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Finanzieller Ruin durch Betreuer

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Hallo! Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um die Frage, was man tun kann, wenn ein gesetzlicher ...


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Alt 20.11.2017, 22:18   #1
Noname1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Finanzieller Ruin durch Betreuer

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um die Frage, was man tun kann, wenn ein gesetzlicher Betreuer trotz finanzieller Möglichkeit nicht verhindert, dass ein Betreuter sein Haus verliert und am Ende noch in Privatinsolvenz landet.
Person A hat seit März einen gesetzlichen Betreuer. Kurz bevor der Betreuer bestellt wurde, hat er seiner Tochter und einem anderen Angehörigen B eine Generalvollmacht erteilt, die jedoch vom Gericht nicht anerkannt wurde, weil es Zweifel an der Geschäftsfähigkeit von A zu dem Zeitpunkt hatte (eine Betreuerbestellung war bis dahin aber mehrfach vom Gericht abgelehnt worden). Ein Widerspruch dagegen läuft noch, allerdings möchte der gesetzliche Betreuer den beiden Familienmitgliedern ohnehin die Betreuung abgeben (ist ihm wohl zuviel Arbeit für sein Geschäftsmodell).
A besitzt ein (allerdings noch hoch verschuldetes) Haus mit einer kleinen Wohnung für sich selbst und 2 vermieteten 3-Zimmer-Wohnungen und sollte als pensionierter Beamter eigentlich gut abgesichert sein. Er befindet sich momentan im Pflegeheim.
Nun scheint der Betreuer aber zu faul zu allem zu sein. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Die Mieter des A zahlen nicht einmal die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Betreuer macht trotz Willen des Betreuten keine Mieterhöhung obwohl diese rechtlich möglich wäre (monatlicher Schaden 3-stellig).
Zudem hat A ein fast neues Auto, aber den Führerschein schon vor über einem Jahr freiwillig abgegeben. Für dieses Auto gibt es einen Darlehensvertrag, für den jeden Monat ein 3-stelliger Betrag abgezogen wird, es wird jeden Monat Versicherung gezahlt, Steuer etc. Seit März hat es der Betreuer nicht geschafft, sich darum zu kümmern. Dann wollte er vor 4 Monaten die Tochter beauftragen (diese soll jedes Mal springen und Aufgaben für den Betreuer erledigen), das Auto zu verkaufen, hat es aber in diesen 4 Monaten nicht geschafft, die finanzierende Bank nach dem erforderlichen Einverständnis zum Verkauf zu fragen. Das Auto steht jetzt dann den 2. Winter und wird kaputt gehen (noch geht es) und blockiert zudem die Garage der Tochter.
Und so gibt es noch weitere Beispiele.
Auch versucht der Betreuer, bei der Tochter Panik zu erzeugen, indem er ständig erwähnt, dass es finanziell ganz schlecht aussehen würde und er nicht weiß, ob er das Haus halten kann und ob es nicht auf eine Privatinsolvenz hinausläuft (die Tochter hat den Eindruck, dass es dem Betreuer sehr Recht wäre, wenn das Haus weg ist, weil er sich dann um weniger kümmern muss). Dabei müsste die Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg eigentlich den Großteil der Pflegekosten decken und mit Pension und Mieteinnahmen sollte es somit möglich sein, sonstige Forderungen oder Tilgungen zu begleichen.
Auch macht der Betreuer Andeutungen, dass jetzt wegen einer größeren unbestrittenen Forderung eine Klage kommen würde. Allerdings hat B einen aktuellen Kontoauszug gesehen und es war mehr als genug Geld auf dem Girokonto um die Forderung zu begleichen. Ein Betreuer darf doch nicht zusätzliche Gerichtskosten auflaufen lassen?
Und laut Aussage des Betreuers zahlt er gerade jeden Monat nur etwas mehr als 200 Euro ans Pflegeheim, weil von der Beihilfe noch keine Rückmeldung kam und der Betreute A anscheinend irgendeine Klausel bei der Kranken/Pflegeversicherung unterschrieben hätte, so dass diese nur etwas mehr als 200 Euro im Monat bezahlt (das Geld auf dem Girokonto hätte ausgereicht, um auch das Pflegeheim zu bezahlen). Somit sind auch noch Probleme mit dem Pflegeheim zu befürchten. Inwiefern diese Aussagen korrekt sind oder durch diese nur Druck auf die Tochter erzeugt werden soll, die Betreuung baldestmöglich zu übernehmen, ist nicht klar. Die Tochter und B wollten eigentlich, dass der Betreuer - wenn er schon Geld bekommt - dann die rechtlichen Sachen abarbeitet, bevor sie die Betreuung übernehmen.
Auch mit der Nebenkostenabrechnung wurde die Tochter beauftragt, aber auf mehrfache Nachfrage nach den notwendigen Belegen wurde sie ignoriert (wohlgemerkt zahlen die Mieter (7 Personen) keinen Nebenkostenvorschuss!).
Wie also kann man gegen diesen Betreuer vorgehen? Irgendjemand muss doch einen Betreuer kontrollieren können. Ich weiß, dass es Betreuerhaftung gibt, aber man muss doch schon vorher etwas tun können, bevor das Haus weg ist und nicht erst danach. Das bisher zuständige Betreuungsgericht (Notariat) fühlt sich ganz offensichtlich nur ans Bein gep'inkelt, wenn man Zweifel an einem ihrer Betreuer vorträgt. Demnächst geht die Zuständigkeit zwar ans Amtsgericht über, allerdings wird dann möglicherweise schon nichts mehr zu retten sein. Vor allem geht die Übertragung der Betreuung auch nicht von heute auf morgen.
Zudem stellt sich die Frage, ob der gesetzliche Betreuer dann nicht auch zugunsten der Generalvollmacht die Betreuung abgeben kann, wenn ohnehin die in der Generalvollmacht genannten Personen Betreuer werden würden?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
 
