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Verlängerung der Betreuung zurecht?

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Guten Tag zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 40 Jahre alt, weiblich und komme aus NRW. Vor einem ...


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Alt 08.06.2018, 15:32   #1
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Registriert seit: 08.06.2018
Beiträge: 4
Standard Verlängerung der Betreuung zurecht?

Guten Tag zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 40 Jahre alt, weiblich und komme aus NRW.

Vor einem Jahr hat man bei mir - eine zum ersten Mal aufgetrene- schizoaffektierte Psychose diagnostiziert. Ich ließ mich seinerzeit freiwillig in die Psychiatrie einweisen. Die dortige Begandlungsdauer betrug 3 Monate. Die zuständige dortige Ärztin meinte, sie habe selten einen Fall gehabt, in der die Gesesung derart schnell und zufriedenstellend war wie im meinen Fall.

Nach dem Krankenhausaufenthalt besuchte ich noch auf eigenen Wunsch die Tagesklinik. Die dortige Ärztin meinte, dass in meinem Fall ein Rückfall als sehr unwahrscheinlich gelte. Da es seinerzeit Partnerschaftliche Probleme gab, stellte ein Vertretungsarzt einen Antrag auf Betreuung in den Sachen Gesundheitsfürsorge, Ämter und Behördengänge sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nach der Anhörung vor Gericht stellte der Richter fest, dass ich voll geschäftsfähig bin. Die Betreuung wurde für ein Jahr eingerichtet, womit ich mich ohne ein Gutachten einverstanden erklärte. Nunmehr endet das Jahr der Betreuung. Ich habe trotz der Betreuung meine Anträge bei Behörden selbst gestellt und alles behördliche ohne meine Betreuerin geregelt; habe Termine mit den Jugendamt ausgemacht und dortige Gespräche alleine geführt bezüglich einer möglichen Trennung mit dem Kindsvater, mein Kind versorgt, die Elternpflegschaft im Kindergarten übernommen u.s.w.. Es gab gesundheitlich in dem ganzen Jahr keinen Rückfall, ich musste nicht mehr in die Klinik, habe die Arzttermine in der psychologischen Institutsambulanz immer eingehalten, meine Medikamente regelmässig genommen. Auch die Probleme mit meinem Partner sind behoben.

Meine Betreuerin sehe und spreche ich alle 4 Monate mal. Sie sagt selbst ich sei ein Fall, mit dem man keine Arbeit habe. Trotzdem rief sie mich vor 2 Tagen an und meinte, sie habe Post vom Gericht bezüglich der Verlängerung oder Aufhebung der gesetzlichen Betreuung erhalten. Sie würde es gerne um ein Jahr verlängern, sie hätte auch mit meiner Ärztin bei der psychologischen Institutsambulanz gesprochen und für eine Verlängerung plädiert. Aufgrund der seinerzeitigen partnerschaftlichen Probleme hätte diese ihr auch zugestimmt. Man muss dazu sagen, dass ich meine Ärztin auch nur alle 3 Monate sehe.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich beim besten Willen keine Veranlassung für eine weitere gesetzliche Betreuung sehe. Familie und Freunde meinerseits auch nicht, denn auch sie haben meine vollständige Genesung bestätigt. Es war im Übrigen auch der erste Psychiatrieaufenthalt in meinem Leben. Ich versorge meine Familie, lebe in einer eigenen Wohnung mit meiner 4jährigen Tochter und meinem Mann.

Ohne jemanden beleidigen zu wollen, finde ich es dennoch beinah ein wenig willkürlich von meiner Betreuerin, den Antrag auf Verlängerung zu stellen. Auf meinen Einwurf hin, dass ich meine Anträge und alles andere sowieso ohne ihre Hilfe stelle, stammelte sie rum, dass ich ja auch so selbstständig wie möglich sein solle. Beim ersten damaligen Kennenlernen im Gericht vor der Verhandlung vor dem zuständigen Richter schlug sie nach der Namensvorstellung ein betreutes Wohnen vor. Ich lehnte dieses ab, sie hatte ja noch nicht einmal einen Satz mit mir gesprochen und konnte mich somit gar nicht beurteilen. Der Richter gab mir nach meiner Anhörung sofort recht, kein betreutes Wohnen, volle geschäftsfähigkeit und richtete die Betreuung für lediglich ein Jahr an.

