Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gerichtsgebühren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtsgebühren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als ehrenamtlich bestellte Betreuerin eines körperlich und geistig Behinderten wurde ich zu einem Anhörungstermin beim Betreuungsgericht vorgeladen. Grund war der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 21.06.2018, 17:53   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.06.2018
Beiträge: 1
Standard Gerichtsgebühren

Als ehrenamtlich bestellte Betreuerin
eines körperlich und geistig Behinderten
wurde ich zu einem Anhörungstermin
beim Betreuungsgericht vorgeladen.
Grund war der Tod der leiblichen Mutter,
zu der der von mir Betreute schon seit
seiner Kindheit seit über 40 Jahren kein
Kontakt mehr hatte. Meine Anhörung wurde
protokolliert und mir anschließend privat
mit 30 € in Rechnung gestellt (als Beurkundungs-
gebühr o.ä.) Meine Frage: Ist das üblich und
rechtens, wenn ja , in welcher Gebührenordnung
steht das und nach welcher Rechtsgrundlage
werde ich privat in eine Zahlungspflicht
genommen ? Sind etwaige Gebühren nicht etwa
von Amts wegen zu übernehmen ? Danke !

vincenz12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2018, 18:24   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Vincenz

Wenn Du als Betreuerin für Deinen Betreuten geladen wurdest, dann können die Gerichtskosten zumindest nicht gegen Dich berechnet werden, sondern höchstens dem Betreuten in Rechnung gestellt werden, sofern er die Kosten der Betreuung selber zu tragen hat (also vermögend ist).

Die Rechtsgrundlage solltest Du viel eher vom Gericht einfordern. Schreibe doch einfach, dass Du in Deiner Eigenschaft als Betreuerin geladen wurdest und nicht in eigener Sache.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2018, 22:35   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hallo Vincenz,

was war denn der Grund für deine "Vorladung" - es wird keine Vorladung gewesen sein, denn ein Betreuungsgericht lädt nie vor.

Kann es sein, dass du beim Nachlassgericht warst? Der Gedanke liegt nahe, da du etwas von Tod der Mutter des zu Betreuenden geschrieben hast. Hast du evtl. das Erbe ausgeschlagen?

Eine Erbausschlagung wäre gebührenpflichtig, die Gebühr müsste allerdings der zu Betreuende zahlen.

Kannst du mal schreiben, um was es bei diesem Termin ging, dann kann man dir wahrscheinlich auch helfen.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39