Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütungsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsfrage im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Soweit ich das bisher gelesen habe hängt die Zahl der Stunden die ein Betreuer vergütet bekommt an dem ob ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.12.2017, 12:02   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard Vergütungsfrage

Hallo,

Soweit ich das bisher gelesen habe hängt die Zahl der Stunden die ein Betreuer vergütet bekommt an dem ob die Betreute Vermögend ist. Nun würd mich interessieren wie es in folgendem fiktiven Fall gehandhabt wird.
Die B. Bekommt durch die überraschend doch zahlende Versicherung in den Bereich ab dem man als Vermögend gilt, die B. Bezieht allerdings Eingliederungshilfe an der sie sich finanziell beteiligen muss, hat nun das Betreuungsgericht eine Art Vorrecht auf das Geld und die B. Gilt als Vermögend, oder wird das Geld betrachtet das nach Abzug der Kosten für die Eingliederungshilfe übrig bleibt?

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2017, 12:50   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Bezieht allerdings Eingliederungshilfe an der sie sich finanziell beteiligen muss, hat nun das Betreuungsgericht eine Art Vorrecht auf das Geld und die B. Gilt als Vermögend,
Ein Vorrecht hat das Gericht nicht bei Rückforderungen. Wenn Sozialhilfe und Gericht Ansprüche haben kommt es eben darauf an wer schneller einen Bescheid zur Rückzahlung ausstellt.

Wenn die Betreute nun allerdings vermögend ( >5000) wurde kann das Gericht natürlich auch noch nach § 1836 e BGB zurückfordern.

Wem du in welcher Reihenfolge die Vermögensänderung mitteilst kannst du entscheiden.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39