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Alt 21.11.2017, 08:12   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Deine Schilderung der Zustände lasse ich mal so stehen mit dem Hinweis dass zu einer wirklichen Beurteilung auch die Darstellung der anderen Seite gehören würde.

Die Betreuung liest sich überaus aufwändig und das Folgende:
Zitat:
Die Tochter und B wollten eigentlich, dass der Betreuer - wenn er schon Geld bekommt - dann die rechtlichen Sachen abarbeitet, bevor sie die Betreuung übernehmen.
verursacht bei mir leichtes Bauchgrummen bis fast Unmut.
Betreuer räumen nicht den Dreck weg damit andere es danach dann einfach haben. Wir sind auch keine Sanierer von teilweise maroden Unternehmen oder vorherigen.... äh fragwürdigen Unterfangen und Fehlentscheidungen.

Weiter sehe ich mich in meiner Ahnung auch dadurch bestätigt:
Zitat:
Auch mit der Nebenkostenabrechnung wurde die Tochter beauftragt, aber auf mehrfache Nachfrage nach den notwendigen Belegen wurde sie ignoriert (wohlgemerkt zahlen die Mieter (7 Personen) keinen Nebenkostenvorschuss!).
Die Betreuung besteht seit März diesen Jahres. (2017)
Eine Nebenkostenabrechnung hat in diesem Jahr zu erfolgen für das Jahr 2016.
Welche Belege fordert man jetzt von einem Betreuer der in dem genannten Zeitraum nicht mal zuständig war?
Die genannten 7 Personen die keine NK zahlen machen das doch nicht erst seit März 2017 so oder? In der Zeit vorher gab es noch keinen Betreuer und irgendwer müsste sich in der Vorzeit auch gekümmert, bzw. defintiv nicht gekümmert haben.
Ganz allgemein sage ich: natürlich soll Betreuung eine Hilfe darstellen in der man sich so gut man kann dem Betreuten zu seinem Recht verhilft, ihm dabei behilflich ist seine Lebensvorstellungen umzusetzen- soweit möglich. Ihm die Zukunft auf lebenswerte Art versucht zu sichern.

Betreuung heisst aber deshalb nicht gleichzeitig eine jahrelange Misswirtschaft ohne Überblick auf einen Schlag zu ordnen.
Vielleicht bn ich an diesem Punkt etwas überempfindlich, ich hatte gerade eine Betreuung wo in 3 grossen Mietshäusern zuvor nie, in 15 Jahren nicht, NK Abrechnungen gemacht wurden und ich sollte dass dann "fix mal" nachholen.
So geht das nichtso geht vor allem Betreuung nicht

Betreuern werden vom Gesetzgeber in den ersten Monaten 5,5 Stunden monatlich (Heimbewohner) zugestanden um sich einen Überblick zu verschaffen, die Betreung bekannt zu geben, die ersten und wichtigsten Dinge zu regeln, Existenzsicherung z.B. ist hier absolut vorragngig anzusehen.

