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Sehr unzufrieden mit der Betreuung!

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Sehr unzufrieden mit der Betreuung! Die erste Gesetzliche Betreuerin die ich hatte war auch für Vermögenssorge zuständig, nach einigen Wochen ...


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Alt 20.11.2017, 17:14   #1
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Registriert seit: 15.11.2017
Beiträge: 5
Standard Sehr unzufrieden mit der Betreuung!

Sehr unzufrieden mit der Betreuung!

Die erste Gesetzliche Betreuerin die ich hatte war auch für Vermögenssorge zuständig, nach einigen Wochen wurde meine EC-Karte gesperrt, dann bekam ich Mahnungen das Geld (Rechnungen) nicht abgebucht werden konnten, ich kam nicht an die Kontoauszüge, über die Bank erfuhr ich das alles Geld von Konto abgebucht wurde!
Die Reaktion der Betreuerin war, ich soll das selber klären mit der Bank.
Ein Monat später teilte mir die Bank dann mit das, dass Konto nicht mehr mir gehört sondern meiner Betreuerin!
Danach entzog ich der Betreuerin beim Betreuungsgericht die „Vermögenssorge“, dass brachte aber nichts weil die Betreuerin den Beschluss vom Betreuungsgericht der Bank nicht vorlegte, so lief das Konto drei Monate auf dem Namen der Betreuerin!

Eine Anzeige bracht kein Ergebnis, nach einem Betreuerwechsel konnte die neue Betreuerin mir in diesen Fall nicht weiter helfen, weil ich halt keine Beweise hätte, so die Begründung der Betreuerin.

Neuer Fall, ich wurde auf der Strasse von jemanden schwer verletzt habe das der neuen Betreuerin mitgeteilt das ich zu Arzt muss und das ich eine Anzeige machen will, die Reaktion der Betreuerin war dann, ich soll selber in die Notaufnahme gehen!
Die Betreuerin ist auch für Gesundheitsfürsorge verantwortlich, hat sich seit dem nicht mehr bei mir gemeldet.
Natürlich gab es endlose Diskussionen die nur dann dazu führen das ich keine Hilfe bekomme.

Es ist einfach nicht möglich Hilfe, selbst in Notfall von einer Betreuerin zubekommen, ich kann doch nicht ständig die Betreuerin wechseln, dass Betreuungsgericht kann mir nicht helfen der Sozialdienst verweist auf die Betreuerin das ich mir dort Hilfe holen soll.

Was soll ich machen, gibt es noch andere Möglichkeiten Hilfe zu bekommen?

Geändert von Jann (20.11.2017 um 17:28 Uhr)
Jann ist offline  
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Alt 20.11.2017, 18:44   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Puh: ich versuche mal zu sortieren:

Konto: ein Konto kann niemals auf dem Namen des Betreuers umgeschrieben werden. Könnte es sein, dass du einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge hast? Schau mal auf dem Beschluss nach.

Vermögenssorge entziehen: das geht nicht so einfach. Du hättest die Aufhebung dieses Aufgabenkreises beantragen können. Das würde dann vom Gericht geprüft. Sollte der Richter der Auffassung sein, dass das ok ist , dann gibt es einen neuen Beschluss. Diesen muss die Betreuerin der Bank vorlegen und ist dann raus aus den Banksachen. Tut sie das nicht und verfügt weiterhin über dein Konto, macht sie sich strafbar. Und das wiederum wäre leicht beweisbar. Den Beschluss kannst du dir als Kopie beim Betreuungsgericht holen, die Kontobewegungen zeigen, was die Betreuerin danach noch gemacht hat. Sollte das eorklich so gewesen sein, dann Rede darüber mit deiner neuen Betreuerin. Diese Beweise wären schnell erbracht .

Gesundheitssorge: der Betreuer ist nicht der Notarzt und auch kein Krankenwagen oder Taxi. Bist du verletzt gibt es zwei Möglichkeiten: Wer fit ist, sucht die Notaufnahme selbst auf. Wer das nicht schafft, braucht je nach Verfassung ein Taxi oder einen Krankenwagen . Kein rechtlicher (!) Betreuer fährt dich in die Klinik - bzw sollte das in so einem Fall kein rechtlicher Betreuer tun.

Dort kommt es dann darauf an, ob du einwilligungsfähig bist. Das heißt: verstehst du den Arzt, wenn er dir erklärt was du hast, was gemacht werden muss , warum das gemacht werden muss und welche Risiken es dabei gibt? Falls ja: du bist einwilligungsfähig und der Betreuer (zunächst) raus. Falls nein: ist der Betreuer erreichbar , muss er kommen, mit dem Arzt sprechen und ggf in die Behandlung einwilligen. Ist der Betreuer nicht erreichbar (z.B. nachts) wird im Notfall auch ohne Einwilligung behandelt. Das Unfallopfer, das nicht mehr bei Bewusstsein ist und keinen Betreuer hat, wird ja auch operiert.

