Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtlichen Betreuer ablösen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
ich habe für meine demente Mutter Anfang 2017 einen Betreuer bei Gericht beantragt und bin mehr als unzufrieden.
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08.01.2018, 12:41 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 13
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Rechtlichen Betreuer ablösen
Hallo ,
ich habe für meine demente Mutter Anfang 2017 einen Betreuer bei Gericht beantragt und bin mehr als unzufrieden. Aufgrund von Streitigkeiten mit meinem Bruder sah ich keine andere Lösung. Mein Bruder ist alkoholkrank und lebte bei meiner Mutter und nutzte sie nur aus, liess sie verwahrlosen, kümmerte sich um nix... usw... Nun ist er aus dem Haus und Mutter geht es psychisch sehr viel besser. Der Betreuer allerdings ist für mich kaum erreichbar, kümmert sich um nix, ruft nie zurück und seitdem ich weiss, was er alle 3 Monate dafür bekommt, nämlich knapp 800 Euro, bin ich mehr als sauer. Er hat sich letztes Jahr auch nur 2x bei meiner Mutter blicken lassen. Mein Mann und ich kümmern uns mehr oder weniger alleine um alles was meine Mutter betrifft ( Einkauf, putzen der Wohnung, waschen der Wäsche, koordinieren der Arzttermine usw) und nun möchte mein Mann Betreuer von meiner Mutter werden denn den Rest schaffen wir gemeinsam auch noch. Wir hoffen darauf dass wir dann wichtige Entscheidungen selber tragen können, denn der Betreuer kümmert sich, wie gesagt um nichts, ich telefoniere ihm ständig hinterher und wir müssen einiges hier erledigen was wichtig ist, zum Wohle meiner Mutter ( Pflegedienstwechsel usw) . Meine Mutter vertraut uns bzw meinem Mann voll und ganz aber ich habe etwas Bedenken ob wir den Betreuer überhaupt wieder "loswerden" können denn immerhin habe ich ihn ja bei Gericht beantragt. Kann mir da jemand helfen, ich bin gerade sehr verzweifelt.Wie gehen wir vor? Was schreiben wir ans Gericht? Wie schreiben wir es? Vielen Dank!! |
08.01.2018, 13:01 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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na na, mal immer langsam.
Zitat:
Der trinkende Bruder ist aus dem Haus, von alleine ist er sicher nicht gegangen. Zitat:
Zitat:
Wenn das so ist, dann müsste er dem Gericht lediglich kurz schreiben dass er verwandte hat die seine Betreuung ehrenamtlich übernehmen würden und dass er damit einverstanden ist. Ab an`s Gericht damit und fertig. Eine ehrenamtliche Betreuung hat Vorrang vor einer Berufsbetreuung solange keine sachlichen Gründe dagegen sprechen.
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09.01.2018, 10:01 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 13
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Hallo und erstmal danke für die Antwort.
Natürlich weiss ich was ein Betreuer nicht machen muss aber wenn er sich nicht um die Sachen kümmert, für die er bezahlt wird, dann weiss ich es nicht... Meine Mutter hat Alzheimer-Demenz und ist nicht in der Lage ein Schreiben für das Gericht aufzusetzen, sie möchte aber natürlich dass wir uns lieber um die Sachen kümmern. Meine Frage war ja , wie schreiben wir das, können wir den Antrag stellen oder soll ich im Namen meiner Mutter schreiben?? ( was ja bei Gericht blöd aussehen würde denn die können sich ja vorstellen dass meine Mutter das nicht alleine geschrieben hat) LG |
09.01.2018, 11:47 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn ihr bei Gericht als Verfahrensbeteiligte bekannt seid (das heisst nun einmal so wenn man in Betreuungen beteiligt ist) wovon ich ausgehe dann könnt ihr dem Gericht Mitteilung davon zu machen, dass ihr bereit seid die Betreuung ehrenmtlich zu übernehmen. Man kann dazu anfügen, dass die Mutter einverstanden damit ist aber leider nicht in der Lage das zu schreiben. Eine weitere Möglichkeit wäre sich an die zuständige Betreuungsstelle zu wenden mit der Bitte um Beratung und Unterstützung für euren Wunsch. Die Betreuungsstelle muss sowieso bei allem, Beendigung, Wechsel usw. mit angehört werden.
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09.01.2018, 12:27 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 13
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Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Ja, mein Mann ist bei Gericht bekannt da er schon Ersatzbetreuer meiner Mutter ist. LG Bibbi |
13.01.2018, 17:45 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 13
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Guten Abend,
ich weiss wirklich nicht wie wir das Schreiben ans Gericht formulieren sollen. Wir möchten nichts falsch machen... Kann mir jemand helfen? Mein Mann ist Ersatzbetreuer meiner Mutter und er möchte die Berufsbetreuerin ablösen und es ehrenamtlich machen. Meine Mutter ist natürlich damit einverstanden, wir haben oft mit ihr drüber gesprochen aber schreiben kann sie es halt nicht selber . Und wie ist das denn mit den ganzen Unterlagen meiner Mutter, bekommen wir die dann wieder? Also das, was wir der Betreuerin irgendwann mal ausgehändigt haben. Und wie ist das mit dem Konto meiner Mutter? Meine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig und die Betreuerin hat die Vollmacht fürs Konto, meine Mutter kann selber kein Geld mehr holen und bekommt auch keine Kontoauszüge ( auch nach mehrmaligen Telefonaten , schickt die Betreuerin meiner Mutter keine Auszüge) Über Hilfe hier im Forum würde ich mich sehr freuen LG Bibbi |
13.01.2018, 18:15 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ihr müsst schreiben:
Ich möchte die Betreuung meiner Schwiegermutter ehrenamtlich übernehmen. Die Betreute ist mit dem Betreuerwechsel einverstanden bzw. wünscht dies ebenso, kann das aber nicht schriftlich bestätigen sondern müsste im Rahmen einer Anhörung dazu befragt werden. Unterschrift. Fertig. Wenn der Betreuerwechsel amtlich ist muss die vorherige Betreuerin zuerst eine Schlussrechnung machen und alle Unterlagen, die Betreute betreffend, an den neuen Betreuer herausgeben. Das kann manchmal 4 bis 6 Wochen dauern. Normalerwise wird bei einem Wechsel telefoniert und die wichtigsten Dinge vorab schon mal weitergereicht. Wenn die Betreuung dann bei deinem Mann liegt muss er das selbst allen in Frage kommenden Stellen mitteilen.
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14.01.2018, 12:57 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Auf die Gefahr hin zu nerven, muss ich erneut auf die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht hinweisen (hier nicht mehr praktikabel, aber für andere ein wichtiger Hinweis): wenn sich ein Angehöriger ohnehin um alles kümmert, wie es bei engelchen wohl der Fall ist, dann ist er mit einer Vorsorgevollmacht viel besser dran als in der Situation mit einem gesetzlichen Betreuer, der nun mal dann die Handlungs-, ähhh Organisationshoheit hat - den trinkenden Bruder werfe ich im Zweifelsfall auch mit der Vorsorgevollmacht aus dem Haus.
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14.01.2018, 19:00 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.10.2016
Beiträge: 13
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@Michaela Mohr: Vielen Lieben Dank für die Antwort.
Muss ich keine Gründe für den Wechsel angeben? @Sohn55: Vorsorgevollmachten hatten wir schon mit meiner Mutter unterschrieben aber das Gericht hat diese nicht anerkannt da meine Mutter schon dement war als sie diese unterschrieben hat... Das war das erste was die Betreuerin von uns sehen wollte |
14.01.2018, 19:12 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
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