Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Mutter wird sterben! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Zur Miete kann auch noch was gesagt werden:
Bei dem Tod der Mieterin haben die Erben eine verkürzte ...
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08.01.2018, 19:40 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Zur Miete kann auch noch was gesagt werden: Bei dem Tod der Mieterin haben die Erben eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, sofern sie nicht in den Mietvertrag einsteigen wollen. Die Kündigungsfrist des Vermieters bleibt bei drei Monaten oder ggf. mehr, falls das Mietverhältnis schon lange genug bestand. https://www.promietrecht.de/Mieterku...ters-K1710.htm MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.01.2018, 01:30 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
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Danke,
bezugsberechtigt bin ich steht schon immer in der Lebensversicherung. Und ich bin das einzige Kind meiner Mutter. Heute morgen war der Bestatter mit einer Vollmacht von mir bei dem Betreuer um sie und andere Papiere und Gegenstände sowie die Wohnungsschlüssel und den Personalausweis abzuholen. Rausgerückt hat er aber nur die Wohnungsschlüssel und den Personalausweis meiner Mutter. Er behauptet jetzt, daß er die Police nicht hat. Den Mietvertrag und alles hat er auch behalten. VlG Inge |
10.01.2018, 06:18 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Inge, ich hatte dir bereits geschrieben,
Zitat:
Wenn du nicht warten willst oder kannst dann teile dem Gericht den derzeitigen Sachverhalt mit und bitte darum, dass der Betreuer angewiesen wird dir die Unterlagen herauszugeben. Ob das dann auch so passiert weiss ich nicht. Andere Möglichkeiten sehe ich derzeit nicht. PS: wenn du den Wohnungsschlüssel jetzt hast dann kannst du doch jemanden in die Wohnung schicken um nach Unterlagen usw. zu suchen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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10.01.2018, 09:14 | #14 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Das Gericht wird den Betreuer nicht anweisen, die Schlüssel an XY herauszugeben.
Das Betreuungsgericht, der Betreuer --> sind raus, da die betreute Person verstorben ist. Befreiende Herausgabe von Gegenständen und Papieren an Dritte kann der Betreuer nur, wenn ihm nachgewiesen wird, dass der Empfänger ERBE ist. Also Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Gibt der Betreuer an die Tochter heraus, die Tochter schlägt die Erbschaft aus, längeres Verfahren und der Staat erbt - da kann im schlimmsten Fall eine Haftungssache gegen den Betreuer rauskommen, wenn die Tochter (die durch die Ausschlagung nicht mehr Erbin ist, egal ob einziges Kind oder nicht) alles Bargeld vereinnahmt und Papiere entwendet hat. (Nein, ich unterstelle niemandem nichts. Ich habe Berufserfahrung ...)
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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