Dies ist ein Beitrag zum Thema Postbank und Betreuung klappt nicht! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben.
Kurz bevor ich die Betreuung beantragt habe, habe ich mir ein Konto bei der Postbank gemacht.
Ein ...
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02.02.2018, 15:04 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
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Postbank und Betreuung klappt nicht!
Hallo ihr Lieben.
Kurz bevor ich die Betreuung beantragt habe, habe ich mir ein Konto bei der Postbank gemacht. Ein Online-Konto... Ich kann zwar am Automaten mein Geld abheben und nach dem aktuellen Stand schauen, aber woher das Geld kommt und wohin es geht sehe ich nicht. Letzten Monat hab ich dann endlich mal nen Überblick von 100 Tagen bekommen und habe gesehen das Rücklastschriften einfach ignoriert wurden von meiner Betreuerin. Ende Januar fehlten mir 170€ im Eingang und heute war plötzlich zu viel Geld auf dem Konto. Weil mir das schon lange zu blöd ist, wollte ich der Betreuerin den Onlinezugang sperren lassen und mir nen eigenen Zugang beantragen. Ausserdem wollte ich meiner besten Freundin eine Vollmacht und eine zweite Karte machen lassen. Jetzt stellt sich die Postbank quer, das geht nur wenn die Betreuerin das legitimiert. Ich bin aber Vollgeschäftsfähig und sie ist bis März im Urlaub. Ich möchte aber nicht so lange warten, sondern wissen was mit meinem Konto läuft UND meine Rücklasten überweisen. Wie bekomme ich wieder vollen Zugriff auf mein Konto? Bzw. wie hebe ich die gesetzliche Betreuung auf? |
02.02.2018, 15:16 | #2 | |||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Postbank und Betreuung sind leider eine Sache die gar nicht funktioniert. Da wird auch deine Betreuerin ein Lied von singen können. Zitat:
Zitat:
Wenn du die Aufhebung möchtest dann musst du es halt beantragen. Wie das geht und was notwendig ist wurde schon oft hier geschrieben.
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02.02.2018, 15:25 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.04.2017
Beiträge: 10
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Die Bank wechseln geht leider nicht. Erstens hätte ich dann zwei Konten für die ich zahlen müsste und zweitens hätte ich im Dorf keine Bank mehr.
Ich würde ja gerne mit ihr reden, aber sie ist im Urlaub bis März. Und solange macht mein Konto was es will. |
02.02.2018, 18:59 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Das ist zwar blöd, aber da mußt Du so lange warten. Mit dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung mußt Du nicht solange warten. Aber wie schnell das Gericht dann arbeitet steht auf einem anderen Blatt. Es wird wahrscheinlich Deine Betreuerin um eine Stellungnahme bitten, die auch erst nach ihrem Urlaub geschrieben wird. Das bringt also auch nix. Daher ist es am besten abzuwarten, bis die Betreuerin wieder da ist und sich dann umgehend mit ihr in Verbindung zu setzen und das Problem gemeinsam lösen. Betonung auf gemeinsam, weil das immer noch schneller als alles andere geht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.02.2018, 08:25 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn Betreuer in Urlaub fahren- und das dann auch noch für 1 bis 2 Monate!!- ohne eine Vertretung organisiert zu haben dann ist das komplett daneben. Das Problem liegt nicht an der Postbank oder einer anderen Bank sondern daran, dass der Betreuer sich fahrlässig verhält. Wenn alles so stimmt wie es geschildert ist. Ich rate dir, dich umgehend an die zuständige Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht zu wenden und um eine Lösung zu bitten. Es ist weder normal noch zulässig seine Betreuten für 1 und schon gar nicht 2 Monate alleine, ohne alles, ohne jede Vorkehrung in der Gegend rum sitzen zu lassen. Sorry bei sowas geht mir der Hut hoch. Zitat:
In aller Wahrscheinlichkeit wird ein Vertretungsbetreuer bestellt werden - bei uns z.B. ginge das innerhab von 2 Tagen- mit dem du dann deine Dinge und Probleme besprechen, und hoffentlich auch lösen kannst.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.02.2018, 00:06 | #6 |
Neuer Gast
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 2
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Teile doch dem Betreuungsgericht mit, dass die Angelegenheit eilt und beantrage, wegen mangelnder Vertretung während der Abwesenheit der Betreuerin, einen Ergänzungsbetreuer. Vielleicht kommt dann ja so kurzfristig Licht ins Dunkel.
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