt, da werde ich ihn erstmal auf ein ärztliches Zeugnis ansprechen und damit dann persönlich vor Gericht gehen samt Antrag auf Aufhebung der Betreuung.
Mit traurigen und ratlosen Grüßen,
Sabine.
Chaoskim ist offline  
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Alt 23.11.2017, 08:55   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier:
http://ratgeber.verbraucherzentrale-.../Leseprobe.pdf

Vielleicht kannst du das verwenden.

Zitat:
Zum Abschied meinte sie noch, sehen Sie, sie können nichts allein regeln.
Völliger QuatschWas kannst du denn dafür dass die Krankenkasse doof ist? Gar nix.


Ich rate dir aber nochmals lieber über einen Betreuerwechsel anstatt über eine Aufhebung nachzudenken.
Wer zu einer Aufhebung auf jeden Fall auch noch um Stellungnahme gebeten wird ist die zuständige Betreuungsstelle. Wende ich doch erst mal dahin und schildere dein Problem.
Findest du meistens in der Stadtverwaltung unter Soziales angesiedelt.
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michaela mohr ist offline  
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