Bei dem was hier alles an Baustellen aufgezählt wird in Anbetracht von einem halben Jahr Betreuungszeit sind deine/Eure Erwartungen an Regelung viel zu hoch meiner Meinung nach.

Zitat:
Irgendjemand muss doch einen Betreuer kontrollieren können.
Ja, das macht das Betreuungsgericht bzw. das Notariat.

Zitat:
Das bisher zuständige Betreuungsgericht (Notariat) fühlt sich ganz offensichtlich nur ans Bein gep'inkelt, wenn man Zweifel an einem ihrer Betreuer vorträgt.
Das ist schon alleine aus Gründen auch einer bestehenden Amtshaftung kaum vorstellbar in der Realität.
Jede Beschwerde gegen einen Betreuer wird diesem zur Stellungnahme vorgelegt. Je nach Antwort- und bei Beschwerden schreibt keiner von uns nur: iss halt so- werden jeweils Belege/Beweise/ Zahlen beigefügt.
Wie das Gericht dann entscheidet- man bekommt als Betreuer u.U. auch gesagt: so geht das nicht- hängt von dem Inhalt der Beschwerde und der Stellungnahme und Plausibilität des Betreuers ab.

Zitat:
Zudem stellt sich die Frage, ob der gesetzliche Betreuer dann nicht auch zugunsten der Generalvollmacht die Betreuung abgeben kann, wenn ohnehin die in der Generalvollmacht genannten Personen Betreuer werden würden?
Darüber und darauf hat der Betreuer keinen Einfluss. Die Entscheidung dazu liegt alleine am Gericht.

Zitat:
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Die einzige Möglichkeit besteht in einer Beschwerde beim Notariat und/oder einem Antrag auf Aufhebung der Betreuung.
__________________
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Alt 21.11.2017, 20:07   #3
Noname1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wow, da will man jemandem helfen und ist direkt der B'uhmann.
Der Grund, warum die Angehörigen wollten, dass der Betreuer die rechtlichen Sachen übernimmt ist, dass dieser Anwalt ist und die Angehörigen nicht. Außerdem müssen manche Sachen jetzt erledigt werden und nicht erst in ein paar Monaten (die Übergabe der Betreuung dauert anscheinend ein paar Monate, v.a. angesichts der Umstellung vom Notariat aufs Amtsgericht).
Die Angehörigen haben den Betreuer gefragt, was er denn schon alles gemacht hat in den 9 Monaten. Er erwähnt dabei seit Monaten immer nur die selbe eine Sache. Es macht eben nicht den Eindruck, dass 5,5 h im Monat etwas getan wird. Und wenn er für jeden Betreuten die 4-5,5 h im Monat aufbringen würde, dann dürfte der Betreuer ja auch nicht mehr als 30-40 Betreuungen annehmen.
Wenn es ihm zuviel Arbeit ist, dann muss er eben andere Leute beauftragen, Dinge davon zu erledigen, aber das kann doch kein Grund dafür sein, jemanden in den finanziellen Ruin laufen zu lassen und Dinge gar nicht zu erledigen. Ich kann doch auch nicht Rechnungen einfach nicht bezahlen, weil jetzt die 5,5 h abgelaufen sind. Dann muss ich eben in den 5,5 h jemanden beauftragen, diese Sachen zu erledigen (ob entgeltlich oder unentgeltlich).
Dass dies eine umfangreiche Betreuung ist bestreitet keiner. Aber es gibt 3 Personen, die sogar unentgeltlich Sachen davon erledigen würden wie gerade die Nebenkostenabrechnung. Aber selbst da ist man dann der B'öse? Weil man dafür leider die Belege der entstandenen Nebenkosten braucht, die der Betreuer bei sich hat (und wohlgemerkt hat der Betreuer die Tochter gebeten, die Nebenkostenabrechnung zu machen, nicht umgekehrt. Aber wie soll sie das machen, ohne die Zahlen vorliegen zu haben)?
Der Betreute befand sich seit August 2016 richterlich eingewiesen in einer Klinik (und war wohl davor auch schon unerkannt geschäftsunfähig, weshalb auch so eine geringe Miete und kein Nebenkostenvorschuss gezahlt wird. Die Mieter sind Ende 2014 und Mitte 2015 eingezogen. Von den Angehörigen wusste das mit den Nebenkosten keiner. Auch heute scheint der Betreute normal zu sein, wenn man mit ihm redet. Die Angehörigen sind leider keine ausgebildeten Psychologen, die eine psychische Krankheit diagnostizieren können, wenn die Person normal wirkt. Erst zum August 2016 hin wurde es offensichtlich, weshalb A dann eingewiesen wurde). Da bei A selbst die Krankheitseinsicht gefehlt hat, gab es erst seit Ende Februar 2017 die Vollmacht (mit der erst einmal die aufgelaufenen Rechnungen/Mahnungen von einem halben Jahr abgearbeitet wurden), weil mehrfach eine Betreuerbestellung abgelehnt wurde (und das ist der Grund, warum da so viel aufgelaufen ist. A war richterlich eingewiesen, konnte also seine Rechnungen nicht bezahlen, hat aber auch keinen Betreuer bekommen). Ab März gab es dann den Betreuer, so dass die Angehörigen nicht mehr weitermachen konnten. Und da sind jetzt die Angehörigen Schuld, dass bis jetzt keine Nebenkostenabrechnung für 2016 gemacht wurde? Oder der Betreute, weil er in der Klinik eingewiesen war?
Dann werden wir wohl eine schriftliche Beschwerde machen müssen. Allerdings kommt vom Notariat "wenden Sie sich ans Amtsgericht, wir geben die Betreuungsangelegenheiten in einem Monat dahin ab". Aber das Amtsgericht hat ja noch gar keine Ahnung davon, was es in einem Monat bekommen wird:-( Und wenn das alles Monate dauert ist es womöglich zu spät.
 
