Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwohnermeldeamt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frau möchte gerne in ihre Wohnung zurück. Diese ist Behinderten gerecht umgebaut mit Platz für Pflegepersonal. Sachverständigengutachten liegt vor.
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19.01.2018, 03:29 | #1 |
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Registriert seit: 08.11.2017
Beiträge: 5
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Einwohnermeldeamt
Frau möchte gerne in ihre Wohnung zurück. Diese ist Behinderten gerecht umgebaut mit Platz für Pflegepersonal. Sachverständigengutachten liegt vor.
Zur Zeit befindet diese sich noch in einem Pflegeheim. Die Betreuerin will alles dafür tun dass sie nie wieder nach Hause darf obwohl m. E. die Voraussetzungen des § 3 SGB XI weggefallen sind. Ist diese Frau mit erstem Wohnsitz in ihrer Wohnung und mit zweitem Wohnsitz im Heim anzumelden ? |
19.01.2018, 14:10 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
In erster Linie muss eine Einigkeit mit der Betreuerin hergestellt werden. Sonst hat die Frau entweder Schulden wg. Heim- und Wohnungskosten, die sie nicht bezahlen kann oder es bestehen unrechtmäßige Verträge, die Probleme aufwerfen. Das Einwohnermeldeamt (Titel des Threads) und die Anmeldung werden bestenfalls dann interessant, wenn die bestehenden Probleme des Verbleibs gelöst sind. Sonst gibt es schon deshalb unnötige Probleme. MfG Imre
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19.01.2018, 20:03 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Diese Frau hatte soviel geerbt dass der Umbau schuldenfrei erfolgen konnte und noch Geld vorhanden ist.
Seit dem ersten Tag der Betreuung hat sie die Betreuerin abgelehnt. Drei Anträge auf Betreuerwechsel wurden abgelehnt weil die Betreuerin die Betreuung behalten will. Das Gericht begründet die Ablehnung weil die Betreuerin angeblich einwandfrei arbeitet. Persönlichen Kontakt lehnt die Betreuerin ab weil die Dame nichts mit ihr zu tun haben will. Die Betreuerin hat jetzt mit Unterstützung der Betreuungsbehörde bei Gericht beantragt die Willensfähigkeit aberkennen zu lassen. Ohne fremde Hilfe kann sich die Dame nur eingeschränkt helfen; Rollstuhl alleine bewegen geht schon nicht mehr. Sie war geistig fit, fängt langsam aber an, an der jetzigen Situation psychisch zu Grunde zu gehen und will nur noch nach Hause. Betreuerin hatte ihr beim ersten und damit gleichzeitig letzten Besuch vor etwa 1 1/2 Jahren gesagt, dass sie für immer im Heim bleiben muss. Dafür will die Betreuerin sorgen. Bitte nicht falsch verstehen: ich sehe es so: Ist Geld aufgebraucht wird Haus verkauft und Betreuerin muss kaum für die gezahlten Stunden arbeiten. |
19.01.2018, 21:25 | #4 | |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Zitat:
Da wäre doch schon gleich das Problem. Die einzig sinnvolle Lösung: mit der Betreuerin Kontakt zulassen und gemeinsam eine Klärung finden . Und Ich frage mich immer noch wo der Mythos herkommt, Heimbewohner würden einem Betreuer weniger Arbeit machen. Zurzeit reichen bei KEINEM EINZIGEN meiner Heimbewohner die 2 Stunden im Monat aus, die bezahlt werden. Ich lege im Moment bei jedem Zeit drauf , die ich ohne Bezahlung arbeite. |
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20.01.2018, 08:29 | #5 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Um was soll es in diesem Thread eigentlich gehen? Wo ist die Rechtsfrage, mir ist das nicht klar weswegen der Thread auch verschoben wird.
