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Bezahlung Hausauflösung und Verkauf

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Das Haus meiner Mutter musste verkauft werden, weil ihre Rente fürs Pflegeheim nicht reicht. Ich habe nun das Haus (großes ...


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Alt 13.03.2018, 21:47   #1
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Registriert seit: 15.06.2016
Beiträge: 4
Standard Bezahlung Hausauflösung und Verkauf

Das Haus meiner Mutter musste verkauft werden, weil ihre Rente fürs Pflegeheim nicht reicht. Ich habe nun das Haus (großes Einfamilienhaus) zusammen mit meinem Sohn geräumt, bzw entsorgt. Anschließend haben wir die Zimmer neu gestrichen und geputzt. Danach alles für den Verkauf vorbereitet - auch ein Wertgutachten erstellen lassen. Den verkauf habe ich alleine durchgezogen, d. h. ca fünfzig Besichtigungen durchgeführt und nun auch einen Käufer gefunden. Der Notartermin fand letzte Woche statt.
Ich möchte wissen, ob ich meine Arbeit und die meines Sohnes in Rechnung stellen kann. Hat jemand Erfahrung oder kann mir einen Tipp geben - Danke!!!
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter.
Seraphia ist offline  
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Alt 14.03.2018, 05:22   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Wenn die Mutter vermögend ist, könnt ihr euch das Geld für die Materialien von ihr erstatten lassen. Also alles wofür ihr eine Rechnung habt. Eure Arbeit nicht - wäre ja Schwarzarbeit. Wie wolltet ihr das auch berechnen? Ihr hättet dann eine Räumungsfirma beauftragen müssen, die auf Rechnung arbeitet. Oder euch vorher auf Minijobbasis mit vereinbartem Stundenlohn von der Mutter anstellen lassen. Wobei das als Betreuerin auch nicht so einfach geht, weil das unter Umständen ein Insichgeschäft gewesen wäre.
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Boomer ist offline  
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Alt 14.03.2018, 08:21   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wobei das als Betreuerin auch nicht so einfach geht, weil das unter Umständen ein Insichgeschäft gewesen wäre.
Nicht nur unter Umständen sondern mit ziemlicher Sicherheit ist das eines.

Zu Erklärung: Betreuer dürfen selbst keine Arbeiten für ihre Betreuten leisten die sich dann selbst bezahlen( lassen.)

Da müsste zuvor eine gerichtliche Genehmigung und wohl auch ein Verfahrenspfleger zu der Angelegenheit hisichtlich des "Arbeitsvertags" hinsichtlich des anzusetzenden Stundenlohnes eingeholt werden.
@Seraphina, du könntest versuchen mit dem Rechtspfleger dazu ein Gespräch zu führen welche Möglichkeiten er für sieht. Mach dir aber nicht all zu grosse Hoffnung dass das einfach wird- schätze ich.

Z.B. das:
Zitat:
Den Verkauf habe ich alleine durchgezogen, d. h. ca fünfzig Besichtigungen durchgeführt und nun auch einen Käufer gefunden.
wird eher als Dein "Privatvergnügen" angesehen werden.
Ein Betreuer ausserhalb der Verwandtschaft hätte mit Sicherheit den Verkauf an einen Makler delegiert.
Dass Betreuer , ob jetzt beruflich oder ehrenamtlich, keine Arbeiten selbst erledigen ist in deinem Fall leider auch die Regel.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.03.2018, 09:13   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.06.2016
Beiträge: 4
Standard

Danke für die schnellen Antworten!
Ich konnte keine Firma (Haushaltsauflösung, Renovierung) beauftragen, weil ja kein Geld da ist, bzw.war. Über Jahre habe ich schon immer Geld zugeschossen (z.B. für Heizoel etc). Also wie soll ich eine Firma beauftragen - ich habe leider auch nicht so viel Geld. Erst jetzt mit dem Hausverkauf kommt ausreichend Geld aufs Konto.

Ich werde mich mit der Dame vom Betreuungsgericht zusammensetzen.
Seraphia ist offline  
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Alt 14.03.2018, 09:19   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Solltest du nochmal in so eine Situation kommen: in einem solchen Fall kann man vorher die Übernahme der Räumumgskosen beim zuständigen Sozialamt auf Darlehensbasis beantragen. Die bezahlen dann zunächst die Räumung, Wertgutachten, etc. Und nach dem Hausverkauf muss vom Erlös dann das Darlehen zurück gezahlt werden .
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Boomer ist offline  
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Alt 14.03.2018, 15:16   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Moin,

hast Du Dir den Hausverkauf vom Gericht genehmigen lassen?
ufzeer ist offline  
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Alt 14.03.2018, 15:22   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.06.2016
Beiträge: 4
Standard

Ja!
Wenigstens was richtig gemacht!
Seraphia ist offline  
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