Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage als Angehörige eines unter Betreuung stehenden Menschen. Leider geht es ihm sehr schlecht, ...
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16.01.2018, 10:42 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
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Wohnungskündigung
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage als Angehörige eines unter Betreuung stehenden Menschen. Leider geht es ihm sehr schlecht, so dass er nach einem langen Krankenhausaufenthalt nun in einem Pflegeheim untergebracht ist und wohl nicht mehr in seine Wohnung zurück kann. Sein Einkommen besteht aus einer sehr kleinen Rente und der entsprechenden Aufstockung durch das Sozialamt. Wie und durch wen erfolgt hier die Kündigung und Auflösung der Wohnung? Und gilt auch in einem solchen Fall die 3-monatige Kündigungsfrist, so dass das Sozialamt für diese Zeit sowohl für die Miete als auch für die Kosten des Pflegeheims aufkommen müsste? Ich freue mich auf eventuelle Antworten und danke schon vorab. |
16.01.2018, 11:06 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Entweder kündigt der Betreute selber oder wenn dies nicht mehr geht kann der Betreuer kündigen. Dieser benötigt dazu jedoch eine gerichtliche Genehmigung.
Zitat:
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16.01.2018, 11:20 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider kommen wir mit dem Betreuer nicht so wirklich gut zurecht.
Wenn er den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung hat, sollten wir uns darauf verlassen können, dass alles seinen ordnungsgemäßen Gang geht, oder können da Probleme auftreten, wenn Fristen nicht eingehalten werden o. ä. Die Wohnung gehört einem guten Bekannten, wir würden hier ungern einen Mietausfall riskieren. |
16.01.2018, 11:28 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
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16.01.2018, 11:35 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
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Die hat er auch.
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16.01.2018, 12:22 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im allgemeinen sollte und kann man aber davon ausgehen, dass Betreuer wissen wie und wann eine Wohnung zu kündigen ist. Ein wichtiger Hinweis von agw sollte unbedingt Beachtung finden. Wenn der Betreute nicht selbst kündigen kann muss der Betreuer, um zu kündigen, die gerichtliche Genehmigung einholen. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch die Auseinandersetzung mit dem Amt über die Weiterzahlung der Miete ist nicht immer problemlos- wobei dabei der Betreuer nicht der Verursacher ist. Beides kann dazu führen dass gedacht wird: hier geht nichts einen ordnungsgemässen Gang. Man sollte sich mit dem Betreuer wenn möglich versuchen zu verständigen damit nicht aus einem Missverständnis heraus grösserer Ärger kommt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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24.01.2024, 19:07 | #7 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.01.2024
Beiträge: 1
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Hallo,
nach der Wohnungskündigung im besten Fall anwaltlichen Rat einholen. Jedoch trotzdem schon einmal den Umzug vorbereiten und im besten Fall schon einmal ein Umzugsunternehmen anfragen um kurzfristig gewappnet zu sein. Link entfernt; Werbung // Fara, Mod. Geändert von Fara (25.01.2024 um 07:54 Uhr) |
26.02.2024, 13:04 | #8 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
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Zitat:
Gibt es da keine verbindlichen Regelungen? |
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26.02.2024, 14:23 | #9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Wenn der Betreute sich im Sozialhilfe/Grusi-Bezug befindet, ist die Weiterzahlung der Miete von der Rspr geklärt:
https://www.lexikon-betreuungsrecht....hen_Mietkosten
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.02.2024, 17:35 | #10 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
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