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Meine Mutter wird sterben!

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Moin moin Zur Miete kann auch noch was gesagt werden: Bei dem Tod der Mieterin haben die Erben eine verkürzte ...


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Alt 08.01.2018, 19:40   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Zur Miete kann auch noch was gesagt werden:
Bei dem Tod der Mieterin haben die Erben eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, sofern sie nicht in den Mietvertrag einsteigen wollen.
Die Kündigungsfrist des Vermieters bleibt bei drei Monaten oder ggf. mehr, falls das Mietverhältnis schon lange genug bestand.

https://www.promietrecht.de/Mieterku...ters-K1710.htm

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.01.2018, 01:30   #12
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.12.2017
Beiträge: 9
Standard

Danke,

bezugsberechtigt bin ich steht schon immer in der Lebensversicherung.
Und ich bin das einzige Kind meiner Mutter.

Heute morgen war der Bestatter mit einer Vollmacht von mir bei dem Betreuer um sie und andere Papiere und Gegenstände sowie die Wohnungsschlüssel und den Personalausweis abzuholen.

Rausgerückt hat er aber nur die Wohnungsschlüssel und den Personalausweis meiner Mutter.

Er behauptet jetzt, daß er die Police nicht hat.

Den Mietvertrag und alles hat er auch behalten.

VlG
Inge
ipdet ist offline  
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Alt 10.01.2018, 06:18   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Inge, ich hatte dir bereits geschrieben,

Zitat:
dass der Betreuer zunächst einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung für das Gericht anfertigen muss. Dazu können Unterlagen durchaus noch benötigt werden.
Ich reisse meine Akten auch am Ende nicht gerne durcheinander indem ich dies und das vorher herausgebe. Sobald alles fertig ist und ich den Prüfvermerk des Gerichts über meine Schlussrechnung habe wird ein Protokoll mit und über die Unterlagen erstellt und alles auf einmal wird gegen Quittung herausgegeben.

Wenn du nicht warten willst oder kannst dann teile dem Gericht den derzeitigen Sachverhalt mit und bitte darum, dass der Betreuer angewiesen wird dir die Unterlagen herauszugeben. Ob das dann auch so passiert weiss ich nicht.

Andere Möglichkeiten sehe ich derzeit nicht.

PS: wenn du den Wohnungsschlüssel jetzt hast dann kannst du doch jemanden in die Wohnung schicken um nach Unterlagen usw. zu suchen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.01.2018, 09:14   #14
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Das Gericht wird den Betreuer nicht anweisen, die Schlüssel an XY herauszugeben.


Das Betreuungsgericht, der Betreuer --> sind raus, da die betreute Person verstorben ist.


Befreiende Herausgabe von Gegenständen und Papieren an Dritte kann der Betreuer nur, wenn ihm nachgewiesen wird, dass der Empfänger ERBE ist. Also Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Gibt der Betreuer an die Tochter heraus, die Tochter schlägt die Erbschaft aus, längeres Verfahren und der Staat erbt - da kann im schlimmsten Fall eine Haftungssache gegen den Betreuer rauskommen, wenn die Tochter (die durch die Ausschlagung nicht mehr Erbin ist, egal ob einziges Kind oder nicht) alles Bargeld vereinnahmt und Papiere entwendet hat.
(Nein, ich unterstelle niemandem nichts. Ich habe Berufserfahrung ...)
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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