Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Enkeltochter ist im Juni 2017 18 Jahre alt geworden, sie ist in einer behinderten Werkstatt, da sie geistige Einschränkungen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
14.01.2018, 19:29 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 13.01.2018
Beiträge: 1
|
Betreuung
Meine Enkeltochter ist im Juni 2017 18 Jahre alt geworden, sie ist in einer behinderten Werkstatt, da sie geistige Einschränkungen hat.
Leider haben ihre Eltern keine Betreuungsvollmacht, sondern es wurde vom Gericht eine Betreuung gestellt. Sie wohnt im betreuten Wohnen da wo sie auch arbeitet. Ihre Eltern konnten bis zur Volljährigkeit immer sie nach Hause holen, leider können die Eltern dies nicht mehr tun, sondern es macht die vom Gericht bestellte Betreuerin. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Eltern (die 'Tochter möchte es) wieder die Tochter zu Besuch nach Hause kommen lassen können. Sie kann leider trotz ihrer Volljährigkeit nicht selbst bestimmen, obwohl sie das gerne möchte (Eltern und Großeltern besuchen) |
14.01.2018, 20:17 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Redet doch einfach mit der Betreuerin über diesen Wunsch oder beantragt selbst die Übernahme der Betreuung bei Gericht.
Eigentlich solltet ihr bereits dazu gefragt worden sein. Viel Erfolg!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|