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EBunde-B 12.02.2018 12:36

Hilfen für Betreuten mit 100 % geistiger Behinderung
 
Ich betreue meinen 61jährigen 100 % geistig behinderten Bruder, der seit 37 Jahren in derselben Firma arbeitet, alleine in einer gemütlichen Wohnung lebt und mit Hilfestellung auch weitestgehend zurecht kommt. Nun stehen bei ihm viele Arzttermine an, die er nur motorisiert wahrnehmen kann, weil von seinem Wohnort weder Bus noch Bahn fahren - also müsste ich fahren. Das ist so weit ok, aber wenn viele Folgetermine anstehen, schaffe ich das einfach nicht mehr, weil auch mein Mann krank ist und ich ihn momentan zu Behandlungen/Untersuchungen 50 km weit fahren muss - ich selbst muss dabei schon stark zurückstehen. Gibt es da Hilfen, die man beantragen könnte, damit ich etwas entlastet würde?

michaela mohr 12.02.2018 15:21

Wenn dein Bruder eine Pflegestufe hätte und gleichzeitig dazu eine Anerkennung der fehlenden Alltagskompetenz dann gibts dafür z.B. etwas Geld von der Pflegekasse.
Dieses Geld kann aber nur über eine anerkannte Stelle abgerechnet werden, also z.B. einen Pflededienst.
Begleitung zum Arzt ist etwas was darunter fallen würde.

Du kannst dir auf jeden Fall bei der Pflegekasse, (d)einem Pflegedienst und z.B. auch bei der Caritas Beratung und Unterstützung holen.

Imre Holocher 12.02.2018 18:59

Moin moin

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Bruder nicht zu 100 % geistig behindert ist, sondern einen SchweBi hat, in dem eine Schwerbehinderung zu 100 % anerkannt ist.
Das ist etwas ganz anderes. Er könnte sonst niemals etwas arbeiten oder in einer Wohnung wohnen.

Aber der SchweBi ist hier der Ansatz:
Sind da Merkzeichen (z.B. G, aG, B, H, oder sonst was) vergeben?
Mit diesen Merkzeichen gibt es zumindest schon mal ein Beiblatt und damit die Möglichkeit den ÖPNV kostenlos zu nutzen.
Sollte sogar ein H oder ein B vermerkt sein, dann hilft das auch schon mal die Arztfahrten (Taxi und Begleitung) über die KV zu begründen.

Sollten zu viele Fahrten zu Ärzten anstehen und der Betreute vom Sozialamt leben, kann deswegen auch bei Sozialamt eine Unterstützung beantragt werden. Z.B. im Rahmen des Persönlichen Budgets.

MfG

Imre

EBunde-B 13.02.2018 10:55

Hallo, Imre. Danke erstmal für Deine zügige Antwort. Er hat in seinem Ausweis ein "H" und kann den ÖPNV kostenlos mit Begleitperson nutzen. Was seine Behinderung angeht, steht er auf der Stufe eines 8-jährigen Kindes, verursacht durch eine Rhesus-Schädigung, die zum Zeitpunkt seiner Geburt hier nicht bekannt war, so dass kein Blutaustausch erfolgte. Die Ärztin will mir einen Taxischein ausstellen, den ich bei der KK genehmigen lassen muss - dann sehe ich weiter. Einen Antrag beim Sozialamt fürs persönliche Budget habe ich gestellt; wie die entscheiden, ist ungewiss, weil er für einen Behinderten recht gut verdient. Wie ist denn Deine Unterscheidung 100 % geistig behindert und Schwerbehinderung zu 100 % anerkannt zu verstehen?

Imre Holocher 13.02.2018 21:04

Moin moin

Zitat:

Zitat von EBunde-B (Beitrag 109892)
Wie ist denn Deine Unterscheidung 100 % geistig behindert und Schwerbehinderung zu 100 % anerkannt zu verstehen?

Geistige Behinderungen können unterschiedlich schwer sein. Eine vielleicht "altbackene" Unterscheidung richtet sich nach dem (wie auch immer zu wertenden) IQ des Menschen. Da sind die Abstufungen etwa so:
Ein IQ von X bedeutet:
ca. 100 - ist der Durchschnitt, also normal
über 120 - überdurchschnittlich intelligent
über 140 - Eintrittskarte in die MENSA (Verein für hochintelligente Menschen)

70 - 80 - Lernbehinderung
50 - 70 - leichte geistige Behinderung (debil)
30 - 50 - mittlere geistige Behinderung (imbezil)
0 - 30 - schwere geistige Behinderung (idiotisch)

Ein IQ von so etwa 50 und weniger reicht aber schon für 100 % Schwerbehinderung aus. D.h. Dein Bruder dürfte etwas unter 50 liegen, wenn er auf dem Stand eines 8-jährigen stehen geblieben ist.

MfG

Imre

EBunde-B 15.02.2018 15:06

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 109876)
Wenn dein Bruder eine Pflegestufe hätte und gleichzeitig dazu eine Anerkennung der fehlenden Alltagskompetenz dann gibts dafür z.B. etwas Geld von der Pflegekasse.
Dieses Geld kann aber nur über eine anerkannte Stelle abgerechnet werden, also z.B. einen Pflededienst.
Begleitung zum Arzt ist etwas was darunter fallen würde.

Du kannst dir auf jeden Fall bei der Pflegekasse, (d)einem Pflegedienst und z.B. auch bei der Caritas Beratung und Unterstützung holen.

Danke für den Tipp, Michaela. Den Antrag habe ich hier liegen und werde ihn in Kürze stellen

EBunde-B 15.02.2018 15:07

Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 109895)
Moin moin



Geistige Behinderungen können unterschiedlich schwer sein. Eine vielleicht "altbackene" Unterscheidung richtet sich nach dem (wie auch immer zu wertenden) IQ des Menschen. Da sind die Abstufungen etwa so:
Ein IQ von X bedeutet:
ca. 100 - ist der Durchschnitt, also normal
über 120 - überdurchschnittlich intelligent
über 140 - Eintrittskarte in die MENSA (Verein für hochintelligente Menschen)

70 - 80 - Lernbehinderung
50 - 70 - leichte geistige Behinderung (debil)
30 - 50 - mittlere geistige Behinderung (imbezil)
0 - 30 - schwere geistige Behinderung (idiotisch)

Ein IQ von so etwa 50 und weniger reicht aber schon für 100 % Schwerbehinderung aus. D.h. Dein Bruder dürfte etwas unter 50 liegen, wenn er auf dem Stand eines 8-jährigen stehen geblieben ist.

MfG

Imre

Vielen Dank auch an Dich, Imre. Diese Definition kannte ich noch nicht - wieder was dazu gelernt.............:d010:


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