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gesetzliche Betreuung

 

Einwohnermeldeamt

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Frau möchte gerne in ihre Wohnung zurück. Diese ist Behinderten gerecht umgebaut mit Platz für Pflegepersonal. Sachverständigengutachten liegt vor. Zur ...


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Alt 19.01.2018, 03:29   #1
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Standard Einwohnermeldeamt

Frau möchte gerne in ihre Wohnung zurück. Diese ist Behinderten gerecht umgebaut mit Platz für Pflegepersonal. Sachverständigengutachten liegt vor.
Zur Zeit befindet diese sich noch in einem Pflegeheim. Die Betreuerin will alles dafür tun dass sie nie wieder nach Hause darf obwohl m. E. die Voraussetzungen des § 3 SGB XI weggefallen sind.


Ist diese Frau mit erstem Wohnsitz in ihrer Wohnung und mit zweitem Wohnsitz im Heim anzumelden ?
Jessica 99 ist offline  
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Alt 19.01.2018, 14:10   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

In erster Linie muss eine Einigkeit mit der Betreuerin hergestellt werden. Sonst hat die Frau entweder Schulden wg. Heim- und Wohnungskosten, die sie nicht bezahlen kann oder es bestehen unrechtmäßige Verträge, die Probleme aufwerfen.

Das Einwohnermeldeamt (Titel des Threads) und die Anmeldung werden bestenfalls dann interessant, wenn die bestehenden Probleme des Verbleibs gelöst sind. Sonst gibt es schon deshalb unnötige Probleme.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.01.2018, 20:03   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2017
Beiträge: 5
Standard

Diese Frau hatte soviel geerbt dass der Umbau schuldenfrei erfolgen konnte und noch Geld vorhanden ist.
Seit dem ersten Tag der Betreuung hat sie die Betreuerin abgelehnt.
Drei Anträge auf Betreuerwechsel wurden abgelehnt weil die Betreuerin die Betreuung behalten will. Das Gericht begründet die Ablehnung weil die Betreuerin angeblich einwandfrei arbeitet.


Persönlichen Kontakt lehnt die Betreuerin ab weil die Dame nichts mit ihr zu tun haben will.


Die Betreuerin hat jetzt mit Unterstützung der Betreuungsbehörde bei Gericht beantragt die Willensfähigkeit aberkennen zu lassen.


Ohne fremde Hilfe kann sich die Dame nur eingeschränkt helfen; Rollstuhl alleine bewegen geht schon nicht mehr.


Sie war geistig fit, fängt langsam aber an, an der jetzigen Situation psychisch zu Grunde zu gehen und will nur noch nach Hause.


Betreuerin hatte ihr beim ersten und damit gleichzeitig letzten Besuch vor etwa 1 1/2 Jahren gesagt, dass sie für immer im Heim bleiben muss. Dafür will die Betreuerin sorgen.


Bitte nicht falsch verstehen: ich sehe es so: Ist Geld aufgebraucht wird Haus verkauft und Betreuerin muss kaum für die gezahlten Stunden arbeiten.
Jessica 99 ist offline  
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Alt 19.01.2018, 21:25   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Seit dem ersten Tag der Betreuung hat sie die Betreuerin abgelehnt.


Persönlichen Kontakt lehnt die Betreuerin ab weil die Dame nichts mit ihr zu tun haben will.

Da wäre doch schon gleich das Problem. Die einzig sinnvolle Lösung: mit der Betreuerin Kontakt zulassen und gemeinsam eine Klärung finden .

Und Ich frage mich immer noch wo der Mythos herkommt, Heimbewohner würden einem Betreuer weniger Arbeit machen. Zurzeit reichen bei KEINEM EINZIGEN meiner Heimbewohner die 2 Stunden im Monat aus, die bezahlt werden. Ich lege im Moment bei jedem Zeit drauf , die ich ohne Bezahlung arbeite.
Boomer ist offline  
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Alt 20.01.2018, 08:29   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Um was soll es in diesem Thread eigentlich gehen? Wo ist die Rechtsfrage, mir ist das nicht klar weswegen der Thread auch verschoben wird.

Zitat:
Seit dem ersten Tag der Betreuung hat sie die Betreuerin abgelehnt.
Das ist exrem schlecht und unverständlich.
Vor der Bestellung eines Betreuers gibt es eine Anhörung. Dort kann man seine Einwände vorbringen. Wer denkt durch Ablehnung der Betreuerin auch gleich die Betreuung los zu werden hat sich sehr geirrt, im übrigen auch kein Zeichen für geistige Klarheit.

Zitat:
Drei Anträge auf Betreuerwechsel wurden abgelehnt weil die Betreuerin die Betreuung behalten will.
Unfug. Was Betreuer "wollen" interessiert kein Gericht.
Die Betreuerin wurde bestellt und hat ihren Verplichtungen nach zu kommen.

