Dies ist ein Beitrag zum Thema Vormundschaft für die Mutter übernehmen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Meine Mutter wird derzeit betreut von einem Rechtsanwalt. Sprich er hat für die Finanzen etc die Vormundschaft. Nun bin ...
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07.02.2018, 22:31 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 06.02.2018
Beiträge: 2
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Vormundschaft für die Mutter übernehmen?
Hallo,
Meine Mutter wird derzeit betreut von einem Rechtsanwalt. Sprich er hat für die Finanzen etc die Vormundschaft. Nun bin ich Anfang 20 und komme mit meinem eigenen Leben sehr gut zurecht und wollte mich nun auch um meine Mutter kümmern. Ist ja besser wenn das ein Angehöriger macht finde ich. Die Richterin sowie der Rechtsanwalt meinen dass ich zu jung wäre und keine Zeit hätte aufgrund der Arbeit. Meine Mutter hat das Bundesland gewechselt und es muss aufgrund der Entfernung ein neuer Betreuer beantragt werden. Wenn er die Vormundschaft nicht selvst abgibt wollte ich mit meiner Mutter zum Gericht und einen Antrag auf ihrem Namen dass sie einen Betreuer Wechsel wünscht. Wäre es möglich dass ich die Vormundschaft dann übernehme obwohl die alte Richterin dagegen war? Es war für den Umzug sogar Voraussetzung dass sie einen neuen vormund bekommt. Mit meinen Fähigkeiten und die Sachen um die ich mich jetzt schon alleine kümmer soweit es geht (wegen fehlen der vollmacht) mache ich schon recht viele Sachen, das gehe ich von aus dass ich den Rest auch hinbekomme. Gibt es da also irgendwie die Möglichkeit dass auf mich zu übertragen obwohl die Richterin aus dem alten Bundesland dagegen Ist? Liebe Grüße |
08.02.2018, 09:02 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo!
Zuerst einmal es heißt rechtliche Betreuung. Die Vormundschaft gibt es seit langem nur noch für Kinder. Wenn Sie sich der Aufgabe gewachsen fühlst, wenden Sie sich einfach mal an das neue, zuständige Amtsgericht und stellen sich als Tochter vor. Der Richter wird sich zwar die alte Betreuungsakte beiziehen, er entscheidet aber frei. Ob die bisherige Richterin überhaupt einen Vermerk in die Akte gemacht hat, dass die Tochter die Betreuung übernehmen wollte und nicht genommen werde, kann per Ferndiagnose nicht gesagt werden, es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass es nicht vermerkt ist. Gruß Lotte |
08.02.2018, 22:12 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Wenn Du die rechtliche Betreuung von Deiner Mutter übernehmen willst, dann ist das grundsätzlich schon mal OK. Mache Dich auch mal darüber schlau, was "rechtliche Betreuung" bedeutet. Das ist was ganz anderes, als das was "Ottonormalbürger" so darüber denkt - und das kann schon mal ganz schön schwer und belastend sein. Insbesondere für Angehörige. Und noch was zu "Vormundschaft" und "rechtlicher Betreuung": Da geht es nicht nur um einen neuen Namen für ein und die selbe Sache. Es ist durchaus etwas ganz anderes. Ein Mensch unter Vormundschaft hatte zunächst alle Rechte über sich selber bestimmen zu dürfen aberkannt bekommen. Der Vormund hat dann entschieden, wo es lang geht und damit fertig. Ob das Mündel das wollte oder nicht, hatte kaum jemand geprüft. Bei der "rechtlichen Betreuung" hat der betreute Mensch nach wie vor alle Rechte und darf alles auch selber machen. Der Betreuer ist nur zur Seite gestellt und soll dann für den Betreuten handeln, wenn dieser es nicht / oder nicht mehr /oder noch nicht wieder kann. Und der Betreuer hat sich nach den Wünschen und dem Wohl der Betreuten zu richten. Im Fall Deiner Mutter hättest Du Dich nach ihren Wünschen und ihrem Wohl zu richten. Deine Vorstellungen, auch Deine Vorstellungen von ihrem Wohl kommen da erst hinterher. Wenn Du die Betreuung übernehmen solltest, dann knüpfe Kontakte zu einem Betreuungsverein in Deiner Nähe. Da sind Leute, die Dich in vielen Dingen beraten können und die lokalen Bedingungen kennen. Die Betreuungsarbeit wird noch schwer genug, aber solche Hilfe macht sie einfacher. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.02.2018, 22:24 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 06.02.2018
Beiträge: 2
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Danke für die Antworten. Ich habe tatsächlich einen Verein bei uns der Hilfe für betreuende Menschen anbietet. Vormundschaft und Betreuung hätte ich in diesem Beispiel hier immer für ein und das selbe gehalten. Wenn ich die Betreuung übernehmen sollte ist mir klar dass sie ihre eigenen Wünsche hat und diese möchte ich ihr auch ermöglichen. Es gibt tatsächlich eine Sache vor der es mir am meisten graut.... dass ich entscheiden muss wenn eine op ansteht sprich dass ich richtig entscheide wenn sie lebensbedrohlich krank werden sollte. Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Welche Sachen gibt es denn überhaupt die ich übernehmen kann in Falle einer Betreuung? Finanzielle Angelegenheiten, amtssachen, berufliches und gesundheitliches, um die passende Unterkunft kümmern sprich Wohnung Altersheim etc, Hilfestellung geben im Alltag, hab ich etwas wichtiges vergessen? Das habe ich mir bisher unter der Betreuung von ihr vorgestellt.
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09.02.2018, 07:54 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Guten Morgen
Zunächst: zu jung ist ein doofes Argument. Ich hab mit 19 die Vormundschaft für 2 Kinder übernommen. Als diese erwachsen wurden, dann ihre rechtliche Betreuung. So bin ich in diese Schiene bin ich überhaupt erst im die Berufsbetreuumg rein gerutscht. Wenn du es wirklich willst und bereut bist; dich in die Sache einzuarbeiten, dann ist das Alter nebensächlich. Und vor allem muss deine Mutter das auch wollen. Zum Thema Einwilligung in op : das ist mit der Fall, wenn deine Mutter nicht mehr einwilligungsfähig ist. D.h. wenn sie nicht mehr in der Lage ist zu verstehen, was der Arzt ihr erklärt. So lange sie das selbst versteht und ihre Meinung äußern kann, willigt sie auch selbst ein.
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