Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie ungewöhnlich ist es dass die Betreute sich einen EiWi wünscht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine etwas seltsame Frage:
bei mir ist es gerade so dass ich einen größere Geldbetrag auf dem ...
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27.01.2018, 17:48 | #1 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 239
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Wie ungewöhnlich ist es dass die Betreute sich einen EiWi wünscht
Hallo,
ich habe eine etwas seltsame Frage: bei mir ist es gerade so dass ich einen größere Geldbetrag auf dem Konto habe (warum sei jetzt mal egal, aber das Geld gehört mir nicht sondern muss an seine Besitzer(Gerichte und sowas) noch verteilt werden) nun ist es so dass ich immer wieder komische selbstverletzungsanwandlungen habe(Charaktere in Rollenspielen löschen, Geld unnötig ausgeben, sachen in mich rein futtern..) die ich nicht richtig im Griff habe, wozu auch zählt dass ich Geld ausgebe dass ich zwar zur Verfügung habe aber nicht besitze, ohne es zu wollen und ohne wirklich was davon zu haben. Ein solcher kauf ist bereits geschehen, weswegen ich mir derzeit einen EiWi wünschen würde. Wie realistisch ist dass ein EiWi aufgrund des Wunsches einer Betreuten eingerichtet wird und wie ungewöhnlich ist das Betreute selbst mit dem Wunsch "um die Ecke" kommen? Mit freundlichen Grüßen Ela (In der Hoffnung nicht zu viel unnötige informationen gegeben zu haben) |
27.01.2018, 18:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin moin
Dass ein betreuter Mensch den Wunsch hat, die Vermögenssorge um den EiWi erweitern zu lassen ist schon eher die Ausnahme, aber es kommt durchaus vor. Du kannst das mit Deinem Betreuer/Betreuerin besprechen und auch begründen. Dann stellt ihr gemeinsam den Antrag und das Gericht wird darüber befinden. Von den Verfahrensregeln her ist für die Einrichtung eines EiWi ein gesondertes Gutachten vorgesehen. Mögicherweise ist das Gericht auch mit einer etwas ausführlicheren Stellungnahme Deines Facharztes einverstanden. Wenn Du den EiWi selber willst, weil Du ihn als einen Schutz für Dich vor finanziellen Selbstschädigungen aufgrund Deiner psychischen Erkrankung ansiehst, wird sich wohl kaum ein Gericht dagegen sperren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.01.2018, 19:57 | #3 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 239
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Danke für die ausführliche Antwort Imre Holocher.
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04.07.2018, 07:17 | #4 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 239
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Hallo,
ich wollte nur kurz erzählen wie es weiter ging, ich habe mit meiner Betreuerin über die Möglichkeit eines Einwilligungsvorbehaltes geredet, sie sieht das als zu scharfes Mittel für das Problem an, womit ich leben kann. Stattdessen haben wir vereinbart dass ich ohne Einwilligungsvorbehalt ein Taschengeld Konto bei der Bank bekomme bei der ich bin, auf welches mein verfügbares Geld überwiesen wird, so dass ich nicht mehr den Zugriff auf das viele Geld brauche um Handlungsfähig zu sein, sondern ein Konto hab wo ich sicher sein kann das wenn ich ausgebe was drauf ist ich mir nicht schade, alles andere bleibt eigenverantwortung. Wobei ich damit mittlerweile besser umgehen kann als damals da mir die Therapie sehr geholfen hat. Man kann mit Skills auch gegen Impulsives Ausgabeverhalten ankommen... Mit freundlichen Grüßen Ela |
04.07.2018, 18:52 | #5 |
Volunteer
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Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 255
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Taschengeldkonto
Hi Elara,
Ich halte das für eine gute Lösung.
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LG Chrissi |
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