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Wohnungskündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen, ich habe mal eine Frage als Angehörige eines unter Betreuung stehenden Menschen. Leider geht es ihm sehr schlecht, ...


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Alt 16.01.2018, 10:42   #1
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Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
Standard Wohnungskündigung

Guten Morgen,


ich habe mal eine Frage als Angehörige eines unter Betreuung stehenden Menschen. Leider geht es ihm sehr schlecht, so dass er nach einem langen Krankenhausaufenthalt nun in einem Pflegeheim untergebracht ist und wohl nicht mehr in seine Wohnung zurück kann. Sein Einkommen besteht aus einer sehr kleinen Rente und der entsprechenden Aufstockung durch das Sozialamt.


Wie und durch wen erfolgt hier die Kündigung und Auflösung der Wohnung? Und gilt auch in einem solchen Fall die 3-monatige Kündigungsfrist, so dass das Sozialamt für diese Zeit sowohl für die Miete als auch für die Kosten des Pflegeheims aufkommen müsste?


Ich freue mich auf eventuelle Antworten und danke schon vorab.
Schmausel ist offline  
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Alt 16.01.2018, 11:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Schmausel Beitrag anzeigen
Wie und durch wen erfolgt hier die Kündigung und Auflösung der Wohnung?
Entweder kündigt der Betreute selber oder wenn dies nicht mehr geht kann der Betreuer kündigen. Dieser benötigt dazu jedoch eine gerichtliche Genehmigung.

Zitat:
Und gilt auch in einem solchen Fall die 3-monatige Kündigungsfrist, so dass das Sozialamt für diese Zeit sowohl für die Miete als auch für die Kosten des Pflegeheims aufkommen müsste?
Auch bei Heimaufenthalt gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Evtl. Mieten, Räumungs und Renovierungskosten können beim Sozialhilfeträger beantragt werden. Das sollte aber auf alle Fälle mit dem Betreuer abgesprochen werden wenn dieser die entsprechenden Aufgabenkreise hat.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.01.2018, 11:20   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider kommen wir mit dem Betreuer nicht so wirklich gut zurecht.


Wenn er den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung hat, sollten wir uns darauf verlassen können, dass alles seinen ordnungsgemäßen Gang geht, oder können da Probleme auftreten, wenn Fristen nicht eingehalten werden o. ä. Die Wohnung gehört einem guten Bekannten, wir würden hier ungern einen Mietausfall riskieren.
Schmausel ist offline  
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Alt 16.01.2018, 11:28   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Wenn er den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung hat
Der Augabenkreis Aufenthaltsbestimmung hat nichts mit einer Wohnungskündigung zu tun, zutreffender wären Wohnungsangelegenheiten und Vermögenssorge.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 16.01.2018, 11:35   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 4
Standard

Die hat er auch.
Schmausel ist offline  
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Alt 16.01.2018, 12:22   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn er den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung hat, sollten wir uns darauf verlassen können, dass alles seinen ordnungsgemäßen Gang geht,
Das kann dir hier letztendlich keiner sagen denn wir kennen den Betreuer nicht.
Im allgemeinen sollte und kann man aber davon ausgehen, dass Betreuer wissen wie und wann eine Wohnung zu kündigen ist.

Ein wichtiger Hinweis von agw sollte unbedingt Beachtung finden.
Wenn der Betreute nicht selbst kündigen kann muss der Betreuer, um zu kündigen, die gerichtliche Genehmigung einholen.
Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auch die Auseinandersetzung mit dem Amt über die Weiterzahlung der Miete ist nicht immer problemlos- wobei dabei der Betreuer nicht der Verursacher ist.

Beides kann dazu führen dass gedacht wird: hier geht nichts einen ordnungsgemässen Gang.
Man sollte sich mit dem Betreuer wenn möglich versuchen zu verständigen damit nicht aus einem Missverständnis heraus grösserer Ärger kommt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2024, 19:07   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.01.2024
Beiträge: 1
Standard

Hallo,
nach der Wohnungskündigung im besten Fall anwaltlichen Rat einholen. Jedoch trotzdem schon einmal den Umzug vorbereiten und im besten Fall schon einmal ein Umzugsunternehmen anfragen um kurzfristig gewappnet zu sein.

Link entfernt; Werbung // Fara, Mod.

Geändert von Fara (25.01.2024 um 07:54 Uhr)
UmzugKlo ist offline  
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Alt 26.02.2024, 13:04   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Ein wichtiger Hinweis von agw sollte unbedingt Beachtung finden.
Wenn der Betreute nicht selbst kündigen kann muss der Betreuer, um zu kündigen, die gerichtliche Genehmigung einholen.
Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auch die Auseinandersetzung mit dem Amt über die Weiterzahlung der Miete ist nicht immer problemlos- wobei dabei der Betreuer nicht der Verursacher ist.
Die von Michaela angesprochene Auseinandersetzung mit dem Amt hat - wie aktuell mal wieder - schon öfters zu unschönen Diskussionen mit Vermietern geführt. Na klar wollen die Vermieter die Miete weiterhin regelmäßig bis zum Vertragsende haben aber das Amt stellt die Zahlung mit Übernahme der Kosten für das Pflegeheim ein, die Vermieter sind verständlicherweise verärgert und die Abstimmungen über Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten der Wohnung sind von Beginn an mit negativ Vibrations belastet wenn ich da rumeiern muss, dass das Amt irgendwann bestimmt alles in einer Summe zahlt.....
Gibt es da keine verbindlichen Regelungen?
Betreuungslehrling ist offline  
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Alt 26.02.2024, 14:23   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard

Wenn der Betreute sich im Sozialhilfe/Grusi-Bezug befindet, ist die Weiterzahlung der Miete von der Rspr geklärt:

https://www.lexikon-betreuungsrecht....hen_Mietkosten
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.02.2024, 17:35   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenn der Betreute sich im Sozialhilfe/Grusi-Bezug befindet, ist die Weiterzahlung der Miete von der Rspr geklärt:

https://www.lexikon-betreuungsrecht....hen_Mietkosten
Klasse, danke!
Betreuungslehrling ist offline  
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