Zitat:
Das Gericht begründet die Ablehnung weil die Betreuerin angeblich einwandfrei arbeitet.
Mal in aller Deutlichkeit: diese Aussage ist mehr als kühn.
Jemand der vom Betreuungsrecht keine oder nur sehr wenig Ahnung hat weiss aber andererseits genau was falsch gemacht wird?
Betreuung erfolgt nach recht klaren Regeln und Masstäben. Wenn der Betreuer sich das geltende Recht hält gibt es keinen Grund ihn "auszutauschen".
Dass Betreute oft nicht erkennen können -aus Krankheitsgründen- was nun tatsächlich (langfrisitig) nicht gehen kann heisst nicht automatisch , dass der Betreuer schlecht ist.

Das ist kein "Betreuer in Schutz nehmen" sondern das sind allgemein gültige Voraussetzungen in Betreuungen!

Zitat:
Ohne fremde Hilfe kann sich die Dame nur eingeschränkt helfen; Rollstuhl alleine bewegen geht schon nicht mehr.
Das bedeutet im Klartext, die Dame benötigt eine 24 Stunden Pflege. Ob das Sinn macht und mit den noch vorhandenen Mitteln für länger als 2 bis 3 Jahre reichen kann hier keiner wirklich beurteilen.
Es gibt keine wirklichen Infos über den Gesundheitszustand und die Einschränkungen der Betreuten. Das alleine ist letztendlich entscheidend darüber wie es grundsätzlich weitergehen könnte und welche Lösungen in Betracht kämen.
Wer nur bis übermorgen denkt, der denkt zu kurz.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.01.2018, 23:07   #6
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Beiträge: 5
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Jetzt wird das Thema verfehlt.
Frage war nur: Wo ist die Frau anzumelden, wenn sie eine eigene Wohnung ( nicht gekündigt, aufgelöst oder sonstiges ) besitzt aber gegen ihren Willen in einem Heim leben muss?


An Boomer: Die Betreuerin lehnt jeden Kontakt ab. Ich habe fast 6 Monate versucht zu vermitteln. Betreuerin lässt nicht mit sich reden.


An Michaela Mohr: Für zwei Kontoauszüge abheften und eine Rechnung überweisen benötige ich keine zwei Stunden. Mit Gesundheitswesen und den hier entstehenden Rechnungen hat sie nichts zu tun; Hauskosten, wie Grundsteuer, werden automatisch abgebucht. Hat sie also auch nichts mit zu tun. Besuche finden grundsätzlich gar nicht statt.


Gerichtsbeschlüsse:
Ich wollte die ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Wurde abgelehnt, da ich Job und Familie habe während die Betreuerin 24 h täglich erreichbar sei.


Zweiter Antrag wurde von engsten Familienangehörigen gestellt, die teilweise auch noch Fachkenntnisse in der Pflege haben und sich abwechseln können. Abgelehnt wegen angeblichem Interessenkonflikt. ( obwohl hierfür kein Grund gegeben )


Dritter Antrag wurde von der Rechtsanwältin eingereicht, da sich beide lange kennen. Abgelehnt weil sich die Anwältin erst einarbeiten muss während die jetzige Betreuerin den Fall kennt.
Jessica 99 ist offline  
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Alt 21.01.2018, 09:23   #7
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 264
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Hallo Jessica,

was Du schreibst, ist für mich kaum nachvollziehbar und widerspricht in vielen Teilen den üblichen Vorgehensweisen des rechtlichen und menschlichen Miteinanders.

Bevor ich jetzt weiter versuche eine Logik in diese Beiträge zu bringen, bitte ich Dich um nähere Informationen zu Deiner Beziehung zu dieser Betreuten und über die Quelle Deiner Informationen.

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 21.01.2018, 13:35   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Wo ist die Frau anzumelden, wenn sie eine eigene Wohnung ( nicht gekündigt, aufgelöst oder sonstiges ) besitzt aber gegen ihren Willen in einem Heim leben muss?
- Die Anmeldung ist Sache der Betreuerin, die danach entscheidet, ob die Betreute für immer in einem Heim bleiben wird oder ggf. doch (und sei es erst nach längerer Zeit) wieder in ihre Wohnung zurückkehren kann. Danach richtet sich die Art der Anmeldung, ob nur ein Wohnsitz oder zwei und welcher der erste Wohnsitz ist.

- Gibt es einen Unterbringungsbeschluss, dass die Betreute gegen ihren Willen in dem Heim leben MUSS? Wenn nein muss sie es nicht.