Wie gesagt, ich finde die Verlängerung auf Wunsch meiner Betreuerin hier tatsächlich für sehr fragwürdig. Wie sie selbst sagt, bin ich ja ein so unkomplizierter Fall, bei dem man keine Arbeit hat. Ich fürchte, dass ist der wahre Grund für die Verlängerung. Was meinen Sie dazu? Mich würde Ihre Meinung sehr interessieren.

Geändert von Sofia (08.06.2018 um 16:09 Uhr)
Sofia ist offline  
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Alt 08.06.2018, 16:29   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hallo Sophia,

das Gericht prüft, ob eine Verlängerung der Betreuung erforderlich ist, hierzu holt es u.a. eine Stellungnahme der Betreuerin als auch ein ärztl. Gutachten ein. Weiterhin findet eine Anhörung durch den Richter/in statt, bei der auch der bzw. die zu Betreuende gehört wird.

Du kannst bei der Anhörung dem Richter/in mitteilen, dass du deine Angelegenheiten wieder selbstständig regeln kannst und keine Verlängerung der Betreuung wünscht.

Das Gericht wird gegen deinen erklärten Willen keine Verlängerung der Betreuung beschließen.

Du kannst der gerichtlichen Anhörung daher ganz gelassen entgegensehen.
Schnieder ist offline  
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Alt 08.06.2018, 17:28   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.06.2018
Beiträge: 4
Standard

Hallo Schnieder,

Danke für die hilfreiche und schnelle Antwort.

Ich werde dem Gericht meinen Willen gegen die Verlängerung mitteilen.

Das macht mir wieder Mut und ich kann der Anhörung tatsächlich gelassen entgegensehen.
Sofia ist offline  
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Alt 08.06.2018, 18:34   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,575
Standard

Moin Sofia

Erst mal stimme ich Schnieder zu, da es das Verfahren so vorsieht.
Aber auf hoher See und vor Gericht
ist man in Gottes Hand
oder auch nicht...

Deshalb solltest Du trotzdem nicht unruhig werden:
Selbst wenn das Gericht nicht so entscheidet, wie Du es möchtest,
dann hast Du immer noch die Möglichkeit eines Widerspruches und es geht in die nächste Runde. Dann sieht sich das Landgericht das ganze noch einmal an.
Es ist also nicht gleich aller Tage Abend.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.06.2018, 03:25   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Hallo Sofia,

ich schließe mich meinen Vorrednern an: wenn Du freien Willens keine Betreuung (mehr) in Anspruch nehmen möchtest, musst Du auch keine annehmen. Punkt.

Weil Du - zurecht - Deine Kompetenz in Hinblick auf das Jugendamt erwähnst, möchte ich aber gerne noch eine Sache erläutern, weil diese - sowohl bei Betreuern als auch bei Betreuten - nicht selten zu Missverständnissen führt: Angelegenheiten der elterlichen Sorge einer/eines Betreuten sind niemals Bestandteil einer rechtlichen Betreuung. Die rechtliche Betreuung gibt es nur für Erwachsene. Ein Betreuer kann einen Betreuten nicht bei Entscheidungen in dessen Eigenschaft als sorgeberechtigtes Elternteil für sein Kind vertreten.
volki ist offline  
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Alt 11.06.2018, 15:44   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.06.2018
Beiträge: 4
Standard

Hallo Imre,

auch Dir möchte ich für Deine Antwort danken.

Ich würde mich wahrscheinlich auch für einen Widerspruch gemäß dem Fall, dass das Gericht doch für eine Verlängerung der Betreuung plädiert, entscheiden.

Ich habe die Problematik auch nochmals mit meiner Familie und Freunden erörtert. Auch sie sind der Meinung, dass eine weitere Betreuung komplett unnötig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sofia ist offline  
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Alt 11.06.2018, 16:17   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.06.2018
Beiträge: 4
Standard

Hallo Volki,

auch Dir herzlichen Dank für die Antwort.

Es hat sich seinerzeit so verhalten, dass meine Betreuerin eigentlich an dem Gespräch mit dem Jugendamt teilnehmen wollte, dann aber doch nicht mitgekommen ist. Ich habe danach bezüglich der damals vorherrschenden Beziehungsprobleme mit meinem Partner noch aus Eigeninitiative eine Beratungsstelle aufgesucht und sodann meiner Betreuerin entsprechend Bericht erstattet.

Die Probleme mit meinem Partner sind allerdings schon seit längerer Zeit vollständig behoben. Aus diesem Grund ist mir auch unklar, warum meine Betreuerin nunmehr die damaligen Beziehungsprobleme für den Grund der Verlängerung der Betreuung benennt.

Mit freundlichen Grüßen
Sofia ist offline  
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