Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag d. Betreuers auf geschl. Unterbringung... 4 Wochen nach vorz. Aufhebung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich habe knapp 4 Wochen nach vorzeitigem Beschlussende einen Rückfall mit Alkohol gehabt. Nun hat mein Betreuer einen neuen ...
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19.06.2018, 00:18 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.11.2016
Beiträge: 7
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Antrag d. Betreuers auf geschl. Unterbringung... 4 Wochen nach vorz. Aufhebung
Hallo,
Ich habe knapp 4 Wochen nach vorzeitigem Beschlussende einen Rückfall mit Alkohol gehabt. Nun hat mein Betreuer einen neuen Antrag auf Unterbringung gestellt... die 3monatige vorzeitige Beschlussaufhebung hat er wegen meiner über 60 erfolgreichen Erprobungen befürwortet. Ich hatte mit ihm ein mehr als gutes Auskommen... er kam mir einfühlsam und empathisch... sprach von vielen Möglichkeiten zuhause (halte meine Wohnung noch)... ob privat und auch beruflich... doch ein Vorfall mit meinem Freund führte nun ins Gegenteil. Er kennt die Einrichtungen, war mit den Therapeuten und Pflegern einer Meinung, dass dies keine Therapie für mich sei.. ich unterfordert und am falschen Ort sei... bräuchte psychologische Unterstützung, die mir nicht geboten wird. Für zuhause ist nun das pers. Budget endlich bewilligt. Trifft es zu, dass nur wegen Rückfallgefahr ein erneuter Beschluss möglich ist... da von Rückfall keiner ausgeschlossen ist, der nach Entgiftung in der Klinik nach Hause entlassen wird... ergo Eigengefährdung immer vorliegt (jeder Rückfall kann tödlich enden). Bin für jede Antwort dankbar... Rote Hexe |
20.06.2018, 20:39 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Das blöde daran ist, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Daher kann ich nicht sagen, wie groß bei Dir eine Gefährdung durch Rückfälle ist und wie hoch die Risiken für Dich stehen. Wenn Dein Betreuer bisher immer auf Deiner Seite gestanden hat, dann muss sich das jetzt nicht unbedingt geändert haben. Sprich doch malmit ihm und frage ihn, was ihn dazu bewegt hat, den U-Beschluss zu beantragen. Einfach nur weil es einen Rückfall gab, wird es vielleicht nicht gewesen sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.06.2018, 08:44 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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"Nur"wegen einer theoretischen Rückfallgefahr wird sicher kein U Beschluss verlängert. Rückfälle ,allgemein gesprochen gehören dazu. In deinem konkreten fall fehlt mir zum veständnis etwas. Wieso zum Beispiel 60 (!) Erprobungen und die in welchem Zeitraum ? Das ist elend viel.
Letztendlich hängt die Entscheidung nach Aufhebung zur Verlängerung oft auch an der "Qualität" des Rückfalls. Das z. B. bei dem Thema Alkohol bei den sog. Quartalstrinkern. Da sagen vorherige Erprobungen nichts wesentliches aus. Du beschreibst dein Verhältnis zu deinem Betreuer als gut. Ich kann mich imre nur anschliessen, sprich mit ihm über seine Entscheidung denn hier ist zu wenig über die Hintergründe dafür bekannt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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