Anzeige: ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Die solltest du tatsächlich selbst stellen, die Betreuerin könnte dich- wenn die passenden Aufgabenkreise vorliegen- höchstens begleiten.

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 21.11.2017, 15:54   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.11.2017
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hallo.

Puh: ich versuche mal zu sortieren:

Konto: ein Konto kann niemals auf dem Namen des Betreuers umgeschrieben werden. Könnte es sein, dass du einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge hast? Schau mal auf dem Beschluss nach.

Vermögenssorge entziehen: das geht nicht so einfach. Du hättest die Aufhebung dieses Aufgabenkreises beantragen können. Das würde dann vom Gericht geprüft. Sollte der Richter der Auffassung sein, dass das ok ist , dann gibt es einen neuen Beschluss. Diesen muss die Betreuerin der Bank vorlegen und ist dann raus aus den Banksachen. Tut sie das nicht und verfügt weiterhin über dein Konto, macht sie sich strafbar. Und das wiederum wäre leicht beweisbar. Den Beschluss kannst du dir als Kopie beim Betreuungsgericht holen, die Kontobewegungen zeigen, was die Betreuerin danach noch gemacht hat. Sollte das eorklich so gewesen sein, dann Rede darüber mit deiner neuen Betreuerin. Diese Beweise wären schnell erbracht .

Gesundheitssorge: der Betreuer ist nicht der Notarzt und auch kein Krankenwagen oder Taxi. Bist du verletzt gibt es zwei Möglichkeiten: Wer fit ist, sucht die Notaufnahme selbst auf. Wer das nicht schafft, braucht je nach Verfassung ein Taxi oder einen Krankenwagen . Kein rechtlicher (!) Betreuer fährt dich in die Klinik - bzw sollte das in so einem Fall kein rechtlicher Betreuer tun.

Dort kommt es dann darauf an, ob du einwilligungsfähig bist. Das heißt: verstehst du den Arzt, wenn er dir erklärt was du hast, was gemacht werden muss , warum das gemacht werden muss und welche Risiken es dabei gibt? Falls ja: du bist einwilligungsfähig und der Betreuer (zunächst) raus. Falls nein: ist der Betreuer erreichbar , muss er kommen, mit dem Arzt sprechen und ggf in die Behandlung einwilligen. Ist der Betreuer nicht erreichbar (z.B. nachts) wird im Notfall auch ohne Einwilligung behandelt. Das Unfallopfer, das nicht mehr bei Bewusstsein ist und keinen Betreuer hat, wird ja auch operiert.

Anzeige: ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Die solltest du tatsächlich selbst stellen, die Betreuerin könnte dich- wenn die passenden Aufgabenkreise vorliegen- höchstens begleiten.

LG
Boomer
Danke für die Antwort, aber Sie hätten nicht alles kommentieren müssen.
Weil Vermögenssorge hatte ich entzogen und das Konto gehört wieder mir.

Aber ich komme nicht an die Kontoauszüge ich weis nicht wie viel Geld geklaut wurde, die Betreuerin weigert sich die Kontoauszüge rauszurücken wenn Sie den überhaupt Kontoauszüge hatt oder hatte.

Und wie soll man beweisen das, der Beschluss vom Betreuungsgericht erst nach Wochen der Bank vorgelegt wurde, für das alles brauche ich ein Anwalt den ich mir nicht leisten kann, die Polizei kann mir nicht helfen auch nicht die neue Betreuerin!

Bei Behördengänge brauche ich schon mal Hilfe die ich aber nicht von der Betreuerin bekomme, deshalb meine frage wo oder wehr kann mir helfen wenn ich Hilfe brauche?
Jann ist offline  
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Alt 21.11.2017, 16:53   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Weil Vermögenssorge hatte ich entzogen und das Konto gehört wieder mir.
Nochmals, einen Aufgabenkreis ändern kann nur das betreuungsgericht (oder Notariat), aber nie der Betreute selber.

Zitat:
Aber ich komme nicht an die Kontoauszüge ich weis nicht wie viel Geld geklaut wurde,
Wenn du wieder selber dein Vermögen verwaltest kannst du dir doch einen Ausdruck von der Bank erstellen lassen oder im Online Banking das Konto prüfen.

