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Hallo, geht um Kündigung eines Heimvertrages

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Bitte mal um einen Rat in Sachen Heimvertrag. Wenn der Heimvertrag gekündigt wird, sei es durch Betreuer der die Aufgabenbereiche ...


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Alt 16.05.2018, 18:49   #1
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard Hallo, geht um Kündigung eines Heimvertrages

Bitte mal um einen Rat in Sachen Heimvertrag. Wenn der Heimvertrag gekündigt wird, sei es durch Betreuer der die Aufgabenbereiche Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat oder Einrichtung, bedarf es da einer gerichtlichen Zustimmung. Der zuständige Rechtspfleger hier war sich nicht sicher.

Der Bewohner ist über 30 Jahre in der Einrichtung und eine neue Heimleitung ist gekommen und droht ständig damit den Heimvertrag zu kündigen, auch gegen den Willen des Betroffenen. Der möchte dort gar nicht ausziehen, hat jetzt sogar einen Suizidversuch unternommen und war 4 Wochen in der Psychiatrie. Die Ärzte dort haben Kontakt aufgenommen mit der Heimleitung aber abgebrochen weil diese stur blieb. Der Betreute hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Soweit ich informiert bin geht es nicht so mal einfach.
Die Heimleitung wechselt auch dem Betreuer gegenüber ständig die Argumente warum der Junge dort ausziehen solle. Er unterstützt das auch nicht mit dem Auszug.


ist allerdings noch recht neu in dem Beruf stundenweise tätig. Es findet jetzt im September noch ein Gespräch statt, auch mit dem Kostenträger.

Der Betreute hat für alle Bereiche einen Einwilligungsvorbehalt.



Danke im Voraus,


Doro
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Geändert von Doro (16.05.2018 um 19:15 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 16.05.2018, 21:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Doro

Das Heim kann den Heimvertrag ohne eine gerichtliche Genehmigung kündigen. Es sollte aber auch schon einen guten Grund vorweisen und das Heim steht gleichzeitig in der Pflicht einen angemessenen Platz in einer anderen Einrichtung zu finden.

Der Betreuer benötigt schon die Genehmigung für die Kündigung, wenn der Betreute dies nicht selber tun kann.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.05.2018, 23:08   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo


an Imre:


Für die Kündigung eines Heimvertrags hatte ich bisher in all den Jahren nie eine Genehmigung benötigt weil es sich beim Heimvertrag nicht um einen Mietvertrag handelt.


Grüße


Gaby __________________
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 17.05.2018, 09:39   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich schliesse mich Gabyhp an.
Heim ist wie Einrichtung und wenn meine Kunden z.B. wegen Fortschritten usw. eine Einrihtung wechseln wollten dann war das Gericht hinsichtlich einer Genehmigung nicht involviert.

Z.B. Frau lebt in Einrichtung, findet eigene Wohnung und der Einrichtung wird gekündigt. Alles -öfter schon- ohne Gericht.

An @Doro: warum schaltest du/der Betreuer die Heimaufsicht hier nicht ein? Wenn sogar Ärzte scheinbar einfach abgeschmettert werden dann liegt da auf der Heimseite etwas im Argen. Ganz deutlich.
Ein klare Heimvertragsbruch könnte sachlich besprochen werden wenn er denn vorläge.
Der Hinweis von Imre ist ebenfalls icht zu übersehen, wenn die Kündigung von Seiten des Heimes besteht dann sind sie in der Pflicht, ausser sie könnten nachweisen dass der weitere Verbleib desjenigen unzumutbar bzw. nicht mehr adäquat zu den Einrichtungszielen sei. Das wäre die Ausnahme von dieser Regel soweit mirbekannt ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.05.2018, 13:35   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
Standard Danke erstmal für die Antworten,

na die Heimleitung macht in sich schon sehr widersprüchliche Aussagen: 1. Version Junge muß selbstständiger werden und soll ich eine Einrichtung wo er aufs alleine Wohnen vorbereitet wird

2. Version Junge hat sich zurückentwickelt. Und soll dann alleine Wohnen? Passt doch hinten und vorne nicht. 3. Version haben Angst sie erhalten keine Geld mehr vom Kostenträger. Ich hab 30 Jahre die Betreuung gemacht, mir wurde gesagt die Kostenzusage ist unbefristet.



Der Termin sollte im Juli sein, hat Betreuer Urlaub. Im August hat Heimleitung Urlaub. Macht Ärger, daß der Betreuer Urlaub hat und nicht im Juli kann wenn sie kann. Der Betreuer hat mich darüber informiert.
Der Heimvertrag sagt aus nur mit dem Einverständis des Bewohners.



Heimaufsicht kann ich dem Betreuer vorschlagen.


Bin am Überlegen ob ich den Vertrag mal anwaltlich überprüfen lasse.
Nach 30 Jahren das ist auch für den Jungen schwer, er hat die Einrichtung immer als sein zuhause gesehen. Müssen das Gespräch mit dem Kostenträger abwarten. Wenn alle Stricke reissen hab ich dem Jungen zugesagt kommt er wieder nach Hause und wir suchen in Ruhe was anderes. Alle Bewohner die ich kenne habe aus eigenem Willen die Einrichtung verlassen.


Neue Heimleitung kommt aus Osteuropa, weiß nicht ob man da mit den Behinderten so umgeht.


Gruß


Doro
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Doro ist offline  
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