Dies ist ein Beitrag zum Thema Problem mit Pflegedienst im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wie agiere ich wenn...
Pflegedienst unterschreibt kleine körperpfleg und 15 min Hauswirtschaft in der Doku.
Patient hat sich geweigert ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
15.06.2018, 11:53 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.12.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 31
|
Problem mit Pflegedienst
Hallo,
wie agiere ich wenn... Pflegedienst unterschreibt kleine körperpfleg und 15 min Hauswirtschaft in der Doku. Patient hat sich geweigert die kleine Körperpflege durchzuführen, die Hauswirtschaft wurde auch nicht erledigt. Pflegedienst war nach nichtmal 10 Minuten wieder weg. vielen dank für die Antworten. |
15.06.2018, 14:56 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Meines Erarchtens ist das Betrug!
Bei nicht erfolgter Arbeit darf, meines Wissens nach, lediglich die Anfahrtspauschale berechnet werden, MEHR NICHT! Mein PD streicht nicht bearbeitete Module und so ist das auch richtig! Gruss, MurphysLaw |
16.06.2018, 08:28 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
|
Ich würde den Pflegedienst freundlich darauf ansprechen. Manchmal gibt es auch Missverständnisse. Es kommt auch durchaus vor, dass Patienten aus verschiedensten Gründen unzutreffend angeben, "haben die ja gar nicht gemacht" oder "der war ja nur ganz kurz da".
Für korrekt würde ich die Unterschrift z. B. dann ansehen, wenn sich der Pflegedienst zum wiederholten Mal vergeblich bemüht hätte, die Körperpflege durchzuführen, es aber am Nicht-Wollen des Patienten gescheitert ist. Manchmal passiert es auch dann nicht mal böswillig, wenn der Mitarbeiter unter Druck ist. Wenn man darüber spricht, sollte es nicht mehr vorkommen. |
16.06.2018, 13:40 | #4 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Zitat:
Sehe ich anders! Nicht erledigte Module (und da ist es unerheblich, ob es durch vorherige Absage z.B. am Telefon, oder direkt vor Ort erfolgt) dürfen nicht in Rechnung gestellt werden! Etwas anderes gilt für die Anfahrtspauschale! Ist der Pfleger vor Ort und der zu Pflegende sagte "Nein", darf natürlich die Fahrt berechnet werden! Im Übrigen zählt es zur (modulfreien) Dokumentationspflicht, das wiederholte Ablehnen der Körperpflege und Co im Pflegebericht, der vor Ort i.d.R. mit einer Mappe oder ähnlichem, liegt, einzutragen!! Es steht natürlich dem Pflegedienst frei, irgendwann mit der Kündigung der Versorgung zu reagieren, wenn partout keine Mitarbeit realisiert werden kann! MurphysLaw |
|
19.06.2018, 15:50 | #5 | |
Gesperrt
Registriert seit: 28.04.2018
Beiträge: 3
|
Zitat:
|
|
20.06.2018, 19:33 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2016
Beiträge: 51
|
Hallo,
gegenüber den Pflege-/Krankenkassen ist das richtig. Hier dürfen nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Normalerweise sind dann auch keine Anfahrts-/Hausbesuchspauschalen abrechnungsfähig (zu den Verträgen mit den Pflege-/Krankenkassen am besten direkt bei der Pflegekasse nachfragen). Im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Pflegedienst und Kunden gelten die Regelungen des (obligatorischen) Pflegevertrages. Hier sind ggf. auch Sanktionen bzw. Abrechnungsmöglichkeiten bei Verweigerung seitens des Kunden (Annahmeverzug) verbindlich geregelt. Also, ein Blick in den Pflegevertrag sollte hier helfen. Ein "Betrug" im Sinne des § 263 StGB liegt m. E. keinesfalls vor... Gruß Oliver |
Lesezeichen |
|
|