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Brauche eure Meinung

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Als ehrenamtlicher Betreuer habe ich nun eine Betreuung übernommen von jemanden der selber für sich eine Betreuung angeregt hat. Er ...


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Alt 16.04.2018, 19:15   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 31.12.2017
Beiträge: 2
Standard Brauche eure Meinung

Als ehrenamtlicher Betreuer habe ich nun eine Betreuung übernommen von jemanden der selber für sich eine Betreuung angeregt hat. Er will nur jemanden haben, der seine Arbeit macht, Anträge usw., hält sich aber nicht an die gemachten Vorgaben. Hat Schulden, zahlt seine Nebenkosten nicht, geht dafür in Urlaub. Mit Taschengeld ist er nicht einverstanden. Über seinen Willen hinweg kann ich nix machen. Seit ich die Betreuung mache haben sich seine Schulden vermehrt. Der Einwilligungsvorbehalt ging beim Gericht nicht durch. Was nun?
Grigriulit ist offline  
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Alt 16.04.2018, 19:21   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Gibt es auch eine Grunderkrankung welche die Betreuung notwendig macht?
Keine Lust auf den Papierkram zu haben zählt ja nicht alleine.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 16.04.2018, 21:18   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Keine Lust auf den Papierkram zu haben zählt ja nicht alleine.
Das kann durchaus das zentrale Symptome der Grunderkrankung sein, man muss es nur etwas anders ausdrücken und darstellen.

Hier mal etwas zum Krankheitsbild Prokrastination:

Prokrastination kann als Teil einer diagnostizierbaren psychischen Störung, wie einer Depression, einer Angststörung oder der Aufmerksamkeitdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS; siehe Links), auftreten. In solchen Fällen ist die Behandlung der primären psychischen Störung die Voraussetzung für die Behebung der Arbeitsstörung. Chronisches Aufschieben beeinträchtigt allerdings auch das psychische Wohlbefinden und kann so selbst zur Ursache für andere psychische Belastungen und Symptome werden.

Ohne eine psychische Erkrankung oder geistige, seelische oder körperliche Behinderung wäre ja keine Betreuung eingerichtet worden.
Schnieder ist offline  
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Alt 16.04.2018, 21:24   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Eine Ergänzung:

Es gibt aber auch Betreuungen, die keinen Sinn machen.

Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene absolut nicht ansprachefähig ist. In solchen Fällen kann man nach einer bestimmten Phase der gescheiterten Zusammenarbeit die Aufhebung der Betreuung beantragen.
Schnieder ist offline  
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Alt 16.04.2018, 23:11   #5
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 253
Standard Betreuung macht keinen Sinn

Sehe ich genauso.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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Alt 17.04.2018, 03:04   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich bin da jetzt mal etwas kritischer in der Beurteilung.
Da steht:
Zitat:
Er will nur jemanden haben, der seine Arbeit macht,
Das ist erst mal keine Tatsache sondern lediglich eine Meinung. Auch bei eigenen Anregung auf eine Betreuung ist ein ärztliches Attest gefordert. Ich wüsste gerne was dort als Diagnose genannt ist.

Zitat:
Anträge usw
Daraus besteht ein Grossteil der Arbeit beim Ak Behörden.

Zitat:
hält sich aber nicht an die gemachten Vorgaben
Wer hat denn auf welcher Grundlage und in welcher Absprache überhaupt "Vorgaben" gemacht?
Was heisst eigentlich Vorgaben?

Zitat:
Hat Schulden
Das haben viele. Was soll das in dem Zusammenhang bedeuten?

Zitat:
zahlt seine Nebenkosten nicht
Das kann ich als Betreuer ohne grosse Probleme regeln z.B. durch Überleitungen.Beschwerden dagegen dürften is Leere laufen oder zu einem EiWi führen. Je nach dem.

Zitat:
Über seinen Willen hinweg kann ich nix machen
Wieso nicht wenn doch eindeutiger Bedarf danach zu herrschen scheint?

Zitat:
Seit ich die Betreuung mache haben sich seine Schulden vermehrt.
Wieso?

Zitat:
Der Einwilligungsvorbehalt ging beim Gericht nicht durch.
Manchmal ist das so.
Bei uns z.B. geht der auch erst mal nur durch wenn es bereits höllisch brennt, in anderen Fällen muss man z.B. darlegen was von Betreuerseite unternommen wurde um weitere Schulden zu verhindern und warum dies nicht von Erfolg gekrönt war?

Für mich stellen sich hier erst noch mal ganz viele Fragen bevor ich zu dem Schluss käme: unbetreubar. Manches dauert eben auch seine Zeit.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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