Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtsgebühren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als ehrenamtlich bestellte Betreuerin
eines körperlich und geistig Behinderten
wurde ich zu einem Anhörungstermin
beim Betreuungsgericht vorgeladen.
Grund war der ...
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21.06.2018, 17:53 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.06.2018
Beiträge: 1
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Gerichtsgebühren
Als ehrenamtlich bestellte Betreuerin
eines körperlich und geistig Behinderten wurde ich zu einem Anhörungstermin beim Betreuungsgericht vorgeladen. Grund war der Tod der leiblichen Mutter, zu der der von mir Betreute schon seit seiner Kindheit seit über 40 Jahren kein Kontakt mehr hatte. Meine Anhörung wurde protokolliert und mir anschließend privat mit 30 € in Rechnung gestellt (als Beurkundungs- gebühr o.ä.) Meine Frage: Ist das üblich und rechtens, wenn ja , in welcher Gebührenordnung steht das und nach welcher Rechtsgrundlage werde ich privat in eine Zahlungspflicht genommen ? Sind etwaige Gebühren nicht etwa von Amts wegen zu übernehmen ? Danke ! |
21.06.2018, 18:24 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin Vincenz
Wenn Du als Betreuerin für Deinen Betreuten geladen wurdest, dann können die Gerichtskosten zumindest nicht gegen Dich berechnet werden, sondern höchstens dem Betreuten in Rechnung gestellt werden, sofern er die Kosten der Betreuung selber zu tragen hat (also vermögend ist). Die Rechtsgrundlage solltest Du viel eher vom Gericht einfordern. Schreibe doch einfach, dass Du in Deiner Eigenschaft als Betreuerin geladen wurdest und nicht in eigener Sache. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.06.2018, 22:35 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hallo Vincenz,
was war denn der Grund für deine "Vorladung" - es wird keine Vorladung gewesen sein, denn ein Betreuungsgericht lädt nie vor. Kann es sein, dass du beim Nachlassgericht warst? Der Gedanke liegt nahe, da du etwas von Tod der Mutter des zu Betreuenden geschrieben hast. Hast du evtl. das Erbe ausgeschlagen? Eine Erbausschlagung wäre gebührenpflichtig, die Gebühr müsste allerdings der zu Betreuende zahlen. Kannst du mal schreiben, um was es bei diesem Termin ging, dann kann man dir wahrscheinlich auch helfen. |
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