Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Haus im Ausland im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich benötige Hilfe von euch!...
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18.01.2018, 21:46 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Betreuung und Haus im Ausland
Ich benötige Hilfe von euch!
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18.01.2018, 22:00 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Geht's auch etwas ausführlicher???
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18.01.2018, 22:15 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Ja das geht es es ist aber eine lange Geschichte und sehr Interessant!
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19.01.2018, 07:31 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Ich habe ein Haus geschenkt bekommen in Spanien.
Mein Vater wollte das es nicht verkauft wird es war eigentlich seine Idee dass ich es bekommen soll. Meine anderen Geschwister sollten dafür ein Urlaubsrecht erhalten. Es gibt 2 nette Geschwister die sich aber nie um das Haus gekümmert haben. Es war fast zerfallen. Eine davon hatte die Betreuung. Ich habe beide vor der Schenkung informiert dass ich Haus das bekommen werde und beide hatten nichts dagegen. Eine Anrechnung war und ist vorgesehen. Beide könne sich jetzt plötzlich an nichts mehr erinnern und wollen mich jetzt fertig machen. So möchte meine Schwester A die die Betreuung inne hatte die Schenkung gerne rückgängig machen. Ich muss aber dazu sagen das dass Haus nicht zum Verkehrswert sondern zum Katasterwert übertragen wurde. (Bei Eltern und Kindern so üblich ) Sie möchte das dass Haus jetzt geschätzt wird (Ich habe viel investiert an Arbeit und Geld ) Die Schenkung war ende 2013. Wie kann man rechtlich gegen so ein heimtückisches Vorgehen handeln. Wer kann mal nach rechtlichen Gesichtspunkten meine Changen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung beurteilen? Geändert von Markus12 (19.01.2018 um 07:48 Uhr) |
19.01.2018, 07:42 | #5 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dein Beitrag ist leider überhaupt nicht verständlich.
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Abgesehen von den obigen Fragen kann das hier keiner wirklich beurteilen und Rechtsberatung ist uns sowieso nicht erlaubt. Vielleicht bzw. sehr wahrscheinlich bist du mit deinem Anliegen bei einem Anwalt zur Beratung wirklich besser aufgehoben. Es scheint ja eher um einen Streit zwischen Geschwistern zu gehen wobei da die Betreuung keine Rolle spielen kann oder spielt. Viel Erfolg!
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.01.2018, 07:49 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Von meinem Vater natürlich.
Ich habe schon einen Anwalt. Das,Haus habe ich seit Ende 2013! Ich habe meine Schwester seinerzeit über die Schenkung informiert weil meine Schwester zu der Zeit schon Betreuerin meines Vaters war! Sie versucht mich damit zu erpressen aktuelle Schätzung oder anfechtung der Schenkung! Deshalb möchte ich eine unabhängige Meinung hier aus dem Form gerne hören. Geändert von Markus12 (19.01.2018 um 08:03 Uhr) |
19.01.2018, 10:27 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sollte der Schenker einer Sache oder eines Gegenstandes im Zeitraum von 10 Jahren (rückwärts) Sozialleistungen benötigen müssen vom Betreuer diese Schenkungen zurückgefordert werden.
Dies kann u.U. auch in Erbschaftsangelegenheiten der Fall sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.01.2018, 13:16 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Der Schenker ist vor knapp 3 Jahren verstorben.
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19.01.2018, 13:30 | #9 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Dann hat die Betreuung auch vor drei Jahren geendet und kann im Zusammenhang mit einer eventuellen Schenkung nicht mehr greifen. Es könnte natürlich noch andere Mechanismen vorhanden sein, zum Beispiel eine Generallvollmacht, und dann kommt es drauf an, welche eventuellen Widerrufsgründe im Schenkungsvertrag stehen und vielleicht sonst noch bestehen. So einfach ist das mit dem Widerruf jedenfalls nicht, und mit dem Erbe hat es (abgesehen von eventuellen Klauseln im Schenkungsvertrag) auch nix zu tun, denn was dein Vater zu Lebzeiten weitergibt, gehört nicht zur Erbmasse. |
19.01.2018, 13:54 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 12
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Ich glaube wir missverstehen uns.
Die Schenkung des Hauses war in der Zeit in der mein Vater angeblich schon betreut wurde. Die Betreuung endete natürlich mit dem Tode meines Vaters. Seit 3 Jahren verdienen unsere Anwälte an uns. Es besteht kein Schenkungsvertrag. Das,Haus wurde über einen Notar verschenkt. Eine Generalvollmacht was ist das genau? Geändert von Markus12 (19.01.2018 um 14:01 Uhr) |
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