Zitat:
Vor der Bestellung eines Betreuers gibt es eine Anhörung. Dort kann man seine Einwände vorbringen. Wer denkt durch Ablehnung der Betreuerin auch gleich die Betreuung los zu werden hat sich sehr geirrt, im übrigen auch kein Zeichen für geistige Klarheit. Zitat:
Die Betreuerin wurde bestellt und hat ihren Verplichtungen nach zu kommen. Zitat:
Jemand der vom Betreuungsrecht keine oder nur sehr wenig Ahnung hat weiss aber andererseits genau was falsch gemacht wird? Betreuung erfolgt nach recht klaren Regeln und Masstäben. Wenn der Betreuer sich das geltende Recht hält gibt es keinen Grund ihn "auszutauschen". Dass Betreute oft nicht erkennen können -aus Krankheitsgründen- was nun tatsächlich (langfrisitig) nicht gehen kann heisst nicht automatisch , dass der Betreuer schlecht ist. Das ist kein "Betreuer in Schutz nehmen" sondern das sind allgemein gültige Voraussetzungen in Betreuungen! Zitat:
Es gibt keine wirklichen Infos über den Gesundheitszustand und die Einschränkungen der Betreuten. Das alleine ist letztendlich entscheidend darüber wie es grundsätzlich weitergehen könnte und welche Lösungen in Betracht kämen. Wer nur bis übermorgen denkt, der denkt zu kurz.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.01.2018, 23:07 | #6 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 5
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Jetzt wird das Thema verfehlt.
Frage war nur: Wo ist die Frau anzumelden, wenn sie eine eigene Wohnung ( nicht gekündigt, aufgelöst oder sonstiges ) besitzt aber gegen ihren Willen in einem Heim leben muss? An Boomer: Die Betreuerin lehnt jeden Kontakt ab. Ich habe fast 6 Monate versucht zu vermitteln. Betreuerin lässt nicht mit sich reden. An Michaela Mohr: Für zwei Kontoauszüge abheften und eine Rechnung überweisen benötige ich keine zwei Stunden. Mit Gesundheitswesen und den hier entstehenden Rechnungen hat sie nichts zu tun; Hauskosten, wie Grundsteuer, werden automatisch abgebucht. Hat sie also auch nichts mit zu tun. Besuche finden grundsätzlich gar nicht statt. Gerichtsbeschlüsse: Ich wollte die ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Wurde abgelehnt, da ich Job und Familie habe während die Betreuerin 24 h täglich erreichbar sei. Zweiter Antrag wurde von engsten Familienangehörigen gestellt, die teilweise auch noch Fachkenntnisse in der Pflege haben und sich abwechseln können. Abgelehnt wegen angeblichem Interessenkonflikt. ( obwohl hierfür kein Grund gegeben ) Dritter Antrag wurde von der Rechtsanwältin eingereicht, da sich beide lange kennen. Abgelehnt weil sich die Anwältin erst einarbeiten muss während die jetzige Betreuerin den Fall kennt. |
21.01.2018, 09:23 | #7 |
Forums-Geselle
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Hallo Jessica,
was Du schreibst, ist für mich kaum nachvollziehbar und widerspricht in vielen Teilen den üblichen Vorgehensweisen des rechtlichen und menschlichen Miteinanders. Bevor ich jetzt weiter versuche eine Logik in diese Beiträge zu bringen, bitte ich Dich um nähere Informationen zu Deiner Beziehung zu dieser Betreuten und über die Quelle Deiner Informationen. Gruß, Sonnyblue3 |
21.01.2018, 13:35 | #8 | ||||||
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
- Gibt es einen Unterbringungsbeschluss, dass die Betreute gegen ihren Willen in dem Heim leben MUSS? Wenn nein muss sie es nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Höflich umschrieben: Interessenkonflikt. Zitat:
Bei allen von Dir vorgebrachten Begründungen zur Verweigerung des Betreuerwechsels: Das Betreuungsgericht müßte schon eine Schießbude auf der örtlichen Kirmes sein, wenn es diese Gründe für eine andere Entscheidung als maßgeblich angesehen und die Betreuerin ausgewechselt hätte. MfG Imre
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25.01.2018, 20:48 | #9 | |||
Ich bin neu hier
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Bitte mal im Testbereich das zitieren üben. So wie es da stand war es kaum noch verständlich.
Zitat:
Die Angehörigen geben noch dazu wenn es eng wird sobald die jetzige Betreuerin entlassen wird. Hatte extra geschrieben dass es keinen Grund für Interessenkonflikt gibt. Habe Beschlüsse, auch 24/7, selbst gelesen. Zitat:
Zitat:
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26.01.2018, 08:41 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die ehrenamtliche Übernahme von Betreuungen (durch Angehörige) wid dann abgelehnt wenn bei Gericht die Meinung entstehen konnte, dass mit der Übernahme lediglich /fremde Interessen durchgesetzt werden sollen. Deiner Meinung, dass kein Interessenskonflikt besteht konnte das Gericht sich nicht anschliessen und hat anders bewertet.
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