Zitat:
Und wie soll man beweisen das, der Beschluss vom Betreuungsgericht erst nach Wochen der Bank vorgelegt wurde,
Das lässt sich ggfls. leicht über die Bank klären, dort ist ja vermerkt wann der Beschluss vorgelegt wurde. Ich verstehe jedoch nicht warum du der Bank nicht direkt nach Erhalt deine Beschlussausfertigung mit der Aufhebung der Vermögenssorge vorgelegt hast??
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 21.11.2017, 17:08   #5
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Nochmals, einen Aufgabenkreis ändern kann nur das betreuungsgericht (oder Notariat), aber nie der Betreute selber.
Das hatte ich gemacht!!!

Wenn du wieder selber dein Vermögen verwaltest kannst du dir doch einen Ausdruck von der Bank erstellen lassen oder im Online Banking das Konto prüfen.
Online Banking habe ich nicht, dass andere kostet Geld und selbst wenn ich weis wie viel Geld weg ist wer hilft mir? Die Polizei hat das Verfahren eingestellt!

Das lässt sich ggfls. leicht über die Bank klären, dort ist ja vermerkt wann der Beschluss vorgelegt wurde. Ich verstehe jedoch nicht warum du der Bank nicht direkt nach Erhalt deine Beschlussausfertigung mit der Aufhebung der Vermögenssorge vorgelegt hast??
AGBs der Bank, nur der Kontobesitzer darf den Beschluss vom Betreuungsgericht vorlegen, die war halt die Betreuerin!
!
Jann ist offline  
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Alt 21.11.2017, 19:51   #6
Routinier
 
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Beiträge: 1,882
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Nochmals: der Kontoinhaber kann niemals die Betreuerin gewesen sein. Das warst immer du


Nochmals die Frage: war ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge?
Boomer ist offline  
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Alt 22.11.2017, 16:27   #7
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Nochmals: der Kontoinhaber kann niemals die Betreuerin gewesen sein. Das warst immer du

Nochmals die Frage: war ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge?
Diese Feststellung hilft mir überhaupt nicht weiter!

Die Bank sagte was anderes, auch die wenigen Kontoauszüge wo der Name und Adresse der Betreuerin drauf steht sagte was anderes!

Aber wie erwähnt ist der Fall abgeschlossen, meine eigentliche Frage wird hier wohl nicht gelöst werden…
Jann ist offline  
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Alt 22.11.2017, 17:11   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,

Ich habe gerade mal nachgeschaut, bei mir steht auch die Betreuerin mit auf den Konto Auszügen, und als Empfängerin für Infos der Bank ist auch sie eingetragen, das Konto gehört trotzdem mir... Es ist für die Bank nur praktischer nur einen Adressaten zu haben...

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 22.11.2017, 17:28   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Genau Elara.

Als Empfänger der Kontoauszüge kann da durchaus der Betreuer stehen. Aber deshalb ist er noch lange kin Kontoinhaber.

Soweit erkennbar, wurden alle Fragen beantwortet . Wenn halt nur leider nicht in die von dir gewünschte Richtung.

Andernfalls stelle doch deine Frage bitte nochmal ganz konkret .
Boomer ist offline  
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Alt 23.11.2017, 15:48   #10
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Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Genau Elara.

Als Empfänger der Kontoauszüge kann da durchaus der Betreuer stehen. Aber deshalb ist er noch lange kin Kontoinhaber.

Soweit erkennbar, wurden alle Fragen beantwortet . Wenn halt nur leider nicht in die von dir gewünschte Richtung.

Andernfalls stelle doch deine Frage bitte nochmal ganz konkret .
Das waren einige Beispiele die ich in den letzten zwei Jahren mit zwei Betreuerinnen erlebt habe, das war das erlebte nicht die Frage.

Also halten wir fest, wenn ein Betreuter Mensch mit Behinderung mit Schmerzen in seiner Wohnung liegt muss die Betreuerin nicht persönlich helfen, auch nicht wenn der jenige drei Monate nicht an sein Konto kommt und seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und kein Essen mehr hat, dass ist also auch kein Grund für eine Betreuerin einzuschreiten und zu helfen.

Gut, dass ich das jetzt weis, fragt sich nur welche Aufgaben eine Betreuerin hat?

Ich bin leider nicht bei allen Situationen in der Lage mir selber zu helfen deswegen brauche ich z.B. bei Arzt und Behördenbesuche einen Begleiter, Betreuer übernehmen aber diese Aufgabe nicht wie ich erfahren muss.

Deshalb meine Frage, wo bekomme ich Hilfe wenn ich Hilfe brauche?
Jann ist offline  
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