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Alt 21.11.2017, 21:06   #4
agw
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Zitat:
Wow, da will man jemandem helfen und ist direkt der B'uhmann
Also ich habe hier nicht gelesen das dich jemand zum Buhmann machen will.

Aber deine inhaltlichen Sachen werden letztlich nur vor Ort mit den entsprechenden Unetrlagen zu klären sein.

Zitat:
Allerdings kommt vom Notariat "wenden Sie sich ans Amtsgericht, wir geben die Betreuungsangelegenheiten in einem Monat dahin ab".
Diese Aussage verwundert doch sehr. Auch wenn zum 1.1.18 die Abgabe an das Amtsgericht erfolgt ist das Notariat derzeit zuständig.
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Alt 22.11.2017, 07:19   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ich habe niemanden zum Buhmann gemacht sondern vesucht die Realität und die Möglichkeiten einer gesetzliche Betreuung zu schildern.

Zitat:
Ich kann doch auch nicht Rechnungen einfach nicht bezahlen, weil jetzt die 5,5 h abgelaufen sind.
Das habe ich weder gesagt noch angedeutet.

Jeder Arzt hat ein Budget und ein Zeitkontingent nach dem er sich richtet und nach/in dem er arbeitet, jede Klinik, jeder Handwerker usw. - eigentlich jeder Mensch.
Ich kann die Empörung nicht nachvollziehen wenn die Berufsgruppe der Betreuer darauf hinweist, dass es bei ihnen genauso ist.
Woher kommt dieser irre Nimbus, das absolute Geücht dass Betreuer alles, aber auch alles und teilweise über jede zumutbare Grenze hinaus zu bewerkstelligen hätten? Das ist einfach nur absurd.
Betreuer sind keine Übermensche ohne Grenzen, ohne Regeln

Zitat:
Dann muss ich eben in den 5,5 h jemanden beauftragen, diese Sachen zu erledigen (ob entgeltlich oder unentgeltlich).
Ein Auftrag kann dann erteilt werde wenn dafür die nötigen Mittel zur Verfügung stehen. Unentgeltlich arbeitet keiner.