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
An Boomer:
Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Die Betreuerin lehnt jeden Kontakt ab. Ich habe fast 6 Monate versucht zu vermitteln. Betreuerin lässt nicht mit sich reden.
Es gibt Bekannte oder gar Verwandte von Betreuten, zu denen ich den Kontakt ebenfalls ablehne. Da kommt es immer darauf an, was gelaufen ist.

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
An Michaela Mohr:
Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Für zwei Kontoauszüge abheften und eine Rechnung überweisen benötige ich keine zwei Stunden. Mit Gesundheitswesen und den hier entstehenden Rechnungen hat sie nichts zu tun; Hauskosten, wie Grundsteuer, werden automatisch abgebucht. Hat sie also auch nichts mit zu tun. Besuche finden grundsätzlich gar nicht statt.
Geh mal davon aus, dass die Betreuerin durchaus mehr zu tun hat, als nur zwei Kontoauszüge abzuheften.


Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Gerichtsbeschlüsse:
Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Ich wollte die ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Wurde abgelehnt, da ich Job und Familie habe während die Betreuerin 24 h täglich erreichbar sei.
Es dürfte bundesweit wirklich kein einziges Gericht geben, dass eine 24/7 Erreichbarkeit von Betreuern erwartet und deshalb/damit die Abgabe einer Betreuung an Ehrenamtliche verweigert.

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Zweiter Antrag wurde von engsten Familienangehörigen gestellt, die teilweise auch noch Fachkenntnisse in der Pflege haben und sich abwechseln können. Abgelehnt wegen angeblichem Interessenkonflikt. ( obwohl hierfür kein Grund gegeben )
Wo viel Geld ist, ist auch viel Streit.
Höflich umschrieben: Interessenkonflikt.

Zitat:
Zitat von Jessica 99 Beitrag anzeigen
Dritter Antrag wurde von der Rechtsanwältin eingereicht, da sich beide lange kennen. Abgelehnt weil sich die Anwältin erst einarbeiten muss während die jetzige Betreuerin den Fall kennt.
Auch das Argument ist üblicherweise nicht gerade entscheidend bei Betreuungsgerichten.

Bei allen von Dir vorgebrachten Begründungen zur Verweigerung des Betreuerwechsels: Das Betreuungsgericht müßte schon eine Schießbude auf der örtlichen Kirmes sein, wenn es diese Gründe für eine andere Entscheidung als maßgeblich angesehen und die Betreuerin ausgewechselt hätte.

MfG

Imre
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.01.2018, 20:48   #9
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Bitte mal im Testbereich das zitieren üben. So wie es da stand war es kaum noch verständlich.

Zitat:
Bei allen von Dir vorgebrachten Begründungen zur Verweigerung des Betreuerwechsels: Das Betreuungsgericht müßte schon eine Schießbude auf der örtlichen Kirmes sein, wenn es diese Gründe für eine andere Entscheidung als maßgeblich angesehen und die Betreuerin ausgewechselt hätte.

MfG

Imre
Damit widersprichst du euren eigenen Aussagen. Ehrenamt hat Vorrang vor Berufsbetreuung.


Die Angehörigen geben noch dazu wenn es eng wird sobald die jetzige Betreuerin entlassen wird.
Hatte extra geschrieben dass es keinen Grund für Interessenkonflikt gibt.


Habe Beschlüsse, auch 24/7, selbst gelesen.


Zitat:
Gibt es einen Unterbringungsbeschluss, dass die Betreute gegen ihren Willen in dem Heim leben MUSS? Wenn nein muss sie es nicht.
Ironie: Gericht befürwortet Rückkehr nach Hause, hält aber an der Betreuerin fest gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen.


Zitat:
Bevor ich jetzt weiter versuche eine Logik in diese Beiträge zu bringen, bitte ich Dich um nähere Informationen zu Deiner Beziehung zu dieser Betreuten und über die Quelle Deiner Informationen.

Gruß,
Sonnyblue3 20.01.2018 23:07
Wir sind beste Freundinnen seit unserer Schulzeit. Die Quellen sind die Gerichtsbeschlüsse, Stellungnahmen der Betreuungsbehörden, ärztliche Gutachten ( soll dringend wieder nach Hause )...
Jessica 99 ist offline  
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Alt 26.01.2018, 08:41   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Damit widersprichst du euren eigenen Aussagen. Ehrenamt hat Vorrang vor Berufsbetreuung.
Das gilt nur dann wenn die ehrenamtliche Betreuung eine klare und saubere Angelegenheit, ohne Streitigkeiten, ohne Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Interessenskonflikte ist.

Die ehrenamtliche Übernahme von Betreuungen (durch Angehörige) wid dann abgelehnt wenn bei Gericht die Meinung entstehen konnte, dass mit der Übernahme lediglich /fremde Interessen durchgesetzt werden sollen.

Deiner Meinung, dass kein Interessenskonflikt besteht konnte das Gericht sich nicht anschliessen und hat anders bewertet.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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