Dies ist ein Beitrag zum Thema Angehörige in Existenznot im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Ehemann hat bei 3 Hypothekendarlehen mit unterschrieben. Er hat sich nach 2 Stürzen in ein Seniorenwohnheim eingeschrieben, ist zum ...
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22.03.2018, 10:41 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Angehörige in Existenznot
Der Ehemann hat bei 3 Hypothekendarlehen mit unterschrieben. Er hat sich nach 2 Stürzen in ein Seniorenwohnheim eingeschrieben, ist zum Pflegefall geworden und hat dann einen Betreuer bestellen lassen, obwohl die Ehefrau eine notarielle Generalvollmacht hat. Das ist wohl passiert, weil die Frau sich mit seinem besten Freund, dem Heimleiter, in die Haare gekriegt hat und dieser sie loswerden wollte.
Die Frau hat nun alles versucht, das Gericht zu überzeugen, dass der Wunsch nach Fremdbetreuung unmöglich aus freien Stücken erfolgt sein kann. Wird alles abgelehnt. 1 Darlehen dient der Finanzierung eines Ferienhauses, dessen Mieteinnahmen stark schwanken, und keine sichere Einnahmequelle darstellen. 1 Darlehen finanziert das selbst bewohnte Haus. Das 3. war eine Sanierung. Der Betreuer zieht sämtliche Renten ein, die zur Finanzierung der Darlehen dienten, hat den PKW eingezogen. Die Frau bekommt keinen einzigen Cent, um die Darlehen zu declen, sie steht fast völlig mittellos da, bekommt auch keinerlei Lebensunterhalt. Sie kann sich mit ihrer kleinen Selbstständigkeit gerade so über Wasser halten, das ist dann leider zu viel, um Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der Betreuer hat das Konto gesperrt, auf das die Rentenzahlung erfolgt. Von der Rente bleiben, nach Abzug der Heimkosten, Telefon und dem „angemessenen Taschengeld“ rund 800 Euro übrig, die dringend ujnd zwingend wieder an die Frau ausgezahlt werden müssten, um den Ruin abzuwenden, denn die Verpflichtung besteht ja für beide Seiten. Der Betreuer weiß das. Es passiert aber nichts. Was kann man denn tun? |
22.03.2018, 11:32 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da wird ales nichts nützen, die Dame sollte sich schnellstens an einen Anwalt für Familienrecht wenden da ihr z.B. wahrscheinlich auch Unterhalt zustünde.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.03.2018, 11:39 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Familienangelegenheiten nur die Erstberatung, alle anderen Kosten des Anwalts kann sich niemand leisten.
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22.03.2018, 11:52 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Grumi,
wir sind hier ein Forum zum Betreuungsrecht. Wir ersetzen keine anwaltliche Beratung in Familienangelegenheiten. Dies ist uns nicht gestattet. Bei deinem Problem geht es nicht um Verfahrensfragen im Betreuungsrecht sondern um Fragen zur Unterhaltsregelung und gemeinsame Schulden.
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22.03.2018, 12:04 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ja, das weiß ich ja und deshalb bin ich ja hier eingetreten, damit ich Auskunft bekommen kann, ob das Betreuungsrecht eine solche Vorgehensweise vorsieht. Das soll ja keine anwaltliche Antwort werden, aber wenn hier doch alles nur Betreuung und das damit verbundene Recht geht, dann müsste das doch einer wissen. Oder einen solchen Fall schon einmal erlebt haben. Ach, ich weiß ja auch nicht, was ich noch sagen soll.
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22.03.2018, 12:42 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich verstehe leider tatsächlich die Frage nicht . Was soll das Betreuungsrecht vorsehen?
Der Betreuer vertritt den Ehemann in rechtlichen Dingen und sichert zuerst mal dessen Lebensunterhalt. Das ist also soweit erstmal alles richtig . Wahrscheinlich steht der Frau Ehegattenunterhalt zu. Aber diesen wird wohl kein Betreuer einfach so selbst errechnen und ermitteln, denn dazu fehlt ihm - in der Regel - die Kompetenz. Das ist eine familienrechtliche Angelegenheit und hat mit dem Betreuungsrecht vorrangig nichts zu tun. Die Frage, ob und ggf in welcher Höhe der Frau Ehegattenunterhalt zusteht , kann wirkich nur ein Fachanwalt klären. Diese Frage hat auch nichts damit zu tun, ob der Ehemann einen Betreuer hat oder nicht. Das spielt hier erstmal keine Rolle.
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22.03.2018, 13:09 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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sichert dessen Lebensunterhalt...........unter völliger Ignoranz sämtlicher Verbindlichkeiten? So einfach ist das? Der zu Betreuende hat finanzielle Verpflichtungen, er hat die Darlehensverträge unterschrieben!
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22.03.2018, 13:41 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Naja ... ganz so einfach ist es nicht . Aber salopp gesagt: ja, die Deckung der Heimkosten und seines Lebensunterhalts hat oberste Priorität. Schulden sind da erstmal völlig egal. Was glaubst du, wie viele Menschen Verbindlichkeiten haben und diese nach Aufnahme in ein Heim nicht mehr zahlen können ? In diesen Fällen haben die Gläubiger schlicht und einfach Pech. Anders sieht es da bei den eventuell bestehenden Unterhaltsverpflichtungen aus. Aber diese müssen wie erwähnt zunächst korrekt geklärt werden. Besteht diese Verpflichtung überhaupt und wenn ja in welcher Höhe? Das muss geklärt werden .
Bleibt nach Deckung der Heimkosten, des Lebensunterhaltes und eventueller Unterhaltsverpflichtungen noch was übrig, dann kann man schauen, ob es sinnvoll ist, diesen Rest zur Deckung der Schulden zu verwenden .
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22.03.2018, 14:58 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke, die Antwort reicht doch schon, da braucht man doch nicht direkt zum Anwalt zu laufen, zumal dieser nicht bezahlt werden kann.
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22.03.2018, 17:27 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.12.2017
Beiträge: 19
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Die Ehefrau wird bei Nichteinigung nicht um einen Rechtsanwalt herumkommen. In Familiensachen herrscht Anwaltszwang (vgl. § 114 FamFG). Die Rechtsberatungsstelle des jeweiligen Amtsgerichtes könnte da weiterhelfen.
Geändert von Peter Forsberg (22.03.2018 um 17:38 Uhr) |
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Stichworte |
darlehen, existenznot, rente, ruin |
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