Hier wird mir zu viel nach "Schuld" gesucht und darüber alles andere, vor allem die Realität aus den Augen verloren. Z.B.
Zitat:
weil mehrfach eine Betreuerbestellung abgelehnt wurde (und das ist der Grund, warum da so viel aufgelaufen ist.
Wenn eine Betreuung vom Gericht abgelehnt wird dann geschieht das deswegen weil nach vorherigen ärztlichen Stellungnahmen kein Bedarf dafür gesehen wurde.
Das kann aber nicht der Grund sein alles auflaufen zu lassen.

Zitat:
A war richterlich eingewiesen, konnte also seine Rechnungen nicht bezahlen, hat aber auch keinen Betreuer bekommen
Man kann seine Rechnungen auch von einer Klinik aus zahlen, zumal wenn Verwandte da sind die die Überweisungen zur Bank bringen können.
Nicht jeder in einer Klinik bekommt automatisch einen Betreuer.
Ich wiederhole nochmal, wenn auch bei einer richterlichen Einweisung - und die wird nach allen Seiten hin streng geprüft- kein Bedarf ersichtlich ist, wenn (scheinbar) auch die Ärzte diesen zum damaligen Zeitpunkt nicht gesehen haben ....... dann war die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung wohl nicht vorhanden.

Auf eine gesetzliche Betreuung hat man kein allgemeines Recht so in der Art von: will ich jetzt also muss sie her. Das zu Stande kommen von Betreuungen ist an Gesetze gebunden und nicht an den jeweiligen Willen einer Person.

Im Übrigen kann ich mich nur noch agw anschliessen: das Notariat ist zuständig völlig unabhängig davon was in 6 Wochen sein wird.

Einzelheiten des Betrags sind für mich nicht stimmig bzw. auch zu wenig detailliert. Das kann tatsächlich nur vor Ort geklärt werden.

Stellt einen Antrag auf Betreuerwechsel wenn ihr mit dem jetzigen Betreuer nicht zufrieden seid. Der muss vom zuständigen Notariat bearbeitet werden.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.12.2017, 03:57   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2017
Beiträge: 5
Standard Finanzieller Ruin durch Betreuer

Hallo Noname,
ich verstehe dich. Ich bin von vielen gebeten worden Berufsbetreuerin zu werden. Daher habe ich mich in Praxis und in diesem Forum umgesehen und dabei festgestellt, dass die Beiträge der Berufsbetreuer/-innen und die Praxis sich wie Tag und Nacht unterscheiden.
Folgendes solltest du wissen: Die Betreuung wurde einst von einer Frau Margot Honecker unter anderer Bezeichnung eingeführt. Die in der DDR praktizierte Umsiedlungspolitik entspricht identisch dem heutigen Aufenthaltsbestimmungsrecht; die in der DDR praktizierte Zwangsenteignung entspricht der heutigen Vermögenssorge; Familienanwälte hatten damals wie heute keine Chance, da ein Richter gegen den Willen der Betroffenen und ohne Angabe von Gründen Betreuungen bestimmen darf. Für jede eingerichtete Betreuung erhält das Gericht jährlich 1 950,- € zzgl. Kosten für Beschlüsse von dem/der Betreuten.
Es ist zur Gewohnheit geworden, dass sich ein Gericht erst über das Vermögen des/der Betroffenen informiert und dann über die Betreuungsbehörden bei den Betreuern nachfragen lässt ob Interesse besteht. ist kein Vermögen vorhanden besteht nie Interesse.
In deinem Fall war der Betreuer von Mieteinnahmen, eigenem Haus, ehemaliger Beamter von Vermögen ausgegangen. Jetzt, wo er die Realität gesehen hat ist sein Interesse verloren gegangen.
Bei Menschen mit Vermögen wehren sich die Betreuer/-innen gegen einen Betreuerwechsel; bei Menschen ohne Vermögen geben sie die Betreuung gerne ab.
Ich selbst werde wahrscheinlich in meinem jetzigen Beruf bleiben und lieber nebenbei in Not geratenen Personen helfen ohne hierfür eine Vollmacht zu benötigen.
Jessica 99 ist offline  
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Alt 16.12.2017, 06:46   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da es hier jetzt völlig unsinnig wird, wird dieser Thread geshlossen.

Ein Hinweis an @jessica 99. Weitere Beiträge dieses oder ähnlichen Inhaltes müssen zum Ausschluss us dem Forum führen.
Damit wären wir leider hoffnungslos überfordert.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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